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Die Änderungsordnungen der Ergänzenden Bestimmungen für die Teilstudiengänge Kernstudium finden Sie hier.
Bis wann müssen Studien- und Prüfungsleistungen angemeldet werden?
Die An- und Abmeldefristen für Prüfungs- und Studienleistungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis bei der jeweiligen Lehrveranstaltung unter dem Punkt „Prüfungsorganisationssätze“!
Im Sommersenester sind Anmeldungen in der Regel ab Mai und im Wintersemester in der Regel ab November möglich.
Anerkennung von Vorleistungen im Kernstudium
Weitere Informationen finden Sie unter dem Pfeil Anerkennung bei Studiengangwechsel!