Praktikum

Die Prüfungsordnung sieht ein 10-wöchiges berufsorientierendes Praktikum (390 Stunden) vor. Sie können dieses Praktikum entweder in Voll- oder Teilzeit, am Stück oder in zwei Teilen absolvieren. Achten Sie darauf, dass jeder Praktikumsteil mindestens 150 Stunden umfasst, da er sonst nicht anrechenbar ist. Längere Praktika sind natürlich ohne Probleme anrechenbar.
In einem Urlaubssemester können Sie kein Pflichtpraktikum absolvieren. Genauere Informationen zum Praktikum finden Sie hier


Achtung! Zur Erfüllung der Anforderungen der Approbationsordnung bzw. wenn Sie den Master „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ mit Approbation anstreben, ist das Praktikum in ein vierwöchiges Orientierungspraktikum und eine sechswöchige berufsqualifizierende Tätigkeit (BQT I) zu gliedern. Das Orientierungspraktikum kann ab dem 1. Semester absolviert werden, die berufsqualifizierende Tätigkeit erst ab mindestens 60 Credits. Es können auch beide gemeinsam in einem 10-wöchigen Block nach dem 4. Semester oder mindestens 60 Credits absolviert werden. Wenn die Praktika einzeln absolviert werden, muss zuerst das Orientierungspraktikum durchgeführt werden. Außerdem muss die BQT I in einer Einrichtung der Gesundheitsversorgung durchgeführt werden, in der hauptamtlich Psychotherapeut:innen, psychologische Psychotherapeut:innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapet:innen beschäftigt sind. Sie müssen hierbei nicht direkt von einem:einer approbierten Psycholog:in betreut werden, es reicht, wenn die Person einen Abschluss in Psychologie hat (Achtung: ärztliche Psychotherapeut:innen, Psychiater:innen oder Fachärzt:innen f. Psychotherapie etc. zählen leider nicht!). Genauere Informationen finden Sie hier.

Bitte geben Sie bei der Anmeldung des Praktikums an, ob es sich um Ihr erstes Teilpraktikum, also das OrPra handelt oder um das zweite, also die BQT I. Für die BQT I senden Sie bitte eine aktuelle Leistungsübersicht mit, aus der hervorgeht, dass Sie bereits 60 Credits absolviert haben. Wollen Sie beide Praktika in einem langen Gesamtpraktikum absolvieren, gelten die Bedingungen der BQT I, also ein Nachweis über 60 ECTS.

Wenn Sie keine Approbation anstreben, können Sie das Praktikum in jeglichen psychologischen Tätigkeitsbereichen, unter Betreuung einer Person mit abgeschlossener akademischer Ausbildung in Psychologie (Diplom, oder M.Sc. in Psychologie) absolvieren, nachdem Sie mindestens 60 ECTS erreicht haben. Senden Sie bei der Anmeldung bitte eine aktuelle Leistungsübersicht mit.

 

Detailliertere Informationen zum Praktikum

Informationsblatt für Praktika im B.Sc.

Informationsvideo zum Praktikum 2021

PowerPoint-Folien Paktikumsinformation 2022

Formulare zur Bescheinigung des Praktikums

Orientierungspraktikum

Berufsqualifizierende Tätigkeit I

Praktikumsbescheinigung nicht-klinisch

Fragebogen zum Praktikum
 

Die Prüfungsordnung 2014 sieht ein 12-wöchiges berufsorientierendes Praktikum (480 Stunden) vor. Sie können dieses Praktikum entweder in Voll- oder Teilzeit, am Stück oder in zwei Teilen absolvieren. Achten Sie darauf, dass jeder Praktikumsteil mindestens 240 Stunden umfasst, da er sonst nicht anrechenbar ist. Längere Praktika sind natürlich ohne Probleme anrechenbar.
In einem Urlaubssemester können Sie kein Pflichtpraktikum absolvieren.

Das Praktikum soll an einer Einrichtung absolviert werden, die hauptamtlich eine Person mit abgeschlossener akademischer Ausbildung in Psychologie (Diplom, B.Sc. oder M.Sc. in Psychologie) oder eine Person mit vergleichbarem Abschluss beschäftigt, die die Anleitung und Praktikumsbetreuung übernimmt.

