Frauen / Gleichstellung
Wir beraten und setzen uns ein
- um der Benachteiligung von Frauen entgegen zu wirken,
- um eine gerechte Beteiligung von allen Bewerbern bei Berufungs- und Einstellungsverfahren zu gewährleisten,
- für Chancengleichheit am Fachbereich,
- bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wie z.B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz,
- generell falls es mal Probleme gibt.
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind bei allen Einstellungen und Berufungsverfahren einzubeziehen.
Eine Grundlage für unsere Arbeit ist der Beschluss über das Dezentrale Gleichstellungskonzept an unserem Fachbereich.
Die gesetzlichen Grundlagen für unsere Arbeit sind in folgenden Gesetzen zu finden:
- Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
- Hessisches Hochschulgesetz
- Hochschulrahmengesetz
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Siehe auch weitere Informationen auf der Web-Seite Stabsstelle für Gleichstellung der Universität Kassel.
Team I Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte FB06
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Sonja Kamlah
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte