Rückmeldung
Eingeschriebene Studierende der Universität Kassel, die ihr Studium im kommenden Semester fortsetzen wollen bzw. beenden werden, müssen sich zurückmelden.
Rückmeldung zum Studienabschluss?
Für die Erbringung von Prüfungsleistungen (Modulprüfungen) müssen Sie eingeschrieben sein. Auch die Abschlussprüfung (Bachelor- Masterthesis, Abschlusskolloquium) ist eine Leistung. Eine Exmatrikulation kommt also erst nach Erbringung der letzten Leistung in Betracht.
Relevant ist dabei das Datum der letzten erbrachten Prüfung. Welches Datum das ist bzw. das sein wird, erfahren Sie von Ihrem zuständigen Prüfungsamt. Das Warten auf das Ergebnis ist insoweit unerheblich und erfordert keine Immatrikulation. Nach dieser letzten Prüfung ist die Exmatrikulation dann tagesaktuell oder zum Ende des Semesters möglich.
Sonderfall 1. Staatsexamen
Die Prüfungsleistungen des ersten Staatsexamens (Nur bei Lehramt L1-L3 und L5) sind nicht Teil des Studiums. Eine Rückmeldung ist nicht erforderlich.
Ablauf der Rückmeldung
Bekanntgabe der Frist
Alle Studierenden bekommen eine "Infomail", die einen "Benutzeraccount" des IT-Servicezentrums (ITS) aktiviert haben und den Posteingang Ihrer persönlichen Uni-E-Mailadresse "....@student.uni-kassel.de" abrufen.
Erfolgreiche Rückmeldung
Die Rückmeldung erfolgt innerhalb einer Rückmeldefrist. Der Zahlungseingang des Semesterbeitrages bei der Universität Kassel gilt als Rückmeldeerklärung. Die Rückmeldung wird durch Überweisung des Semesterbeitrags automatisch durchgeführt. Ob der Semesterbeitrag eingegangen ist und die Rückmeldung vollzogen wurde kann, nach ca. sieben Tagen ab dem Überweisungsdatum, im eCampus unter "Mein Studium" -> "Studienservice" -> "Mein Status" und "Zahlungen" eingesehen werden.
Verspätete Rückmeldung
Auch eine verspätete Rückmeldung innerhalb einer Nachfrist ist noch unter Zahlung einer Säumnisgebühr (30 €) möglich. Nach der Rückmeldung kann die CampusCard am Automaten validiert werden.
Semesterbeitrag
Ausführliche Informationen zur Zusammensetzung des Semesterbeitrags finden Sie generell auf der Seite Semesterbeitrag.
Ihren persönlichen Semesterbeitrag können Sie im eCampus unter Studienservice einsehen. Klicken sie dort auf den Reiter "Zahlungen".
Wenn Sie im vorherigen Semester zu viel gezahlt haben sollten, kann es sein, dass Ihrem Studierendenaccount noch ein Restguthaben zugeordnet ist. Dieses wird Ihnen im eCampus unter „Ist“ angezeigt.In diesem Fall müssen Sie für das kommende Semester nur die Differenz zwischen vollem Semesterbeitrag ("Soll") und Ihrem Guthaben aus dem letzten Semester ("Ist") überweisen.
Überweisung
Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag auf das Konto der Universität Kassel bei der Kasseler Sparkasse, unter Angabe der folgenden Überweisungsdaten:
- Im Feld "Verwendungszweck" tragen Sie bitte Ihre Matrikelnummer ein.
- Tragen Sie bitte im Feld "noch Verwendungszweck" Ihren Vor- und Nachnamen ein.
Bitte beachten Sie, dass bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzliche Gebühren entstehen. Diese sollten Sie bei Ihrer Bank erfragen und bei der Überweisung mit einkalkulieren.
QR-Code
Wenn Sie eine Banking App auf Ihrem Smartphone nutzen, können Sie damit diesen QR-Code einscannen. Empfänger, IBAN und Betrag werden dann automatisch ausgefüllt.
