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Zugänglichkeit – Inklusion – Prävention – Nachhaltige Teilhabe an Recht

Worum geht es?

Bild: industrieblick–stock.adobe.com

Mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung hat sich Deutschland u.a. verpflichtet, das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit anzuerkennen. Die Umsetzung dieser Verpflichtung steht im engen Zusammenhang mit SDG Nr. 8 und leistet einen Beitrag zur Förderung menschenwürdiger Arbeit.

Das Projekt "ZIP – NaTAR", das die Universität Kassel gemeinsam mit Kooperationspartnern durchführt, unterstützt das. Das Projekt untersucht, wie mit gegebenen rechtlichen Instrumenten eine nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen unter den Bedingungen ökonomischer, gesundheitlicher und sozialer Herausforderungen gelingen kann. Das Projekt analysiert dazu ausgewählte Bereiche des deutschen Rehabilitations- und Teilhaberechts sozial- und rechtswissenschaftlich. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in der Projektlaufzeit laufend über www.reha-recht.de einer breiten (Fach-)Öffentlichkeit vermittelt.

Projektitel

Zugänglichkeit – Inklusion – Prävention – Nachhaltige Teilhabe an Recht (ZIP-NaTAR)

Fachgebiet

Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung

Kontakt

Prof. Dr. Felix Welti
Prof. Dr. Katja Nebe
Prof. Dr. Wolfhard Kohte
Prof. Dr. Gudrun Wansing

Laufzeit

2021-2024

These/weitere Detailinformationen

Das Projekt "ZIP – NaTAR" umfasst die Analyse und Aufbereitung der Rechtsanwendung und Rechtsprechung zu Teilhabeprozessen. Dabei befasst es sich auch mit Instrumenten wie dem Budget für Arbeit, untersucht Schnittstellen im Übergang Schule – Berufsbildung/Hochschulbildung und liefert empirische Studien zu Budget für Ausbildung, Bedarfsermittlung und Ergänzender unabhängiger Teilhabeberatung (EUTB).

Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Digitalisierung in der Arbeitswelt, unter Berücksichtigung der Umsetzung der Europäischen Sozialcharta und der Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung, ist ein weiterer Schwerpunkt. Hierbei zielt das Projekt auf die Entwicklung interdisziplinärer Lösungsmöglichkeiten zur Reduzierung von Barrieren in der betrieblichen und sozialen Umsetzung von Teilhabe am Arbeitsleben und auf die Stärkung der Kompetenzen der Akteurinnen und Akteure. Eine besondere Betonung liegt auf der Einbindung von Menschen mit Behinderungen in Forschungs-, Aufklärungs- und Vernetzungsprozessen.

Die Ergebnisse werden in Fachartikeln, Podcats und Erklärvideos veröffentlicht (s. Beispiel-Podcast) sowie auf projekteigenen Veranstaltungen vorgestellt.
 

Zwischenergebnisse

Der Internetaufftitt des Projekt vermittelt einen guten Überblick über abgeschlosse Teilphasen des Projekts. Diese beziehen sich z.B. auf Online-Diskussionen, Fachveranstaltungen und neue Vermittlunsformate.

Fördermittelgeber

Gefördert durch:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Ausgleichsabgabefonds
 

 

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