Genehmigungsverfahren für Prüfungsordnungen

Prüfungsordnungen haben den Charakter von Satzungen, die von der Universität als Selbstverwaltungskörperschaft erlassen werden. Die einzelnen Fachprüfungsordnungen werden von den  Fachbereichen erarbeitet und von der Universitätsverwaltung formell und rechtlich geprüft. Anschließend werden die Fachprüfungsordnungen von den Fachbereichsräten beschlossen.

Vor ihrem In-Kraft-Treten muss der Senat der Universiät Kassel einer Prüfungsordnung zustimmen. Zur Qualitätssicherung hat der Senat dazu eine Kommission für Angelegenheiten von Studium und Lehre eingerichtet, die dem Senat Beschlussempfehlungen ausspricht. Nach der Zustimmung des Senats ist die Genehmigung der Prüfungsordnung durch das Präsidium notwendig. Mit der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Kassel tritt die Prüfungsordnung dann in Kraft. Die Abteilung Studium und Lehre koordiniert das Genehmigungsverfahren.

Für die Erstellung von Prüfungs- und Änderungsordnungen gibt es einige formelle, inhaltliche und rechtliche Vorgaben, die beachtet werden sollten. Dazu finden Sie unten entsprechende Arbeitshilfen.

Wichtig für den zügigen Ablauf des Verfahrens ist eine gute Terminplanung: Zur rechtzeitigen formalen und rechtlichen Prüfung  neuer Prüfungs- und Änderungsordnungen durch die Verwaltung sollten Sie sich frühzeitig (spätestens jedoch vier Wochen vor Fachbereichsratsbeschluss) mit der Abteilung Studium & Lehre in Verbindung setzen.
Beachten Sie insbesondere bei Masterstudiengängen auch, dass bei Änderungen im Bereich der Zulassungsvoraussetzungen rechtzeitig vor Beginn des Bewerbungsverfahrens alle notwendigen Beschlüsse vorliegen müssen.

Orientieren Sie sich bei der Terminplanung bitte an den unten zur Verfügung gestellten Gremienterminen. Neue Prüfungs- und Änderungsordnungen können im Genehmigungsverfahren nur berücksichtigt werden, wenn die beschlossenen Ordnungen rechtzeitig - bis spätestens zwei Wochen vor der Sitzung der Senatskommission - bei der Abteilung Studium & Lehre eingereicht wurden.

Link zum Sharepoint der Senatskommission (Termine, Unterlagen etc.)

Arbeitshilfen


Allgemeine Bestimmungen & Rahmenvorgaben

Die aktuell geltenden Allgemeinen Bestimmungen (für Fachprüfungsordnungen und Praxismodule) und Rahmenvorgaben (für das Sprachniveau und für Schlüsselkompetenzen) finden Sie auf den Prüfungsordnungs-Seiten.

Beschlüsse der Universität

 

Übergeordnete Vorgaben

 

Links

Die rechtlichen Vorgaben des Landes Hessen (Hessisches Hochschulgesetz, Hessisches Lehrerbildungsgesetz, Verordnung üder die Kapazitätsermittlung, etc.) finden Sie im Online-Angebot "Bürgerservice Hessenrecht" des Hessischen Justizministeriums:

Weitere externe Links zu qualitativen Vorgaben für Studiengänge/Prüfungsordnungen:


Lehramtsstudiengänge

Unterstützung bei der Konzeption und Weiterentwicklung von Lehramtsstudiengängen sowie bei Fragen zur Qualitätssicherung und zur Prüfungsorganisation im Lehramt bietet das Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) der Universität Kassel.

Ansprechpartner*innen

Christian Schaub

Koordination Prüfungsordnungen und Qualitätsentwicklung Prüfungswesen



Tel. +49 561 804-1866

N.N.

Sachbearbeitung Genehmigungsverfahren und Akkreditierung


Tel. +49 561 804-2777