Sprachnachweis

Alle Studienbewerberinnen und -bewerber, die sich für einen Studienplatz in einem der Teilstudiengänge (Bachelor oder Lehramt) des Faches Englisch bzw. Anglistik oder Amerikanistik bewerben, müssen einen Nachweis der erforderlichen Sprachkompetenz vorlegen.

  • English and American Culture and Business Studies / Anglistik, Amerikanistik und Wirtschaftswissenschaften im Bachelorstudiengang
  • Bachelor-Studiengang English and American Studies / Anglistik und Amerikanistik
  • Teilstudiengänge Englisch für die Lehrämter an Grundschulen, Haupt- und Realschulen und Gymnasien
  • Unterrichtsfach Englisch im Bachelor-Studiengang Wirtschaftspädagogik
  • Unterrichtsfach Englisch im Bachelor-Studiengang Berufspädagogik (Metalltechnik/Elektrotechnik/Gesundheit)
  • Nebenfach English and American Studies / Anglistik und Amerikanistik
  • Bachelor-Studiengang Internationale Sprach- und Kulturvermittlung / Wahlpflichtfach Englisch

Was gilt als Sprachnachweis?

Als Nachweis der erforderlichen Sprachkompetenz gilt

entweder

das deutsche Abiturzeugnis, wenn

  • in den letzten vier Schulhalbjahren vor dem Abitur entweder ein Leistungskurs Englisch mit
    durchschnittlich mindestens 10 Punkten oder ein Grundkurs Englisch mit durchschnittlich
    mindestens 12 Punkten bewertet wurde, und
  • wenn dieses Zeugnis nicht mehr als zwei Jahre vor der Einschreibung für das Fach Englisch ausgestellt worden ist (ein Abitur im Jahre 2020 reicht z. B. für die Einschreibung im Jahre 2022). Der Nachweis kann nicht durch ein Fachabitur erbracht werden.

oder

das mit der Einschreibung vorzulegende Zeugnis einer der folgenden international anerkannten
Sprachprüfungen (auch diese Sprachprüfungen dürfen nicht älter als 2 Jahre sein):

  • International English Language Testing System IELTS Academic oder Online: mindestens Note 6,5 mit mindestens 6 im Writing-Teil
  • Test of English as a Foreign Language (TOEFL) iBT: mindestens 90 Punkte, mit mindestens 22 Punkten im Writing Teil
  • Cambridge English C1 Advanced: mindestens Note C

Ausnahme:
Der Nachweis der Sprachkompetenz entfällt für Bewerberinnen und Bewerber, die sich für maximal zwei Semester in Kassel als Austauschstudierende einer der Partneruniversitäten des Fachbereichs Geistes- und Kulturwissenschaften immatrikulieren.

Quereinstieg:
Studierende, die bereits das Fach Englisch bzw. Anglistik oder Amerikanistik an einer anderen deutschen Hochschule studiert haben, sollten sich frühzeitig mit Frau Dancy (fiona.dancy[at]uni-kassel[dot]de) in Verbindung setzen, um zu klären, ob und ggf. in welcher Form sie den Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnis noch zu erbringen haben.

Wo er­fah­re ich mehr über die Tests?

Informationen über Testanforderungen, Testzentren, Preise und Termine finden sich auf den Webseiten der Testanbieter

An der Universität Kassel befindet sich inzwischen ein Testzentrum für den IELTS-Test. Test. Unter folgendem Link finden Sie die Testtermine und weitere hilfreiche Informationen:

Weitere Testzentren in der Nähe

Das offene Cambridge-Prüfungszentrum der Theodor-Heuss-Schule in Baunatal hat nun dauerhaft geschlossen. Informationen zu den Cambridge-Prüfungsorten in Hessen finden Sie unter folgendem Link:

Beachten Sie bitte:
Bemühen Sie sich frühzeitig (mehrere Monate vor der Einschreibung) um einen Testtermin. Manche Termine können stark nachgefragt sein, und Sie bekommen das Ergebnis ja auch nicht sofort. Nutzen Sie das auf den angegebenen Websites oder in der Universitätsbibliothek angebotene Übungsmaterial zur Überprüfung und Verbesserung Ihrer Sprachkompetenz. Die Teilnahme an einem Sprachtest ohne die erforderlichen Sprachkenntnisse ist nicht ratsam und verursacht überflüssige Kosten. Wenn die Abiturnote nicht reicht oder die Schulzeit zu lange zurück liegt, ist es unwahrscheinlich, dass der Sprachtest zum Nachweis der erforderlichen Sprachkompetenz ohne Vorbereitung bestanden werden kann.

FAQ's

Nein. Die Satzung verlangt mindestens 10 Punkte. 9,75 reicht daher nicht aus.

Die Englischnote im Fachabitur kann leider NICHT als Nachweis Ihrer Sprachkompetenz gelten. Deshalb müssen Sie noch einen von uns anerkannten Sprachtest absolvieren.

Nein. Es gelten nur die in der Satzung genannten Bedingungen. Sie müssen entweder die Abiturbedingungen erfüllen oder einer der drei namentlich erwähnten Sprachtests machen. Es gibt keine Ausnahmen.

Ja, Sie müssen Ihre Sprachkompetenz noch durch einen Sprachtest nachweisen, wenn Sie sich für das Fach Englisch bzw. Anglistik oder Amerikanistik in Kassel einschreiben wollen.

Leider nein, Sie müssen die Zugangsvoraussetzungen für das Fach Englisch / Anglistik /Amerikanistik erfüllen und für das Fach eingeschrieben sein, bevor Sie an den Lehrveranstaltungen teilnehmen können.

Master-Studiengänge

Wir benötigen erneut einen Sprachnachweis, wenn ...

... Ihr Bachelor-Abschluss älter als zwei Jahre ist.


... Sie Ihren Bachelor-Abschluss an einer ausländischen Hochschule absolviert haben.


... Sie Ihren Bachelor-Abschluss an einer deutschen Hochschule absolviert haben, aber nicht im Fach Englisch / Anglistik / Amerikanistik.


... Sie Ihren Bachelor-Abschluss im Fach Englisch / Anglistik / Amerikanistik an einer deutschen Hochschule absolviert haben, die erforderliche durchschnittliche Sprachpraxisnote jedoch nicht nachweisen können.


Der Nachweis wird erbracht durch:

British Council IELTS (International English Language Testing System), Academic Modules, mindestens bewertet mit “Band Score 7.5 mit mindestens 7.0 in Writing”


TOEFL (Test of English as a Foreign Language), mindestens bewertet mit 100 Punkten insgesamt, und mindestens 25 Punkte in Writing im Internet-Based Test (iBT)


Cambridge English C2 Proficiency (CPE) mindestens bewertet mit C oder Cambridge English C1 Advanced (CAE) bewertet mit A.


Für mehr Informationen besuchen Sie bitte die Webseiten der Anbieter:

Wer hilft mir weiter?

Bitte lesen Sie die oben gegebenen Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen im Fach Englisch genau. Das Studierendensekretariat informiert über die Termine, die einzuhalten sind. Falls Sie StudienortwechslerIn innerhalb Deutschlands sind, setzen Sie sich bitte in Verbindung mit Frau Dancy (fiona.dancy[at]uni-kassel[dot]de).