Transparente KI-Einsatz in der Hochschulkommunikation und im Marketing

Die Arbeitsweisen in Kommunikation und Marketing haben sich durch die Verfügbarkeit generativer KI-Anwendungen grundlegend verändert. Die Stabsstelle Kommunikation und Marketing der Universität Kassel nutzt die Potenziale dieser Technologien verantwortungsvoll und orientiert sich dabei an den Publizistischen Leitlinien und Empfehlungen zum Umgang mit generativer KI in Hochschulredaktionen des Bundesverbands Hochschulkommunikation.

Die Universität Kassel nutzt generative KI redaktionell verantwortungsvoll

Wir orientieren uns am EU-Verhaltenskodex für die Transparenz KI-generierter Inhalte und haben daraus die folgenden Grundsätze für die Universität Kassel abgeleitet:

  • Authentisch, glaubwürdig und respektvoll
    Wir setzen KI so ein, dass die Universität Kassel, ihre Mitglieder, Einrichtungen und Angebote sachlich korrekt, respektvoll, glaubwürdig und authentisch dargestellt werden.
  • Von Menschen geprüft
    Wir prüfen alle mit KI erstellten oder bearbeiteten Inhalte vor der Veröffentlichung sorgfältig. Dabei achten wir insbesondere auf fachliche Richtigkeit sowie auf die Vermeidung diskriminierender Inhalte und Stereotype. Wissenschaftliche Inhalte werden von entsprechend qualifizierten Mitarbeitenden geprüft.
  • Datenschutz beachten
    Wir geben personenbezogene und vertrauliche Informationen grundsätzlich nur anonymisiert in KI-Anwendungen ein. Für nicht anonymisierte Daten verwenden wir ausschließlich von der Universität freigegebene und datenschutzkonforme Anwendungen.
  • Persönlichkeitsrechte schützen
    Wir bearbeiten Fotos und Videos von Personen nur dann mit KI, wenn eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. 

Rechtlicher Rahmen für den KI-Einsatz

Den rechtlichen Rahmen bildet die KI-Verordnung der Europäischen Union, der sogenannte AI Act. Sie regelt unter anderem, wann KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte gekennzeichnet werden müssen. 

Eine Kennzeichnung ist insbesondere erforderlich, wenn:

  • Bild-, Audio- oder Videoinhalte künstlich erzeugt oder so verändert wurden, dass sie als echt wahrgenommen werden können ("sog. Deepfakes"),
  • veröffentlichte Texte weitgehend mithilfe von KI erzeugt oder wesentlich verändert wurden und der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen.

Eine Kennzeichnung ist in der Regel nicht erforderlich, wenn 

  • KI lediglich unterstützend eingesetzt wird, etwa für sprachliche Überarbeitungen oder Übersetzungen,
  • Medien technisch bearbeitet werden, ohne ihre Aussage wesentlich zu verändern,
  • KI-generierte oder KI-veränderte Texte vor der Veröffentlichung einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Für künstlich erzeugte oder veränderte Bild-, Audio- und Videoinhalte, die als Deepfake einzustufen sind, entfällt die Kennzeichnungspflicht durch eine menschliche oder redaktionelle Kontrolle grundsätzlich nicht.


Unsere KI-Kennzeichnungen und Ihre Bedeutung:

Dieses Icon kennzeichnet Webseiteninhalte, die mithilfe von KI verändert wurden, zum Beispiel durch den Austausch von Personen, das Hinzufügen oder Weglassen realistischer Bildelemente oder die inhaltliche Überarbeitung größerer Textpassagen.

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Dieses Icon kennzeichnet Webseiten-Inhalte, die vollständig oder nahezu vollständig mithilfe von KI erstellt wurden, zum Beispiel ein künstlich erzeugtes Bild, eine synthetische Audioaufnahme, ein Erklärfilm oder ein weitgehend von KI verfasster Text.

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Die Kennzeichnung macht sichtbar, dass ein Inhalt mit KI erstellt oder verändert wurde. Ein verantwortungsvoller KI-Einsatz geht jedoch darüber hinaus: Inhalte müssen fachlich geprüft, rechtlich zulässig und mit den Werten der Universität vereinbar sein.

Konkrete Kennzeichnungsfälle 

Wenn Sie unsicher sind, wann Ihre Inhalte als KI-generiert oder KI-modifiziert gekennzeichnet werden müssen, bieten wir Ihnen hier eine Entscheidungshilfe.

Bild: KPs Photography - stock.adobe.com

KI-Unterstützung bei Textbearbeitung und Texterstellung


Keine Kennzeichnung notwendig

  • Grammatik prüfen
  • Text sprachlich glätten
  • Übersetzung mit anschließender Prüfung

Kennzeichnung eher notwendig

  • KI erstellt einen ersten Entwurf, die Redaktion überarbeitet und verantwortet den Endtext. Dies gilt insbesondere, wenn KI wesentliche kreative Leistungen übernimmt oder wissenschaftsbezogene Inhalte erzeugt.

Kennzeichnung notwendig

  • KI analysiert und fasst wissenschaftliche Texte zusammen, die von den Redakteur fachlich nicht beurteilt werden können.
  • Ein vollständig KI-generierter Beitrag wird nahezu unverändert veröffentlicht.
Bild: ARAMYAN - stock.adobe.com

KI-Unterstützung bei Bildbearbeitung und Bilderstellung


Keine Kennzeichnung notwendig

  • Rauschen entfernen
  • Bild schärfen
  • Farben korrigieren
  • Belichtung und Kontrast optimieren
  • Hintergrund leicht weichzeichnen

Kennzeichnung eher nicht notwendig

  • Hintergrund vollständig entfernen

Kennzeichnung eher notwendig

  • Hintergrund austauschen

Kennzeichnung notwendig

  • Personen hinzufügen oder entfernen
  • Neue Objekte generieren oder ergänzen
  • Fehlende Bildbereiche ergänzen
  • Ein vollständig KI-generiertes Bild verwenden
Bild: Aon Khanisorn - stock.adobe.com

KI-Unterstützung bei Videobearbeitung und Videoerstellung


Keine Kennzeichnung notwendig

  • Bildrauschen reduzieren
  • Bild stabilisieren
  • Helligkeit, Kontrast oder Farben optimieren
  • Bild schärfen oder hochskalieren
  • Automatische Untertitel erzeugen
  • Hintergrundgeräusche entfernen
  • Lautstärke normalisieren
  • Gesprochene Inhalte automatisch transkribieren
  • Szenen automatisch schneiden oder Highlights auswählen
  • Leichte Retuschen vornehmen, zum Beispiel Hautunreinheiten reduzieren

Kennzeichnung eher notwendig

  • Hintergrund austauschen, zum Beispiel durch ein virtuelles Studio

Kennzeichnung notwendig

  • Objekte aus dem Video entfernen
  • Objekte oder Personen hinzufügen
  • Lippenbewegungen an eine neue Sprache anpassen
  • Stimme einer realen Person synthetisch nachbilden – Deepfake
  • Avatar einer realen Person sprechen lassen – Deepfake
  • Vollständig KI-generiertes Erklärvideo ohne Bezug zu realen Personen erstellen
  • KI-generierte Aufnahme einer realen Person erstellen
  • KI-generierte Szene eines nie stattgefundenen oder eines realen Ereignisses erstellen

Geltungsbereich


Diese Regeln gelten für alle veröffentlichten Inhalte der Universität – sowohl für digitale Inhalte als auch für Print-Produkte wie Plakate, Flyer oder Broschüren.