Promotionsverfahren

Auch während Ihrer aktiven Promotionsphase möchten wir Ihnen neben dem formalen Ablauf nützliche Informationen auf dieser Seite zur Verfügung stellen:

Ablauf des Promotionsverfahrens

  1. 1.Dissertation verfassen

    • Ich beachte die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. 
    • Ich habe mich über den Umgang mit und die Aufbeahrung von Forschungsdaten informiert.

    Nähere Informationen zu den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und dem Umgang mit Forschungsdaten.

    Das Team vom Forschungsdatenmanagement bietet zum Umgang mit und der Aufbewahrung von Forschungsdaten regelmäßig Kursangebote und eine Selbstlerneinheit an. Bitte informieren Sie sich über die Veranstaltungen direkt auf den verlinkten Internetseiten oder kontaktieren Sie das Team vom Forschungsdatenmanagement.

  2. 2.Jahresgespräche

    • Ich treffe mich zu den in der Betreuungsagenda verabredeten Zeiten mit meiner Betreuungsperson, um den Stand meiner Arbeit und die weitere Planung zu besprechen. 
    • Ich informiere mich über Finanzierungsmöglichkeiten und Stipendien.
  3. 3.Weiterqualifizierung

  4. 4.Frist verlängern

    Verlängerungsmöglichkeiten der Abgabe der Dissertation

    Die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand ist auf fünf Jahre befristet. Auf Antrag kann die Frist um maximal zwei weitere Jahre verlängert werden. Hierfür ist der

    1. Antrag auf Verlängerung der Annahme auszufüllen,
    2. mit einer groben Zeitplanung zu versehen und
    3. mit der Betreuungsperson abzusprechen und von dieser mit zu unterzeichnen. 

    Der Antrag ist spätestens drei Monate vor Ablauf der Annahmefrist in der Promotionsgeschäftsstelle einzureichen. 

     

    Antrag

    Die Promotionsgeschäftsstelle reicht den unterschriebenen Antrag im Anschluss an den Promotionsausschuss des zuständigen Fachbereichs weiter. Sobald das Ergebnis vorliegt, wird dieses der Doktorandin bzw. dem Doktoranden per Bescheid mitgeteilt. 

  5. 5.Vorbereitung Abgabe

    • Vor dem Einreichen der Dissertation vergewissere ich mich, dass das Format und das äußere Erscheinungsbild meiner Dissertation den Vorgaben entspricht. 
    • Ich prüfe, ob ich die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und den Umgang mit Forschungsdaten eingehalten habe.
    • Jedem Dissertationsexemplar füge ich die unterschriebene Erklärung bei, dass die Arbeit im Einklang mit den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis erstellt wurde. 
    • Im Fall einer kumulativen Dissertation füge ich außerdem eine Erklärung über den Eigenanteil an veröffentlichten oder zu Veröffentlichung vorgesehenen wissenschaftlichen Schriften innerhalb meiner Dissertationsschreift bei. Eine Vorlage der Erklärung ist den Besonderen Bestimmungen für Promotionen des Fachbereichs zu entnehmen, in dem die Annahme als Doktorand:in beantragt wurde.
    • Auf dem Titelblatt sind alle erforderlichen Angaben vermerkt. 
    • Ich spreche mit meiner Betreuungsperson über mögliche Formatierungsregeln (s. u.).
    • Ich spreche mit meiner Betreuungsperson über die Aufbewahrung meiner Forschungsdaten.
    • Ich spreche mit meiner Betreuungsperson über mögliche Gutachter:innen meiner Dissertation. 
    • Als zeitliche Planungshilfe nutze ich den Disputationsrechner.

    Ergänzende Informationen zur Einreichung Ihrer Dissertation

    Die Dissertation muss in einer festen Heft-/Leimbindung abgegeben werden. Ringbindungen sind nicht zulässig. Bei der Beschaffenheit des Einbandes bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie einen Bucheinband oder eine broschierte Variante (festes Papier, Klarsichtfolie etc.) für Ihre Arbeit auswählen.

