Rückmeldung
Eingeschriebene Studierende der Universität Kassel, die ihr Studium im kommenden Semester fortsetzen wollen bzw. beenden werden, müssen sich zurückmelden.
Rückmeldung zum Studienabschluss?
Für die Erbringung von Leistungen müssen Sie eingeschrieben sein. Auch die Abschlussprüfung (Bachelor- Masterthesis, Abschlusskolloquium) ist eine Leistung. Eine Exmatrikulation kommt also erst nach Erbringung der letzten Leistung in Betracht.
1. Ablauf der Rückmeldung
Bekanntgabe der Frist
Alle Studierenden bekommen eine "Infomail", die einen "Benutzeraccount" des IT-Servicezentrums (ITS) aktiviert haben und den Posteingang Ihrer persönlichen Uni-E-Mailadresse "....@student.uni-kassel.de" abrufen.
Erfolgreiche Rückmeldung
Die Rückmeldung erfolgt innerhalb einer Rückmeldefrist. Der Zahlungseingang des Semesterbeitrages bei der Universität Kassel gilt als Rückmeldeerklärung. Die Rückmeldung wird durch Überweisung des Semesterbeitrags automatisch durchgeführt. Ob der Semesterbeitrag eingegangen ist und die Rückmeldung vollzogen wurde kann, nach ca. sieben Tagen ab dem Überweisungsdatum, im eCampus unter "Mein Studium" -> "Studienservice" -> "Mein Status" und "Zahlungen" eingesehen werden.
Verspätete Rückmeldung
Auch eine verspätete Rückmeldung innerhalb einer Nachfrist ist noch unter Zahlung einer Säumnisgebühr (30 €) möglich. Nach der Rückmeldung kann die CampusCard am Automaten validiert werden.
2. Semesterbeitrag
Ausführliche Informationen zur Zusammensetzung des Semesterbeitrags finden Sie generell auf der Seite Semesterbeitrag.
Wenn Sie im vorherigen Semester zu viel gezahlt haben sollten, kann es sein, dass Ihrem Studentenaccount noch ein Restguthaben zugeordnet ist. In diesem Fall müssen Sie für das kommende Semester nur die Differenz zwischen vollem Semesterbeitrag und Ihrem Guthaben aus dem letzten Semester überweisen.
Ihren persönlichen Semesterbeitrag können Sie im eCampus unter Studienservice einsehen. Klicken sie dort auf den Reiter "Zahlungen".
3. Überweisung
Überweisung des Semesterbeitrages für das Wintersemester 2023/24 bitte frühestens zum 01.06.2023.
Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag auf das Konto der Universität Kassel bei der Kasseler Sparkasse, unter Angabe der folgenden Überweisungsdaten:
- Im Feld "Verwendungszweck" tragen Sie bitte Ihre Matrikelnummer ein.
- Tragen Sie bitte im Feld "noch Verwendungszweck" Ihren Vor- und Nachnamen ein.
Bitte beachten Sie, dass bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzliche Gebühren entstehen. Diese sollten Sie bei Ihrer Bank erfragen und bei der Überweisung mit einkalkulieren.
QR-Code

Wenn Sie eine Banking App auf Ihrem Smartphone nutzen, können Sie damit diesen QR-Code einscannen. Empfänger, IBAN und Betrag werden dann automatisch ausgefüllt.
Achten Sie darauf trotzdem Ihre Matrikelnummer und Ihren Namen beim Verwendungszweck anzugeben
4. Verspätete Rückmeldung und Rückmeldesperren
Eine verspätete Rückmeldung liegt vor, wenn
- Sie die Überweisung des Semesterbeitrages nach dem 01.09.2023 in Auftrag gegeben haben,
- der Zahlungseingang zwar rechtzeitig, jedoch nicht vollständig ist.
Die Rückmeldung ist nur noch innerhalb der Nachfrist möglich. Die Nachfrist beginnt am 02.09.2023 und endet am 20.09.2023.
Bei der verspäteten Rückmeldung innerhalb der Nachfrist wird jedoch zusätzlich eine Säumnisgebühr von 30 € erhoben. Die Säumnisgebühr kann zusammen mit dem Semesterbeitrag überwiesen werden. Haben Sie den vollständigen Semesterbeitrag bereits überwiesen, zahlen Sie nur die Säumnisgebühr an die Universität Kassel (Kontoverbindung/ Überweisungsvordruck siehe oben).
Eine Rückmeldung kann nicht durchgeführt werden, wenn ein Hinderungsgrund (z.B. neue Krankenversicherung nicht mitgeteilt, Einschreibauflage noch nicht erfüllt) vorliegt.