Achten Sie darauf trotzdem Ihre Matrikelnummer und Ihren Namen beim Verwendungszweck anzugeben
Verspätete Rückmeldung
Eine verspätete Rückmeldung liegt vor, wenn
- Sie die Überweisung des Semesterbeitrages nach dem 01.03.2025 in Auftrag gegeben haben,
- der Zahlungseingang zwar rechtzeitig, jedoch nicht vollständig ist.
Die Rückmeldung ist nur noch innerhalb der Nachfrist möglich. Die Nachfrist beginnt am 02.03.2025 und endet am 20.03.2025.
Bei der verspäteten Rückmeldung innerhalb der Nachfrist wird jedoch zusätzlich eine Säumnisgebühr von 30 € erhoben. Die Säumnisgebühr kann zusammen mit dem Semesterbeitrag überwiesen werden. Haben Sie den vollständigen Semesterbeitrag bereits überwiesen, zahlen Sie nur die Säumnisgebühr an die Universität Kassel (Kontoverbindung/ Überweisungsvordruck siehe oben).
Rückmeldesperren und -hindernisse
Eine Rückmeldung kann nicht durchgeführt werden, wenn ein Hinderungsgrund (z.B. neue Krankenversicherung nicht mitgeteilt, Einschreibauflage noch nicht erfüllt) vorliegt.
Ob eine Rückmeldesperre vorliegt, können Sie im eCampus einsehen ("Mein Studium" - "Studienservice" - "Sperren"). Wenn Sie keine Rückmeldesperre haben, sehen Sie „Sperren“ im eCampus auch nicht.
Folgende Rückmeldesperren können vorliegen:
1. Zahlungsverzug Krankenversicherung: Ihre Krankenversicherung hat mitgeteilt, dass ein Zahlungsrückstand bei Ihren Versicherungsbeiträgen vorliegt. Eine Rückmeldung kann nur erfolgen, wenn Ihre Krankenversicherung elektronisch meldet, dass der Zahlungsrückstand beglichen wurde (durch eine „M13“). Wenn Sie bereits wegen nicht erfolgter Rückmeldung exmatrikuliert wurden und Sie dies innerhalb der Widerspruchsfrist rückgängig machen möchten, müssen Sie sich in diesem Fall unbedingt beim Studierendensekretariat melden
2. Nachreichen von für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen (z.B. Bachelor-Urkunde für Masterstudiengänge, Nachweis Fachpraktikum für den Bachelor Ökologische Landwirtschaft): Eine Rückmeldung kann erst erfolgen, wenn die Unterlagen eingereicht wurden.
3. Teilzeitstudium: Eine Rückmeldung kann erst erfolgen, wenn Sie einen neuen Teilzeitantrag für das kommende Semester einreichen oder das Studierendensekretariat per E-Mail informieren, dass Sie regulär weiterstudieren möchten.
4. Befristete Einschreibung: Für bestimmte Studiengänge bzw. „Abschlussarten“ können Sie nur für eine bestimmte Zeit eingeschrieben sein, z.B. Promotionsstudium oder Meisterschülerstudium. Eine Rückmeldung kann nur erfolgen, wenn Sie einen Nachweis einreichen, dass eine Einschreibung weiterhin möglich ist (Beispiel Promotionsstudium: Verlängerung des Annahmebescheids).
Neben den Rückmeldesperren kann es auch weitere Hinderungsgründe geben, die Ihre Rückmeldung verhindern:
1. Sie haben Ihren Studiengang bereits abgeschlossen und Ihr Abschluss ist auf Ihrer Leistungsübersicht eingetragen: Wenn Sie an der Universität Kassel weiterstudieren möchten, müssen Sie sich entweder für einen Masterstudiengang bewerben und einschreiben oder sich in einen anderen Bachelorstudiengang umschreiben.
2. Sie haben Ihren Studiengang oder ein Fach (Lehramt) endgültig nicht bestanden: Eventuell ist die Umschreibung in einen anderen Studiengang oder ein anderes Fach möglich. Wenn Sie mehrere Studiengänge oder mehrere Fächer studieren, können Sie diese ggf. weiterstudieren und nur der endgültig nicht bestandene Studiengang/das endgültig nicht bestandene Fach kann nicht weiterstudiert werden. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.
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