    Es gibt keine Vorgaben zu Schriftgröße, Zeilenabständen, Seitenrändern o. ä.  Eine Dissertation kann einseitig oder doppelseitig bedruckt eingereicht werden. Diese Fragen besprechen Sie bitte mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer, damit Sie die dortigen Erwartungen erfüllen, wie eine Arbeit lesbar zu gestalten ist und sinnvoller Weise Platz für Korrekturvermerke etc. vorgehalten wird.

    Umfang mit Forschungsdaten

    Die Dissertation muss eine Dokumentation über das ausgewertete Material enthalten. Diese Dokumentation muss den maßgeblichen wissenschaftlichen Arbeitsprinzipien und den fachlichen Standards entsprechen. Bitte besprechen Sie im Zweifel mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer, wie Primärdaten ausgewählt, aufbereitet und dargestellt werden sollen, um Ihre Forschungsergebnisse im Sinne einer guten wissenschaftlichen Praxis darstellen und belegen zu können.

    Sie können die Dokumentation entweder in die Dissertation einheften oder alternativ einen gesonderten Band als Anlage zur Dissertation erstellen. Die letztgenannte Alternative ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Dissertation zusammen mit der o. a. Dokumentation sehr umfangreich ist und eine Zusammenführung in einem Band unhandlich wäre.

    Beachten Sie bitte auch die Forschungsdatenleitlinie der Universität Kassel und die Rahmenbedingungen guter Forschung, u. a. mit Informationen zum Umgang mit und der Aufbewahrung von Forschungsdaten.


  6. 6.Hauptverfahren

    Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens

    Wenn nach Rücksprache mit Ihrer Betreuungsperson die Dissertation eingereicht werden kann, müssen Sie die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragen. Hierfür gehen Sie wie folgt vor:

    • Ich fülle den Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens aus.
    • Den Antrag reiche ich gemeinsam mit den folgenden Unterlagen in der Promotionsgeschäftsstelle ein:
      • 6 gebundene Dissertationsexemplare (bei einer kumulativen Dissertation sind i.d.R. 7 Exemplare einzureichen).
      • Eine elektronische Version der Dissertation (CD-ROM; DVD, USB-Stick), abgespeichert entweder als PDF oder docx pro eingereichtem Dissertationsexemplar.
      • Jedem Dissertationsexemplar füge ich die unterschriebene Erklärung bei, dass die Arbeit im Einklang mit den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis erstellt wurde. 
      • Im Fall einer kumulativen Dissertation füge ich außerdem eine Erklärung über den Eigenanteil an veröffentlichten oder zu Veröffentlichung vorgesehenen wissenschaftlichen Schriften innerhalb meiner Dissertationsschreift bei. Eine Vorlage der Erklärung ist den Besonderen Bestimmungen für Promotionen des Fachbereichs zu entnehmen, in dem die Annahme als Doktorand:in beantragt wurde.
      • Zusätzliche elektronische oder audiovisuelle Dokumente müssen jedem Dissertationsexemplar auf einem separaten portablem Speichermedium beigefügt werden.
      • Eine einfache Kopie des Titelblattes der Dissertation (Bitte beachten Sie die Vorgaben für die Erstellung des Titelblattes).
      • Sofern die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand mit Auflagen verbunden war: Nachweise über das erfolgreiche Erbringen der Auflagen.
      • Sofern die Mitglieder der Promotionskommission schon feststehen: Formular zur Zusammensetzung der Promotionskommission Word-Format / PDF-Format

    Sobald Ihre Unterlagen vollständig in der Promotionsgeschäftsstelle eingegangen sind, wird das Promotionshauptverfahren eröffnet. Dieses nimmt in der Regel mehrere Monate in Anspruch. Zunächst

