Erasmus-Auslandsstudium

Zur Förderung der Mobilität der Studierenden in den Ländern der Europäischen Union bezuschusst die EU-Kommission das Studium an Hochschulen anderer Mitgliedsländer. Das Institut für Sozialwesen hat im Rahmen des Erasmus-Programms Kooperationsvereinbarungen mit verschiedenen europäischen Partneruniversitäten abgeschlossen.

Studierende aus Kassel haben die Möglichkeit, in den Gasthochschulen Lehrveranstaltungen zu besuchen, die in englischer Sprache oder in der jeweiligen Landessprache angeboten werden. Leistungsnachweise werden von der Universität Kassel in der Regel anerkannt. Zur Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt können Sprachkurse besucht werden, für die teilweise besondere Fördermittel zur Verfügung stehen. Gleiches gilt für etwaig erforderliche Sprachstandserhebungen (Tests).

Interessieren Sie sich für ein Auslandsstudium außerhalb der Erasmus-Kooperationen unseres Fachbereichs (z.B. für ein Auslandsstudium in den USA über fächerübergreifende Kooperationen der Universität Kassel), so können Sie sich hierzu auf den Seiten des International Office ausführlich informieren. Zusätzliche Beratung gibt es im Fachbereich (s. entsprechende Hinweise auf dieser Homepage).

Voraussetzungen zur Teilnahme am Erasmus-Programm

Ein Studienaufenthalt im europäischen Ausland kann für ein bis zwei Studiensemester, in der Regel für drei bis zwölf Monate gewährt werden. Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig vom Umfang der Mittel, welche die EU-Kommission pro Jahr für die Programme zur Verfügung stellt. Förderfähig sind ausschließlich Aufenthalte im Rahmen von bewilligten Hochschulkooperationen. Bewerber/innen müssen das erste Studienjahr abgeschlossen haben. Über die Nominierung (also quasi die Kandidatenbenennung) befindet das Institut; die aufnehmende Einrichtung entscheidet auf der Basis von Bewerbungsunterlagen, die zu einer festen Frist (je unterschiedlich nach Standort) im ERASMUS-Büro (Fachsekretariat Frau Condado) vorliegen müssen.