Stipendium und Finanzierung

Jede/-r ausgewählte Teilnehmer/-in erhält einen Erasmus-Mobilitätszusschuss, der die auslandsbedingten Mehrkosten decken soll.

Der Zuschuss wird in zwei Raten ausbezahlt: 70% vor Beginn der Mobilität (in der Woche nach dem 15.07. bzw. 15.12. - nachdem die erforderlichen Dokumente eingreicht wurden) und 30% nach Beendigung der Mobilität (nachdem alle Abschlussdokumente eingereicht wurden).


Fördersätze im akademischen Jahr 2024/25 (Projekt 2024)


Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen

Teilnehmende mit geringeren Chancen können zusätzlich zum regulären Erasmus-Zuschuss unter bestimmten Bedingungen einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 250€ beantragen. Dadurch sollen Studierende, für die ein Auslandsaufenthalt möglicherweise eine größere Herausforderung ist, besonders in ihrem Vorhaben unterstützt werden.

Als Teilnehmende mit geringeren Chancen zählen:
1. Studierende mit einer Behinderung
2. Studierende mit Mehrbedarf wegen einer chronischen Erkrankung
3. Studierende mit Kind
4. Erstakademiker:innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
5. Erwerbstätige Studierende

Weitere Informationen finden Sie hier.


Auslands-BAföG

Der Erasmus-Mobilitätszuschuss kann ggf. mitAuslands-BAföG kombiniert werden. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an das zuständige BAföG-Amt.

Die Sonderförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen im Falle einer Behinderung, chronischer Erkrankung und Studierenden mit Kindern nicht auf das Auslands-BAföG angerechnet. Bei Erstakademiker:innen und erwerbstätigen Studierenden erfolgt hingegen eine Anrechnung (siehe Erlass des BMBF zum Bundesausbildungsförderungsgesetz und den Erasmus Social Top Ups).


Top up für "Green Travel"

Teilnehmende, die für den überwiegenden Teil der Reise zur/von der Gastinstitution (mehr als 50 % der An- und Abreise) emissionsärmere Verkehrsmittel wie Bahn, Bus, Fahrrad oder Carpooling nutzen, können bis zu 6 zusätzliche Reisetage in Höhe jeweils eines Tagessatzes (18€/20€) beantragen.