    1. werden der Promotionsgeschäftsstelle die vom Promotionsausschuss bestätigten Gutachter:innen mitgeteilt.
    2. Jede Gutachterin bzw. jeder Gutachter erhält ein Exemplar der Dissertation. Die jeweiligen Gutachten werden der Promotionsgeschäftsstelle in der Regel innerhalb von 10 Wochen übersandt.
    3. Über das Ergebnis der Gutachten wird Sie die Promotionsgeschäftsstelle informieren. Die Kopien der Gutachten werden Ihnen zur vertraulichen und ausschließlichen Verwendung innerhalb des Promotionsverfahrens überlassen. Die Verwendung außerhalb des Promotionsverfahrens ist unzulässig.
    4. Wird in allen Gutachten die Annahme der Dissertation empfohlen, muss diese zusammen mit den Gutachten im Dekanat des Fachbereichs, an dem der Doktorgrad erworben wird, für mindestens 14 Tage ausgelegt werden.
    5. Nach Ablauf der Auslegungsfrist entscheidet der Promotionsausschuss, ob die Dissertation angenommen wird. Hierüber erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. 
    6. Nach Ende der Auslegungsfrist und Annahme durch den Promotionsausschuss kann die Disputation terminiert werden.

     

    Der Disputationsrechner kann Ihnen bei der zeitlichen Planung der nächsten Verfahrensschritte ab Eröffnung des Hauptverfahrens helfen.

  7. 7.Disputation

    • Sobald ich von der Promotionsgeschäftsstelle den Bescheid über die Annahme der Dissertation erhalten habe, setze ich mich mit meiner Betreuungsperson bzw. der zuständigen Dekanatsverwaltung zwecks Organisation des Disputationstermins (Raumreservierung, Terminierung, Einladung, etc.) in Verbindung. 
    • Ich kläre mit meiner Betreuungsperson, ob die Disputation vor Ort oder digital oder im Hybrid-Format stattfinden wird.
    • Ich informiere mich, ob ich für die Aufnahme einer Arbeit im Ausland oder bei der Rückkehr in mein Heimatland eine Legalisierung oder Apostille für meine Doktorurkunde benötige.

    Die Disputation soll eineinhalb Stunden bis maximal zwei Stunden dauern. Dabei wird die Dissertation vor der Promotionskommission verteidigt. Außerdem werden ausgewählte Probleme des Fachs und angrenzende Gebiete anderer Fächer sowie der Forschungsstand in diesen Fächern thematisiert.

    Die Disputation ist hochschulöffentlich, d. h. Beschäftigte, Studierende, Promovierende etc. der Universität Kassel dürfen als Publikum an Ihrer Disputation teilnehmen. Rederecht haben ausschließlich die Mitglieder der Promotionskommission. Die:Der Vorsitzende hat allerdings die Möglichkeit, auch anderen Personen Rederecht zu erteilen.

    Wir weisen darauf hin, dass Sie den Doktortitel erst dann führen dürfen, wenn Sie die Urkunde in Ihren Händen halten. Vorher ist es unzulässig, Ihrem Namen den Doktortitel voran zu stellen. In Bewerbungen, auf Internetseiten, Briefbögen, bei Unterschriften etc. dürfen Sie also für den Zeitraum zwischen der Disputation und dem Erhalt der Doktorurkunde nur mit Ihrem Vor- und Nachnamen auftreten. Die Allgemeinen Bestimmungen für Promotionen der Universität Kassel sehen den Dr. des. (Dr. designatus/designata) nicht vor.

