Voraussetzungen
- Immatrikulation in einem Studiengang an der Universität Kassel (Vollzeitstudium). Austauschstudierende sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Ausreichende Kenntnisse der Unterrichtsprache an der Gasthochschule. An einer Vielzahl unserer Partneruniversitäten kann in englischer Sprache studiert werden.
- Sie haben Ihr maximales Erasmus-Kontingent noch nicht ausgeschöpft. Pro Studienphase (BA, MA, PhD) können Sie bis zu 12 Monate gefördert werden (Studien- und Praktikumsaufenthalte). Bei Staatsexamen und künstlerischem Abschluss beträgt die maximale Förderdauer 24 Monate.
- Es besteht ein aktives bilaterales Erasmus-Abkommen zwischen Ihrem Fachbereich/Institut und Ihrer Wunschuniversität im Ausland
- Evtl. fachbereichsinterne Voraussetzungen (bitte bei den jeweiligen Erasmus-Kooperationsbeauftragten erfragen)