Abmeldung & Rücktritt von Prüfungen

Grundsätzlich gilt:

versäumte Prüfungen gelten als „nicht bestanden“ (AB Bachelor/Master § 15)

Abmeldung im Wintersemester bis zum 25. Januar über eCampus
Abmeldung im Sommersemester bis zum 30. Juni über eCampus
Abmeldung nach Fristende Rücktritt gemäß § 15 AB Bachelor/Master nur aus wichtigem Grund unverzüglich und schriftlich über Prüfungsbüro

BA/MA Prüfungsbüro

Allgemeine Bestimmungen für Bachelor & Master der Universität Kassel

Krankheit

Für einen Rücktritt aufgrund von Krankheit ist ein ärztliches Attest unverzüglich beim Prüfungsbüro
einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Atteste nur im ORIGINAL (Abgabe während der
Sprechstunden, Einwurf in den Postkasten oder Versand per Post) akzeptiert und bearbeitet werden!
Bitte vermerken Sie auf dem Attest Ihre Matrikel-Nummer, das Studienfach und die Veranstaltung,
für die das Attest gilt.