Typo3-Zugang und Schulungen

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Neue Regelung ab 2027

Liebe Kolleg:innen,

unsere digitale Präsenz ist das Aushängeschild der Hochschule. Um die Qualität, IT-Sicherheit, Barrierefreiheit und rechtliche Aspekte unserer Webseiten langfristig auf Top-Niveau zu halten, verändern wir ab 2027 die Art und Weise, wie wir Accounts vergeben und Schulungen organisieren.

Was ändert sich und warum?

Bisher war die Accountvergabe ungeregelt und die Schulungen offen. Das führte zu einer enormen Anzahl an Accounts, die kaum noch zu überblicken war. Um die Prozesse schlanker und sicherer zu gestalten, gehen wir neue Wege:

  • Accountvergabe: Die Anzahl der Typo3-Accounts wird zukünftig stark begrenzt. Zugänge werden nur noch sehr gezielt und an Personen vergeben, die intensiv und regelmäßig im Webbereich arbeiten. 
  • Fundierte Qualifikation: Ein Account setzt zukünftig eine erfolgreich absolvierte Schulung voraus.
  • Flexibles Lernen per Moodle: Wir verabschieden uns von den klassischen Präsenzschulungen und bieten Ihnen ein Selbstlernprogramm über Moodle an. 
  • Einfachere Handhabung: Je nach erworbener Qualifikation haben Sie entsprechende Rechte in Typo3. Sie sehen nur jene Funktionen, die Sie wirklich benötigen. 

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis, Ihre Unterstützung und Ihren täglichen Einsatz für unsere Hochschule auf diesem neuen Weg.


Grundsätze der Accountvergabe

TYPO3-Accounts werden nur an Personen vergeben, die regelmäßig redaktionelle Aufgaben wahrnehmen und dafür einen persönlichen Zugang benötigen. Vor einer Bedarfsmeldung ist zu prüfen, ob die Aufgaben auch durch bereits zugangsberechtigte Personen übernommen werden können.

Grundsätzlich gilt: So wenige Accounts wie möglich, so viele wie nötig.


Voraussetzungen für einen TYPO3-Account

  • Ein Account wird nur vergeben, wenn ein konkreter dienstlicher Bedarf nachgewiesen ist.
  • Der zuständige Fachbereich bzw. die zuständige Einrichtung prüft gemeinsam mit der zentralen Onlineredaktion, ob die Voraussetzungen für einen persönlichen Zugang erfüllt sind.
  • Ein Account wird für bestimmte Aufgaben vergeben. Werden diese nicht mehr wahrgenommen, entfällt die Zugangsberechtigung. Um sicherzustellen, dass Zugänge nur so lange wie erforderlich bestehen, werden Accounts grundsätzlich befristet vergeben und der Bedarf regelmäßig überprüft.
  • Freie Accountplätze müssen nicht vergeben werden.
  • Ein besonders dringender Bedarf hebt die geltenden Kontingentgrenzen nicht automatisch auf. Ausnahmen müssen ausdrücklich genehmigt werden.

Maximale Account-Kontingente

Die folgenden Kontingente legen fest, wie viele Accounts höchstens vergeben werden dürfen. Sie stellen keine Zielzahlen dar und begründen keinen Anspruch auf Ausschöpfung. Eine Unterschreitung der Obergrenzen ist ausdrücklich erwünscht.

Für die verschiedenen Organisationseinheiten gelten folgende Obergrenzen:

  • Fachbereiche: bis zu zwei Accounts pro Fachgebiet, ein Account pro Institut und bis zu acht Accounts für den Zentralbereich.
  • Zentrale Einrichtungen, wissenschaftliche Zentren, Forschungs- und Kompetenzzentren, Abteilungen und Stabsstellen der Hochschulverwaltung sowie die studentische Selbstverwaltung: jeweils bis zu sechs Accounts.
  • Beauftragte und Interessenvertretungen: bis zu zwei Accounts pro Gremium oder Funktionsträger.

Auch innerhalb dieser Kontingente gilt das Ziel, die Zahl der Zugänge auf den tatsächlich erforderlichen Bedarf zu begrenzen.

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Kontigentierung für das Jahr 2027:

FachbereichAnzahl
Institute/LE
Anzahl
Fachgebiete + Fächer
Verfügbare Accounts
Institute
Verfügbare Accounts
Fachgebiete + Fächer
Accounts
gesamt
FB 0144749498
FB 02632 + 1664 + 171
FB 05433 + 1466 + 171
FB 0633336669
FB 07441 + 1482 + 187
FB 10447 + 1494 + 199
FB 11327 + 1354 + 158
FB 1451953843
FB 1572575057
FB 1622525052
Gesamt3733242658 + 5705

Vergabe und Freischaltung

Sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt und ist ein Platz im zentral verwalteten Accountkontingent verfügbar, bestätigt die Onlineredaktion die grundsätzliche Zugangsberechtigung.

Anschließend erhält die betreffende Person die Möglichkeit, einen Platz in der verpflichtenden TYPO3-E-Learning-Schulung zu reservieren.

Die Freischaltung des Accounts erfolgt erst nach erfolgreichem Abschluss der Schulung einschließlich der Prüfungsaufgabe. Die Onlineredaktion richtet den Zugang ein und gibt ihn zur Nutzung frei.

Ablauf im Detail:

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Hinweis

  1. Bitte prüfen Sie vor einer Anmeldung, ob für Sie überhaupt eine realistische Aussicht auf einen TYPO3-Account besteht. Neue Accounts werden nur in begrenzter Zahl vergeben, in der Regel über ein Nachrückverfahren.
  2. Voraussetzung für einen TYPO3-Account ist der erfolgreiche Abschluss einer E-Learning-Schulung. Für den erfolgreichen Schulungs-Abschluss haben Sie drei Wochen Zeit. In der vierten Woche absolvieren Sie eine Übungsaufgabe. Die Schulungen starten monatlich. Bitte beachten Sie:
    • Eine Verlängerung der Schulungsfrist ist nicht möglich.
    • Wird Ihre Teilnahme storniert oder schließen Sie den Kurs nicht fristgerecht ab, müssen Sie sich erneut um einen freien Schulungsplatz bewerben. Eine automatische Übernahme in den Folgemonat ist ausgeschlossen.

Hier können Sie einen Antrag auf einen Typo3-Zugang inkl. Pflichtschulung stellen: Antragsformular


Für die Höhergruppierung der Rechte müssen sie den Moodle-Kurs “Erweiterte Redaktion” erfolgreich abschließen. Details und das Antragsverfahren finden Sie im Moodle-Kurs.