 

Falls Sie den neuen approbationsfähigen Master Klinische Psychologie und Psychotherapie in Kassel anstreben und an der Nachschulung teilgenommen haben, muss auch das berufsorientierende Praktikum den Anforderungen der PsychThApprO entsprechen (siehe dazu den Punkt "Allgemeines zum berufsorientierenden Praktikum nach Prüfungsordnung 2021). Falls Sie Ihr Praktikum bereits absolviert haben, lassen Sie sich mit den Bescheinigungen Nachbescheinigung Or-Pra und Nachbescheinigung BQT I bestätigen, dass zum damaligen Zeitpunkt dort psychologische Psychotherapeut:innen beschäftigt waren. Wenn Sie das Praktikum noch nicht abgeschlossen haben, verwenden Sie bitte diese Formulare Formular Or-Pra und Formular BQT I zur Bescheinigung. Achten Sie unbedingt darauf, das approbationskonforme Praktikum innerhalb des Bachelorstudiums zu absolvieren (also zu beenden, ehe Sie das Bachelorstudium abschließen).

Bitte geben Sie bei der Anmeldung des Praktikums an, ob es sich um Ihr erstes Teilpraktikum, also das OrPra handelt oder um das zweite, also die BQT I. Für die BQT I senden Sie bitte eine aktuelle Leistungsübersicht mit, aus der hervorgeht, dass Sie bereits 60 Credits absolviert haben. Wollen Sie beide Praktika in einem langen Gesamtpraktikum absolvieren, gelten die Bedingungen der BQT I, also ein Nachweis über 60 ECTS.

 

Formulare zur Bescheinigung des Praktikums

Orientierungspraktikum

Berufsqualifizierende Tätigkeit I

Praktikumsbescheinigung nicht-klinisch

Fragebogen zum Praktikum

PO 2021

Für das nicht-klinische Berufspraktikum suchen Sie sich bitte selbstständig einen Praktikumsplatz, der den Vorgaben der Prüfungsordnung entspricht. Das Praktikum soll an einer Einrichtung absolviert werden, die hauptamtlich eine Person mit abgeschlossener akademischer Ausbildung in Psychologie (Diplom, B.Sc. oder M.Sc. in Psychologie) oder eine Person mit vergleichbarem Abschluss beschäftigt, die die Anleitung und Praktikumsbetreuung übernimmt. Geeignete Praktikumsstellen suchen sich die Studierenden in der Regel selbst. Eine Liste für nicht-klinische Praktikumsplätze finden Sie hier. Darüber hinaus können Sie sich jedoch auch eigene Praktikumsstellen im In- und Ausland suchen. Die eigenverantwortliche Suche Ihres Praktikums ermöglicht es Ihnen, das Praktikum interessengeleitet durchzuführen und soll Sie auf die spätere Arbeitsplatzsuche vorbereiten.

Für das Orientierungspraktikum suchen Sie sich bitte ebenfalls selbstständig einen Praktikumsplatz, der den Vorgaben für das OrPra entspricht. Klären Sie dies entsprechend im Vorfeld mit der Einrichtung und der  modulverantwortlichen Person für Praktika ab.

Für die BQT-I können Sie sich ebenfalls selbstständig einen Praktikumsplatz suchen, der die Punkte zur BQT-I erfüllt. In diesem Fall müssen wir einen Vertrag über die Laufzeit des Praktikums schließen, aus dem hervorgeht, dass die Vorgaben der Approbationsordnung erfüllt werden. Weisen Sie die Einrichtung daher im Vorfeld auf diesen Umstand hin. Wenn Sie sich unsicher sind, ob die Vorgaben dort erfüllt werden, senden Sie der Einrichtung die Praktikumsbescheinigung BQT-I zu, dort sind die relevanten Punkte aufgeführt und die Einrichtung kann Ihnen rückmelden, ob die Punkte dort erfüllt werden.

Ansonsten haben wir einige Kooperationseinrichtungen in der Region, bei denen Sie für ein BQT-I-Praktikum anfragen können. Diese finden Sie hier (die Liste wird kontinuierlich erweitert). Dort ist gewährleistet, dass die o.g. Rahmenbedingungen erfüllt werden.

PO 2014

Das Praktikum soll an einer Einrichtung absolviert werden, die hauptamtlich eine Person mit abgeschlossener akademischer Ausbildung in Psychologie (Diplom, B.Sc. oder M.Sc. in Psychologie) oder eine Person mit vergleichbarem Abschluss beschäftigt, die die Anleitung und Praktikumsbetreuung übernimmt.

Geeignete Praktikumsstellen suchen sich die Studierenden in der Regel selbst. Zu Ihrer Unterstützung finden Sie hier eine Liste von nicht-klinischen Praktikumsstellen. Darüber hinaus können Sie sich jedoch auch eigene Praktikumsstellen im In- und Ausland suchen. Die eigenverantwortliche Suche Ihres Praktikums ermöglicht es Ihnen, das Praktikum interessengeleitet durchzuführen und soll Sie auf die spätere Arbeitsplatzsuche vorbereiten.