  8. 8.Veröffentlichung

    Bevor Ihnen die Doktorurkunde ausgehändigt werden kann, muss Ihre Doktorarbeit der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Veröffentlichung muss innerhalb von zwei Jahren nach der Disputation erfolgen. Hierfür sind folgende Schritte erforderlich:

    Druckfreigabe 

    • Ich reiche meiner Betreuungsperson eine Zusammenfassung meiner Dissertation in deutscher und eine in englischer Sprache ein. Beide Versionen müssen jeweils den Umfang einer Seite betragen. 
    • Ich bitte meine Betreuungsperson darum, die offizielle Druckfreigabe gemeinsam mit den Zusammenfassungen über das Dekanat / Rektorat an die Promotionsgeschäftsstelle zu senden. Inhalt der Druckfreigabe ist das Einverständnis des Fachbereiches, an dem promoviert wurde, dass die Dissertation in der vorgelegten Form erscheinen darf. Dies gilt auch dann, wenn keine Auflagen zur Veröffentlichung gemacht wurden bzw. nur kleinere Rechtschreibkorrekturen o. ä. vorgenommen wurden.
    • Wenn die Veröffentlichungsversion wesentliche Abweichungen aufweist von der Dissertation, wie sie den Gutachter:innen und der Promotionskommission zur Prüfung vorgelegen hatte, bin ich verpflichtet, diese wesentlichen Abweichungen genau aufzulisten. In Zweifelsfällen bespreche ich mit meiner Betreuungsperson, ob und in welcher Form diese Auflistung erfolgen soll. Die Liste muss dem Dekanat vorgelegt werden, bevor dieses die Druckerlaubnis erteilen kann.
    • Ich beachte die Vorgaben für die Erstellung des Titelblattes meiner Dissertation.

    Für die Veröffentlichung stehen mehrere Möglichkeiten zur Auswahl. Informationen zu den Veröffentlichungsarten und worauf zu achten ist, finden Sie hier.

    Besonderheit kumulative Dissertation

    Bei einer kumulativen Dissertationen sind hinsichtlich der Veröffentlichung die in den Besonderen Bestimmungen für Promotionen an der Universität Kassel des jeweiligen Fachbereichs genannten Regelungen zu beachten. 

     

    Vorabaushändigung der Promotionsurkunde

    Ausnahmsweise kann bei Verlagspublikation als Buchveröffentlichung eine Vorabaushändigung der Promotionsurkunde beantragt werden. Der formlose Antrag ist zusammen mit

    bei der Promotionsgeschäftsstelle einzureichen. Der Verlagsvertrag muss Informationen zum Veröffentlichungszeitpunk sowie eine Veröffentlichungsgarantie und eine Erklärung der Zusendung der Pflichtexemplare an die Dissertationsstelle der Universitätsbibliothek der Universität Kassel enthalten.

    Die Promotionsgeschäftsstelle leitet den Antrag zur Entscheidung an den zuständigen Promotionsausschuss des Fachbereichs weiter, in dem das Promotionsverfahren durchgeführt wurde. Sobald der Promotionsgeschäftsstelle ein Ergebnis vorliegt, leitet sie dieses an die Doktorandin bzw. den Doktoranden weiter, erstellt die Urkunde und verschickt diese an die Doktorandin bzw. den Doktoranden.

    Die Vorabaushändigung entbindet nicht von der rechtzeitigen Übermittlung der Pflichtexemplare an die Dissertationsstelle. Bis zur Übermittlung der Pflichtexemplare an die Dissertationsstelle der Universität Kassel ist das Promotionsverfahren trotz Aushändigung der Promotionsurkunde noch nicht abgeschlossen. Ist die Übermittlung der Pflichtexemplare nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist nicht erfolgt bzw. erfolgte keine (parallele) Veröffentlichung über den Publikationsserver der Universität Kassel, kann der Doktorgrad nachträglich entzogen werden.

  9. 9.Doktorurkunde und Alumninetzwerk

    Sobald der Veröffentlichungsnachweis der Promotionsgeschäftsstelle vorliegt, kann Ihnen die Doktorurkunde ausgehändigt werden.

    Wir weisen darauf hin, dass Sie den Doktortitel erst ab Erhalt der Urkunde führen dürfen. In dem Zeitraum zwischen der Disputation und dem Erhalt der Doktorurkunde ist dies nicht zulässig.