Während des Aufenthaltes

Änderungen am Learning Agreement

Sie können Ihr Learning Agreement bis zu 6 Wochen nach Beginn des Auslandsaufenthaltes abändern. Alle Änderungen online über das gleiche Portal durchzuführen, über das Sie auch das ursprüngliche Learning Agreement abgeschlossen haben.

  • Bitte besprechen Sie die geplanten Änderungen mit Ihrem Kooperationsbeauftragten und der Gasthochschule.
  • Alle drei Parteien müssen den Änderungen zustimmen.

Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes

Verkürzungen
Folgendes ist zu beachten, wenn Sie Ihren Aufenthalt verkürzen möchten:

  • informieren Sie schnellstmöglich Ihre:n Kooperationsbeauftragte:n im Fachbereich, das International Office und Ihre Gasthochschule.
  • die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 60 Tage. Kürzere Aufenthalte können im Rahmen des Erasmus+ Programms nicht gefördert werden. Bei Unterschreiten der Mindestförderdauer, ist die Universität Kassel verpflichtet, den bereits ausbezahlten Mobilitätszuschuss vollständig zurückzufordern. Einzige Ausnahmen von dieser Regelung bilden Trimester/Terms, das Vorliegen eines ärztlichen Attests bei krankheitsbedingtem Abbruch oder höhere Gewalt.

Verlängerungen
Verlängerungen vom Winter- auf das Sommersemester sind prinzipiell möglich (abhängig von Mittel- und Platzverfügbarkeit).

Verlängerungsanfragen müssen bis spätestens 15.11. an erasmus@uni-kassel.de gesendet werden. Später eingehende Anfragen können nicht berücksichtigt werden.

Verlängerungen vom Sommer- auf das Wintersemester sind nicht möglich! Sie können aber im Rahmen des regulären Bewerbungsprozesses eine Bewerbung für ein weiteres Semester einreichen.