Masterarbeit

Aufgaben vor der Anmeldung

Informieren Sie sich bei den Fachgebieten über die Webseiten oder persönlich zu möglichen Themen. Es werden konkrete Fragestellungen oder auch Themenbereiche vorgeschlagen. Zudem können Sie gegebenenfalls eigene Ideen mit der potentiellen betreuenden Person absprechen.

  • Professor:innen und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen des des Instituts für Psychologie dürfen die Arbeit betreuen und begutachten, wobei eine:r der beiden Gutachter:innen einen Professorenstatus haben muss.
  • Ein:e externe:r Gutachter:in kann nur nach Zustimmung des Prüfungsausschusses zugelassen werden. Die (formlose) Anfrage sollte bereits vor der Anmeldung der Masterarbeit gestellt werden. Die externe gutachtende Person muss mindestens einen Master- oder Diplomabschluss im Fach Psychologie haben.
    Externe Gutachter:innen ohne psychologischen Abschluss (z.B. Medizin) sind nur im Ausnahmefall und nach Zustimmung des Prüfungsausschusses zulässig. In diesem Fall muss das Thema der Arbeit einen klar erkennbaren psychologischen Schwerpunkt haben.
    Im Falle einer externen erstgutachtenden Person muss das Untersuchungsdesign in Form eines Exposés mit der:dem Professor:in in Kassel vor Anmeldung der Arbeit besprochen werden.

Am Ende des vorhergehenden Semesters

  • In Absprache mit den Betreuenden entscheiden Sie sich für ein Thema.
  • Anmeldefristen sind
    • 01. Oktober
    • 01. Februar
    • 01. April
    • 01. Juli
    • Bis wann muss ich die Masterarbeit abgeben, um noch in der Regelstudienzeit fertig zu werden?
      Geben Sie die Arbeit spätestens am 30.09. Ihres 4. Fachsemesters ab. Der Masterabschluss wird mit dem Datum Ihrer letzten erbrachten Leistung (z. B. Abgabetermin der Masterarbeit) datiert. Eine vorläufige Bestätigung Ihres M.Sc.-Abschlusses können Sie bei Bedarf einige Tage später erhalten. Die Zeugnisse werden aus organisatorischen Gründen ca. drei Wochen später fertiggestellt sein.
  • Nutzen Sie für die Anmeldung bitte folgendes Formblatt

Sie sind im dritten Fachsemester oder haben 50 Credits in Ihrer Leistungsübersicht

Zu Beginn des Semesters Ihrer Masterarbeit

Die offizielle Themenausgabe durch den Prüfungsausschuss gilt als verbindliche Zulassung und erfolgt jeweils bis 15. Oktober, 15. Februar, 15. April bzw. 15. Juli. Andere Termine können Sie in Ausnahmen über einen Härtefall beim Prüfungsausschuss beantragen.

Im Institut gibt es Laptops, die für die Bearbeitung der Masterarbeit zeitweise ausgeliehen werden können. Sollten Sie einen solchen Laptop benötigen, wenden Sie sich an hiwi-ifp[at]uni-kassel[dot]de . Auf den Laptops sind u.a. folgende Programme installiert:

  • MS Office
  • SPSS
  • R
  • E-Prime - nur in den Institutslaboren (INCON-Gebäude) programmierbar
  • Inquisit

Ihre Betreuer:innen helfen Ihnen natürlich auch bei methodischen Fragen. Ansonsten nutzen Sie gerne die studentische Methodenberatung

Am Ende des Semesters Ihrer Masterarbeit

Die Masterarbeit muss innerhalb von 20 Wochen ab dem Tag der Bekanntgabe des Themas abgegeben werden (Verlängerungen/Ausnahmeregelungen s. Prüfungsordnung).

Die Gutachter:innen haben nach Ihrer Abgabe sechs Wochen Zeit für die Gutachten. Diese Dauer ist formell vorgegeben und nötig, da viele Gutachter:innen sehr viele Erst- und Zweitgutachten für die Absolvent:innen der verschiedenen Studiengänge der Psychologie schreiben müssen.

  • Die Datengrundlage Ihrer Masterarbeit besprechen Sie individuell mit Ihren Gutachter:innen.
  • Der Umfang sollte ca. 50-80 Seiten betragen (Zeilenabstand: 1,5).
  • Fügen Sie eine Eigenständigkeitserklärung bei.
  • Beachten Sie die formalen Regeln der Gestaltung (DGPs oder APA)!
  • Kriterien zur Bewertung der Masterarbeit(Gutachtenvorlage, die von Gutachter:in genutzt werden kann)

Geben Sie die Masterarbeit fristgerecht in drei gebundenen schriftlichen Exemplaren und einmal auf einem Datenträger beim Prüfungsausschuss (Institut für Psychologie, R. 2112: Frau Braun) ab. Dem Datenträger ist ein Rohdatensatz aller Proband:innen mit eindeutiger Bezeichnung der Variablen bzw. mit einer Datei, in der die Variablen eindeutig erklärt sind, beizufügen. Sollte das Fristende auf einen Feiertag fallen, muss die Arbeit bis spätestens am darauffolgenden Werktag bis 12.00 Uhr abgegeben werden.

Bei verspäteter Abgabe wird die Arbeit ohne Ausnahme als "nicht bestanden" bewertet.

Nach Abgabe der Masterarbeit

Eine Verteidigung Ihrer Masterarbeit ist nicht notwendig. Ihr:e Betreuer:in kann Sie jedoch bitten, im Forschungskolloquium den jeweiligen Stand der Arbeit vorzustellen.