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Barrierefreiheit und Teilhabe in der Freiraum-, Stadt- und Landschaftsplanung

Worum geht es?

Barrierefreiheit und Teilhabe im Kontext von Freiraum-, Stadt- und Landschaftsplanung tragen zu mehreren UN-Nachhaltigkeitszielen bei, auch bzgl. der fundierten Gestaltung eines inklusiven Bildungssystems (SDG 4). Teilhabe bezieht sich unter anderem auf den gleichberechtigten Zugang unterschiedlicher Personengruppen zu politischen Entscheidungsprozessen, zu denen auch die Planung von Freiräumen und Landschaften zählt, und ist somit für das SDG 5 „Geschlechtergerechtigkeit“ sowie für das SDG 10 „Weniger Ungleichheiten“ relevant. Im Rahmen des SDG 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“ ist die Freiraum- Stadt- und Landschaftsplanung für die inklusive und barrierefreie Bereitstellung von grüner und ökologisch nachhaltiger öffentlicher Infrastruktur zuständig und berührt damit auch andere SDGs wie die Ziele 3 „Gesundheit und Wohlergehen“, 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“ und 15 „Leben an Land“.

Steckbrief

Projektitel

Barrierefreiheit und Teilhabe in der Freiraum-, Stadt- und Landschaftsplanung

Fachgebiet

Behinderung, Inklusion und soziale Teilhabe (FB01)

Kontakt

Prof. Dr. Marianne Hirschberg
Prof. Dr.-Ing. Markus Leibenath
Yvonne Wechuli
Kooperationspartnerin: Prof. Dr. Stefanie Hennecke

Laufzeit

August 2022- August 2026

Bild: Sonja Rode

These/weitere Detailinformationen

Dieses Spannungsverhältnis soll im Forschungskolleg am Beispiel der Planung und Gestaltung öffentlicher Grün-, Stadt- und Landschaftsräume reflektiert. Gerechtigkeitsbezogene Fragen von Barrierefreiheit und Teilhabe stellen sich sowohl mit Blick auf die Ergebnisse von Planung als auch hinsichtlich der entsprechenden Prozesse. Dabei finden folgende Unterteilungen statt:

  • Wohnen und Arbeiten in post-pandemischer Stadtplanung
  • intersektionale Gerechtigkeit: Überlagerung von Umweltbelastungen und sozialen Benachteiligungen
  • (Un-)gerechte Transformationen von Stadt- und Landschaftsräumen
  • Räumlicher Dualismus von Arbeitsstätten sowie Wohn- und Erholungsstätten
  • Verringerung von Barrieren in Arbeits- und Freizeitgestaltung
  • Grundlegend inklusive Planungsansätze entwickeln

Fördermittelgeber

Gefördert durch:

  • Graduiertenförderung (JUST) durch Eigenmittel der Universität Kassel
  • Promotionskolleg gefördert durch die Hans-Böckler-Stiftung (3 Promotionsstipendien)
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