Während des Aufenthaltes
Änderungen am Learning Agreement
Sie können Ihr Learning Agreement bis zu 6 Wochen nach Beginn des Auslandsaufenthaltes abändern. Alle Änderungen online über das gleiche Portal durchzuführen, über das Sie auch das ursprüngliche Learning Agreement abgeschlossen haben.
- Bitte besprechen Sie die geplanten Änderungen mit Ihrem Kooperationsbeauftragten und der Gasthochschule.
- Alle drei Parteien müssen den Änderungen zustimmen.
Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes
Verkürzungen
Folgendes ist zu beachten, wenn Sie Ihren Aufenthalt verkürzen möchten:
- informieren Sie schnellstmöglich Ihre:n Kooperationsbeauftragte:n im Fachbereich, das International Office und Ihre Gasthochschule.
- die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 60 Tage. Kürzere Aufenthalte können im Rahmen des Erasmus+ Programms nicht gefördert werden. Bei Unterschreiten der Mindestförderdauer, ist die Universität Kassel verpflichtet, den bereits ausbezahlten Mobilitätszuschuss vollständig zurückzufordern. Einzige Ausnahmen von dieser Regelung bilden Trimester/Terms, das Vorliegen eines ärztlichen Attests bei krankheitsbedingtem Abbruch oder höhere Gewalt.
Verlängerungen
Verlängerungen vom Winter- auf das Sommersemester sind prinzipiell möglich (abhängig von Mittel- und Platzverfügbarkeit).
Verlängerungsanfragen müssen bis spätestens 15.11. an erasmus@uni-kassel.de gesendet werden. Später eingehende Anfragen können nicht berücksichtigt werden.
Verlängerungen vom Sommer- auf das Wintersemester sind nicht möglich! Sie können aber im Rahmen des regulären Bewerbungsprozesses eine Bewerbung für ein weiteres Semester einreichen.