Hochschulwechsel

Sie können einen Antrag auf Wechsel in ein höheres Fachsemester stellen, wenn Sie aktuell Psychologie in einem nach PsychThG und PsychThApprO von 2020 berufsrechtlich anerkannten Masterstudiengang mit klinischem Schwerpunkt studieren. Voraussetzung für einen Wechsel ist außerdem, dass im jeweiligen Fachsemester ein freier Platz zur Verfügung steht (es gibt also auch bei Erfüllung der fachlichen Kriterien keine Garantie auf einen Platz). Im Folgenden finden Sie die Krietrien für das jeweilige Fachsemester, Hinweise zur Einreichung, Fristen sowie die notwendigen Formulare.

Für einen Wechsel an die Universität Kassel in das 2. Fachsemester müssen Sie neben dem Nachweis über die Immatrikulation in einen berufsrechtlich anerkannten klinischen Masterstudiengang (nach PsychThG 2020) außerdem insgesamt mindestens 20 ECTS in Modulen nachweisen, die im M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Universität Kassel ebenfalls angeboten werden

Für einen Wechsel an die Universität Kassel in das 3. Fachsemester müssen Sie neben dem Nachweis über die Immatrikulation in einen berufsrechtlich anerkannten klinischen Masterstudiengang (nach PsychThG 2020) außerdem insgesamt mindestens 40 ECTS in Modulen nachweisen, die im M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Universität Kassel ebenfalls angeboten werden

Für einen Wechsel an die Universität Kassel in das 4. Fachsemester müssen Sie neben dem Nachweis über die Immatrikulation in einen berufsrechtlich anerkannten klinischen Masterstudiengang (nach PsychThG 2020) außerdem insgesamt mindestens 70 ECTS in Modulen nachweisen, die im M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Universität Kassel ebenfalls angeboten werden

Vorgehen

Das Verfahren besteht aus zwei Teilschritten:

  1. Online-Bewerbung bei der Universität Kassel
    und gleichzeitig
  2. Antrag auf Anerkennung der Prüfungsleistung mit den unten genannten Formularen beim Prüfungsbüro Psychologie
    (Bis zum Termin fehlende Leistungsnachweise können nach Fristablauf bis zum 28.02./31.08. eingereicht werden.)
  3. Für den Fall, dass Ihr Antrag zum Wintersemester abgelehnt werden sollte, können Sie sich zeitgleich auf das 1. Semester bewerben. Zum Sommersemester ist dies leider nicht möglich.

Die Frist zur Antragstellung (Punkt 2) endet zum Sommersemesters am 15.01. und die zum Wintersemesters am 15.07. Die Bearbeitung der Unterlagen kann bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen. Der Anerkennungsbescheid wird einerseits Ihnen und andererseits dem Studiensekretariat zugesandt. Ein Einsenden durch Sie ist nicht notwendig.

Bitte lesen Sie sich alle Informationen genau durch und reichen Sie alle relevanten Unterlagen ein. Es können nur vollständig eingereichte Bewerbungen berücksichtigt werden.

Formulare und Fachprüfungsordnungen

Eine Bewerbung über uni-assist ist notwendig, wenn Sie eine ausländische Hochschulzugangsreife (äquivalent zum Abitur) oder einen ausländischen Bachelorabschluss haben.
Sie erhalten von uni-assist einen Anerkennungsbescheid, den Sie bei uns im Studiensekretariat einreichen. Bitte vermerken Sie Ihr gewünschtes Fachsemester.

Sprachnachweise 

Deutsch: 
Für die Bewerbung bei uni-assist ist das Niveau B2 nachzuweisen. Zur Einschreibung ist jedoch das DSH2-Prüfungsergebnis notwendig. Nachweismöglichkeiten
Englisch:

Für das Bachelorstudium muss das Sprachniveau B1 nachgewiesen werden.
Für das Masterstudium sollte das Sprachniveau B2 nachgewiesen werden.

Nachweismöglichkeiten

2. Bewerbungsschritt:

Antrag auf Anerkennung der Prüfungsleistung mit den oben genannten Formularen (bis zum Termin fehlende Leistungsnachweise können nach Fristablauf eingereicht werden).
In einigen Staaten gibt es keine Modulhandbücher oder Inhaltsbeschreibungen der Module. In diesem Fall kann leider keine Einstufung vorgenommen werden. Somit ist ein Einstieg in ein höheres Semester unmöglich.