Für die Lehramtsstudiengänge in Hessen ändert sich die Rechtsgrundlage mit einer neuen Fassung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes.
Für alle Studierenden, die in den Lehramtsstudiengängen Lehramt an Grundschulen (L1), an Hauptschulen und Realschulen (L2) und an Gymnasien (L3) ein Studium ab dem Wintersemester 2023/2024 beginnen, wird es neue Modulprüfungsordnungen geben.
Was ist eine Modulprüfungsordnung?
Module sind mehrere Lehrveranstaltungen, die methodisch und inhaltlich zusammengehören. In der Modulprüfungsordnung werden die Module eines Studiengangs beschrieben.
Für alle Lehramtsstudierenden, die sich bereits im Studium befinden, verändert sich zum kommenden Wintersemester 2023/2024 erst einmal nichts. Sie werden rechtzeitig im Wintersemester über mögliche Änderungen informiert.