Promotionsabschlussstipendien

Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses vergibt die Universität Kassel jedes Semester Promotionsabschlussstipendien mit dem Ziel des Nachteilsausgleichs bei der Fertigstellung der Promotion.

Antragsberechtigt sind Promovierende der Universität Kassel, die kurz vor dem Abschluss ihrer Promotion stehen.

Das Stipendium ist mit 1.300 Euro monatlich dotiert. Ein Zuschuss in Höhe von 200 Euro monatlich für Kinderbetreuung ist möglich.

Das Stipendium wird für bis zu zwölf Monate gewährt. Zentrales Ziel des Abschlussstipendiums ist es, die Dissertation abzuschließen und innerhalb der Förderzeit einzureichen. Der Förderzeitraum startet in der Regel am 01.04. für Bewerbungen im November und am 01.10. für Bewerbungen im Mai.

Die Promotionsstipendienkommission entscheidet über die Vergabe der Stipendien nach der Aussicht, innerhalb der beantragten Dauer tatsächlich zu einer erfolgreichen Einreichung der Dissertation zu kommen. Daneben soll das Ziel des Nachteilsausgleiches für Promovierende Anwendung finden. Kriterien eines Nachteilsausgleichs können insbesondere sein:

  1. die Belastung mit promotionsfernen Dienstaufgaben gemäß vertraglichen Vereinbarungen (Tätigkeitsbeschreibung) bei Drittmittelbediensteten,
  2. die Art und Beschaffenheit vorangegangener Beschäftigungsverhältnisse zur Promotion,
  3. besondere Belastungen etwa durch Krankheit, Behinderung oder Kindererziehung oder
  4. die Promotion einer nicht-männlichen Person (weiblich, divers) erfolgt in Bereichen mit niedrigem Frauenanteil oder 
  5. pandemiebedingte Beschränkungen der Forschungsarbeit.

Der Nachteilsausgleich darf nicht bereits durch gleichartige Förderinstrumente der Hochschule erfolgt sein.

Der Promotionsstipendienkommission gehören die:der zuständige Vizepräsident:in, mindestens drei Professor:innen, ein:e wissenschaftliche:r Bedienstete:r und ein:e Vertreter:in der aktuell geförderten Stipendiat:innen an.

Die Bewerbung erfolgt in elektronischer Form über die Homepage der Universität (https://www.uni-kassel.de/uni/universitaet/stellenangebote). Hier wählen Sie bitte den Punkt "Stipendien" aus.

Folgende Unterlagen in deutscher oder englischer Sprache sind in der genannten Reihenfolge zusammengefasst in einer PDF-Datei (Ausschlusskriterium) einzureichen:

  • ein kurzes Anschreiben inkl. Erläuterung, warum ein Nachteilsausgleich gegeben werden soll (max. eine Seite),
  • eine allgemein verständliche Zusammenfassung des Promotionsvorhabens (max. eine Seite),
  • das Exposé (insgesamt max. acht Seiten; das Exposé geht auf die Punkte Stand der Forschung und eigene Vorarbeiten, Ziele und Fragestellung, Methoden, erwarteter wissenschaftlicher Beitrag und Stand der durchgeführten Arbeiten inkl. aktuellem Arbeits- und Zeitplan innerhalb des vorgesehenen Förderzeitraums ein),
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • die Hochschulzeugnisse,
  • Bescheinigung über die Annahme als Doktorand:in der Universität Kassel (diese kann nachgereicht werden, wenn mindestens die Eingangsbestätigung der Promotionsgeschäftsstelle über die Einreichung des Antrags auf Annahme als Doktorand:in der Bewerbung beiliegt).
  • ggf. Tätigkeitsbeschreibung der letzten Arbeitsverhältnisse, falls der Nachteilsausgleich auf die Belastung mit promotionsfernen Dienstaufgaben begründet ist.

Ein Gutachten des:der Betreuer:in wird von der Promotionsstipendienkommission beim Dekanat des zuständigen Fachbereichs angefordert.

Bitte beachten Sie die nachfolgende Ordnung zur Vergabe von Stipendien. Sie enthält alle Rahmenbedingungen und Details zu den Promotionsstipendien.

Ordnung zur Vergabe von Stipendien für Promovierende der Universität Kassel

Bewerbungsschluss

01. Mai 2024

Kontakt

Stabsstelle Forschungs- und Graduiertenförderung
Casimira Neumann
+49 561 804 2263