Während des Aufenthaltes
Die Vorlagen aller Dokument finden Sie im Downloadbereich.
Änderungen am Learning Agreement
Sie können Ihr Learning Agreement bis zu 6 Wochen nach Beginn des Auslandsaufenthaltes abändern. Alle Änderungen online über das gleiche Portal durchzuführen, über das Sie auch das ursprüngliche Learning Agreement abgeschlossen haben.
- Bitte besprechen Sie die geplanten Änderungen mit Ihrem Kooperationsbeauftragten und der Gasthochschule.
- Alle drei Parteien müssen den Änderungen zustimmen.
Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes
Verkürzungen
Folgendes ist zu beachten, wenn Sie Ihren Aufenthalt verkürzen möchten:
- Bitte informieren Sie unverzüglich Ihre:n Kooperationsbeauftragte:n im Fachbereich, das International Office und Ihre Gastuniversität.
- Beachten Sie, dass die Mindestaufenthaltsdauer 60 Tage beträgt. Kürzere Aufenthalte können im Rahmen des Erasmus+ Programms nicht gefördert werden. Bei Unterschreiten der Mindestförderdauer von 60 Tagen ist die Universität Kassel verpflichtet, den bereits ausbezahlten Mobilitätszuschuss vollständig zurückzufordern. Einzige Ausnahmen von dieser Regelung bilden Trimester/Terms, das Vorliegen eines ärztlichen Attests bei krankheitsbedingtem Abbruch oder höhere Gewalt.
Verlängerungen
Eine Verlängerung des Auslandsaufenthaltes ist möglich, wenn:
- die Verlängerung mindestens einen Monat vor Ablauf des ursprünglichen Aufenthaltes beantragt wird,
- der Verlängerungszeitraum unmittelbar an den laufenden Aufenthalt anschließt und die Förderhöchstdauer von 12 Monaten pro Studienphase nicht überschritten wird.
- ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen. Ansonsten kann die Verlängerung ggf. als Zero Grant (ohne finanziellen Zuschuss) gefördert werden.
Ablauf:
- Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit den verantwortlichen Personen Ihrer Gasthochschule und dem Kooperationsbeauftragten in Kassel und lassen Sie den Verlängerungsantrag unterzeichnen.
- Reichen Sie den unterzeichneten Verlängerungsantrag im International Office der Universität Kassel ein.
- Die Verlängerung wir als eigenständiger Aufenthalt gewertet, für den Sie die erforderlichen Dokumente erneut einreichen müssen.
- Reichen Sie die ausgefüllten und unterzeichneten Dokumente fristgerecht im International Office der Universität Kassel ein.
- Falls ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen, erhalten Sie die erste Rate Ihres Zuschusses auf das angegebene Konto überwiesen.