Bewerbung und Zulassung

Sie möchten sich bewerben und haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B.: Abitur) ...

... in Deutschland erworben

... im Ausland erworben


Informationen zu den notwendigen Sprachnachweisen

Je nach Fächerwahl sind für eine erfolgreiche Bewerbung bzw. Einschreibung je nach folgende Nachweise zu erbringen:

Französisch oder Spanisch auf Niveau A2 des GER (Zulassungsvoraussetzung)

Für folgende Sprache muss der Sprachnachweis nach der Einschreibung erbracht werden:

Englisch-Sprachnachweis ist unter folgender Satzung geregelt:

  • Schulzeugnisse, durch die die Fremdsprache über mindestens 3 Jahre nachgewiesen wird.Die Abschlussnote ggf. die Durchschnittnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
  • Nachweis über erfolgreich absolvierten Sprachkurs sofern eine Abschlussbescheinigung ausgestellt wurde.
    Niveau A 2
  • Association of Language Testers in Europe (ALTE)
    Niveau 1

Weitere akzeptierte Sprachnachweise

  • Diplome d'Etudes en Langue Francaise (DELF) Zertifikate
    DELF A 2
  • Test de connaisance du francais (TCF)
    200 - 299
  • Telc Francais
    A 2, A 2 Escole
  • Diploma de Espanol (DELE)
    2A, A2/B1 escolar
  • Telc Español
    A 2, A 2 Escuela

Internationale Studierende - Sprachnachweis Deutsch