Anerkennung früherer Studien- und Prüfungsleistungen

Anerkennung früherer Studien- und Prüfungsleistungen

Über die Anerkennung von Studien‐ und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen erbracht worden sind, entscheidet der Prüfungsausschuss Psychologie auf Antrag der Studierenden. Die Entscheidung erfolgt auf der Grundlage einer Stellungnahme der:des Modulverantwortlichen. Die Prüfung erfolgt u.a. anhand der Äquivalenz von Inhalten, Umfang und Wertigkeit der erbrachten Leistungen zu den im Modulhandbuch genannten Anforderungen. Genauere Informationen finden Sie auf dem Formblatt zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.

 

Vorgehen

Studierende, die Studien‐ und Prüfungsleistungen in anderen Hochschulen oder Studiengängen erbracht haben, überprüfen eigenständig, ob nach ihrer Auffassung eine Äquivalenz zu Modulen und/oder einzelnen Veranstaltungen ihres aktuellen Studiengangs in Bezug auf Inhalte, Umfang und Wertigkeit vorliegt. Ist dies der Fall, füllen Sie das Formular „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen“ aus und senden es per Mail an die jeweilige modulverantwortliche Person. Der Mail sind zusätzlich ein Nachweis über die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (i.d.R. Leistungsübersicht/Zeugnis) sowie Dokumente beizufügen, aus denen Inhalt und Umfang der zu Grunde liegenden Lehrveranstaltungen hervorgehen (i.d.R. Modulhandbuch). Die Modulverantwortlichen überprüfen, ob die Leistungen vergleichbar sind mit den entsprechenden Anforderungen des Modulhandbuchs des entsprechenden Studiengangs in Kassel.

Hier die Liste der Modulverantwortlichen.