FAQs zur Zulassung für den Master Klinische Psychologie und Psychotherapie (PO2020)

Häufige Fragen zur Bewerbung und zu den Zulassungsvoraussetzungen

Sie bewerben sich grundsätzlich mit der Durchschnitts- bzw. Abschlusnote Ihres Bachelorstudiums. Diese Verfahrennote verbessert sich um 0,3 Notenpunkte, wenn die vier folgenden Schwerpunkte im vorausgegangenen Bachelorstudium im Umfang von jeweils min. 6 ECTS belegt wurden: 

 

  1. Pädagogische Psychologie
  2. Klinische Psychologie
  3. Arbeits-, Organisations- und/oder Wirtschaftspsychologie
  4. Umweltpsychologie

Notenrechner für die „Verfahrensnote“ in der Quote „Auswahlverfahren der Hochschule“

Nach unserem aktuellen Stand ist nicht bekannt, das nicht-psychologische Institute ihre Studiengänge im Hinblick auf die neue Approbationsordnung umgestellt haben oder Kurse zur Nachschulung der Inhalte anbieten werden. Fragen Sie aber gerne in Ihrem Institut nach. Der Studiengang Soziale Arbeit an der Universität Kassel enthält leider nicht die geforderten Inhalte und eine Nachqualifizierung ist nicht vorgesehen. Eine Zulassung in einen Master mit klinischem Schwerpunkt nach neuem Recht ist daher nciht möglich.

Sollten also die entsprechenden Inhalte nicht im Rahmen des Studiums oder einer Nachschulung erworben werden können, können Sie in Kassel nicht in den Master zugelassen werden.

Aktuell ist das noch nicht abschließend geklärt. Da die Studiengänge im Ausland in der Regel nicht alle Anforderungen der neuen PsychThApprO umsetzen ist dies eher schwierig. Wir haben im Rahmen der Bewerbung einen Sonderbogen erstellt, indem Sie /bzw. Ihre Bachelorhochschule nachweisen müssen, dass Sie die von der PsychThApprO geforderten Inhalte in Ihrem Bachelorstudium absolviert haben. Dies wird dann voraussichtlich von Seiten der Universität und des HLPUG genau auf Äquivalenz geprüft. Den Sonderbogen finden Sie unter dem Reiter "Bewerbung und Zulassung". Überprüfen Sie vor der Bewerbung, mit Hilfe des Sonderbogens und der Anlage 1 der PsychThApprO, bitte selbst ganz genau , ob Sie wirklich alle aufgeführten Inhalte abgedeckt haben und sehen Sie bitte andernfalls von einer Bewerbung ab. Ihre Unterlagen können erst im Rahmen des regulären Bewerbungsprozesses von Seiten der Universität Kassel geprüft werden, eine Vorab-Prüfung ist nicht möglich. Achten Sie darauf, dass nach jetzigem Stand beide geforderten Bachelor-Praktika (Orientierungspraktikum und Berufsqualifizierende Tätigkeit I) unbedingt im Rahmen des Bachelorstudiums absolviert werden müssen, das Studium darf nicht vorher abgeschlossen worden sein. Außerdem müssen beide Praktika in Deutschland absolviert worden sein und die Vorgaben der PsychThApprO umsetzen. Weitere Informationen zum Praktikum im Bachelor finden Sie auch hier. Dort können Sie sich auch eine Bescheinigung für OrPra und BQT I herunterladen, auf der Sie sich Ihre Praktika bescheinigen lassen können.

Wir gehen davon aus bzw. hoffen, dass mittelfristig Länder wie die Schweiz, Österreich oder die Niederlande ihre Studiengänge ebenfalls an das neue System anpassen werden. Informieren Sie sich in dem Fall bei Ihrer Hochschule.

Wenn Sie Ihr Bachelorstudium aktuell (Stand Dezember 2020) bereits abgeschlossen haben und nicht an einer Nachschulung teilnehmen konnten, ist eine Zulassung schwierig. Sie müssen in dem Fall mit Hilfe des Sonderbogens genau nachweisen, dass Sie dennoch alle geforderten PsychThApprO-Inhalte im Studium absolviert haben (dies ist eher unwahrscheinlich, bitte überprüfen Sie diesen Umstand daher vor der Bewerbung also sehr genau und sehen Sie andernfalls von einer Bewerbung ab). Alle von der Approbationsordnung geforderten Inhalte (theoretisch und praktisch) müssen im Rahmen des Bachelorstudiums absolviert worden sein (also während Sie immatrikuliert waren), ein nachträgliches Nachholen außerhalb des Bachelorstudiums ist nicht möglich.

An der Uni Kassel haben wir am Institut für Psychologie einmalig eine Nachschulung der Inhalte für unsere, zu dem Zeitpunkt immatrikulierten, Studierenden angeboten. Es konnten keine externen Studierenden teilnehmen. Ob es an anderen Instituten dazu Ausnahmen gibt, ist uns nicht bekannt

Bei der Abgabe Ihrer Bewerbung müssen Sie aktuell mindestens 80% Ihrer gesamten Credits (z. B. 144 ECTS von 180 ECTS) nachweisen können. Nutzen Sie als Nachweis bitte das von der Universität Kassel bereitgestellte Dokument "Bescheinigung zum Stand im Studium für die Bewerbung zum Masterstudium an der Universität Kassel". Mit der dort vermerkten Note gehen Sie in das Auswahlverfahren ein. 

Sollten Sie noch offene Module (z.B. das Praktikum) haben oder Ihre Bachelorarbeit ist noch nicht bewertet, hat dies keinen Einfluss auf Ihre Zulassungschancen. Das vollständige Bachelorabschlusszeugnis können Sie derzeit bis zum 15. Januar nachreichen.

Die approbationskonformen Praktika (Orientierungspraktikum und Berufsqualifizierende Tätigkeit I) müssen im Rahmen des Bachelorstudiums und in Deutschland absolviert werden. Das Bachelorstudium darf daher nicht beendet werden, bevor die Praktika abgeschlossen sind. Seitens der Universität Kassel ist es möglich parallel an einer anderen Universität (z.B. eigene Bachelor-Universität) eingeschrieben zu sein. Bitte halten Sie Rücksprache mit der anderen Universität, ob es von deren Seite möglich ist. Nachweise über die approbationskonformen Berufspraktika im Bachelor müssen der Universität Kassel spätestens mit Einreichung der endgültigen Zeugnisunterlagen vorgelegt werden. Bis zur Vorlage der Nachweise ist eine Zulassung nur unter Vorbehalt möglich. Sollten die Nachweise nicht vorgelegt werden oder nicht die Vorgaben der PsychThApprO erfüllen, kommt es zur Exmatrikulation.

Hinweis: Zum Zeitpunkt der Einschreibung müssen Sie die Anmeldung zur Bachelorarbeit nachweisen!

Im Rahmen der Übergangsregelung bis 2032 (und wenn Sie Ihr Studium vor dem 1.9.2020 aufgenommen haben), wird dies zum Teil noch möglich sein. Bitte erkundigen Sie sich aber vorher unbedingt! bei dem Landesprüfungsamt des Bundeslandes, wo Sie eine Ausbildung beginnen möchten, ob die Anzahl an im Bachelor und Master erworbenen klinischen Credits ausreichend ist für die Aufnahme einer Ausbildung. Unten finden Sie eine Liste mit den Landesprüfungsämtern.

Studierende, die vor dem Stichtag des 1. September 2020 mit dem Bachelorstudiengang begonnen und in den Master nach neuem Recht gewechselt haben, können die Ausbildung nach altem Recht absolvieren.

Liste der Landesprüfungsämter