Wenn Sie an der Nachschulung teilgenommen haben und sich für den neuen Master Klinische Psychologie und Psychotherpie interssieren, beachten Sie die o.g. Hinweise zur PO 2021 zur Orientierungspraktikum und BQT I.

Sie können auch im wissenschaftlichen Kontext ein Praktikum absolvieren. In diesem Fall wenden Sie sich am Besten an die betreffenden Mitarbeitertenden.
Das Forschungspraktikum kann in der vorlesungsfreien Zeit als auch in der Vorlesungszeit absolviert werden, als Vollzeit- oder auch als Teilzeitpraktikum.
Diese Absprachen regeln Sie alle direkt mit der betreuenden Person.
Nachdem Sie sich beide geeinigt haben, muss die betreuende Person einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen, in dem Ihre Aufgaben eindeutig notiert sind. Dies soll Ihnen einen möglichst umfassenden Einblick in das Arbeitsgebiet der Forschung ermöglichen.
Die Anmeldung bei der Modulverantwortlichen des Praktikums (Geraldine Jung, praktikum.psychologie[at]uni-kassel[dot]de) liegt in Ihrer Verantwortung.

Forschungspraktika sind in der Regel nicht für das Orientierungspraktikum und die BQT-I geeignet.

Vor Antritt des Praktikums muss die Stelle durch die Modulverantwortliche Person genehmigt werden. Schicken Sie bitte eine E-Mail an praktikum.psychologie[at]uni-kassel[dot]de mit folgenden Angaben:

  • Name der Einrichtung, eventuell Abteilung/Bereich,
  • Name und Qualifikation der betreuenden Person,
  • Zeitraum, in dem das Praktikum stattfinden soll
  • Den Studiengang, in den Sie eingeschrieben sind,
  • Die Prüfungsordnungsversion, nach der Sie studieren (z.B. PO 2021) 
  • Ihr aktuelles Fachsemester
  • Ihre Matrikelnummer

Nach Beendigung des Praktikums reichen Sie bitte folgende Unterlagen elektronisch als pdf an die Modulverantwortliche des Praktikums (praktikum.psychologie[at]uni-kassel[dot]de) ein:

  • eine Praktikumsbescheinigung vom Praktikumsanbieter
    (Dauer und Art der Tätigkeiten )
    und
  • einen Praktikumsbericht auf Basis des Fragebogens zum Praktikum (Umfang: 6 - 8 Seiten (3 Seiten bei einem Teilpraktikum). Achten Sie bitte darauf, dass der Fragebogen und die Bescheinigung korrekt ausgefüllt sind (z.B. Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit in Stunden bzw. Gesamtumfang in Stunden).

Formulare für die Praktikumsbescheinigungen finden oben Sie unter "Allgemeines zum berufsorientierenden Praktikum". 

Die Unterlagen werden dann normalerweise innerhalb von 2-3 Wochen bearbeitet und in Ihrer Leistungsübersicht verbucht

  

Ein Auslandspraktikum ist nur noch möglich wenn Sie im nicht-klinsichen Zweig studieren, da i.d.R sonst nicht die Vorgaben der PsychThApprO erfüllt werden.

Setzen Sie sich bitte bei Interesse mit den Modulverantwortlichen für die Praktika in Verbindung.

Das Praktikum im Überblick

 

B.Sc. Psychologie PO 2014

B.Sc. Psychologie PO 2021 mit Approbationswunsch

B.Sc. Psychologie PO 2021 ohne Approbationswunsch

Inhalte/

Einrichtung

psychologische Berufsfelder

psychologische Berusfelder mit klinischem Schwerpunkt; Einrichtungen der Gesundheitsversorgung

psychologische Berufsfelder

Frühester Zeitpunkt

Semesterferien nach dem

2. Semester

Aufteilung in Orientierungspraktikum (150h) und Berufsqualifizierende Tätigkeit I (240h), wobei die BQT I erst nach dem 4. Fachsemester oder mind. 60 ECTS absolviert werden kann

Semesterferien nach dem 4. Semester bzw. 60 ECTS

Verantwortliche/r

Dr. Geraldine Jung

Holländische Straße 36 - 38,

34127  Kassel

Tel.: +49-561 804-3574

E-Mail: praktikum.psychologie[at]uni-kassel[dot]de