Stipendium und Finanzierung
Jede/-r ausgewählte Teilnehmer/-in erhält einen Erasmus-Mobilitätszusschuss, der die auslandsbedingten Mehrkosten decken soll.
Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Eine Bestätigung des International Office liegt vor
- Alle Dokumente wurden vollständig und fristgerecht eingereicht
Der Zuschuss wird in zwei Raten ausbezahlt: 80% vor Beginn der Mobilität (in der Woche nach dem 15.07. bzw. 15.12.) und 20% nach Beendigung der Mobilität (nachdem alle Abschlussdokumente eingereicht wurden).
Fördersätze im akademischen Jahr 2024/25 (Projekt 2024)
Der Erasmus-Mobilitätszuschuss kann mit Auslands-BAföG kombiniert werden. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an das zuständige BAföG-Amt.
Top up für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen
Teilnehmende mit geringeren Chancen erhalten 250€ Zusatzförderung pro Monat
• Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
• Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
• Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende und Graduierte aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
• erwerbstätige Studierende
Weitere Informationen finden Sie hier.
Top up für "Green Travel"
Teilnehmende, die für den überwiegenden Teil der Reise zur/von der Gastinstitution (mehr als 50 % der An- und Abreise) emissionsärmere Verkehrsmittel wie Bahn, Bus, Fahrrad oder Carpooling nutzen, können bis zu 6 zusätzliche Reisetage in Höhe jeweils eines Tagessatzes (18€/20€) beantragen.