Allgemeine Informationen

Voraussetzungen für ein Cotutelle-Verfahren:

Die Doktorandin bzw. der Doktorand ist an beiden Universitäten zur Promotion angenommen bzw. hat das Annahmeverfahren an beiden Universitäten eingeleitet. Ein Aufenthalt an beiden Universitätsstandorten ist gewünscht. Sollte es lediglich um einen längeren Aufenthalt an einer ausländischen Hochschule oder eine externe / internationale Begutachtung der Dissertation gehen, ist ein Cotutelle-Verfahren hierfür nicht notwendig und auch nicht sinnvoll. Für das binationale Promotionsverfahren wird eine individuelle Vereinbarung (= Kooperationsvertrag) abgeschlossen.

Bei ei­nem Co­tu­tel­le-Ver­fah­ren ver­lau­fen vor al­lem fol­gen­de Pro­zes­se bi­na­tio­nal:

  • Die Betreuung der Dissertation: An jeder Universität hat die Doktorandin bzw. der Doktorand jeweils mindestens eine feste Betreuungsperson.
  • Das Verfassen einer Dissertation, die in beiden Universitäten eingereicht wird.
  • Die Verleihung eines Doktorgrades.
  • Arbeitsaufenthalte an beiden Universitäten.
  • Die Mitwirkung auswärtiger Betreuer:innen im Begutachtungs- und Prüfungsverfahren.
  • Die Zusammensetzung einer gemeinsamen Promotionskommission aus Mitgliedern beider Universitäten (und ggf. weiteren, externen Mitgliedern).
  • Die Ausstellung einer gemeinsamen Promotionsurkunde beider Universitäten (bzw. zweier Urkunden, die aufeinander verweisen).