Modulprüfungsausschuss Kernstudium
für L1, L2, L3 und L5
Die Aufgaben des Modulprüfungsausschuss Kernstudium (MPA KE) sind in den Prüfungsordnungen festgelegt.
Der MPA Kernstudium achtet insbesondere auf die Einhaltung der Bestimmungen der Modulprüfungsordnungen und bestellt Prüfer:innen für die Modulprüfungen.
Die Geschäfte und Sitzungen des MPA Kernstudium werden von dem Vorsitz des Modulprüfungsausschusses Kernstudium geführt.
Mitglieder
Prof. Dr. Ralf Mayer (FB 01)
Nora-Platiel-Straße 1, Raum 2221
Telefon +49 561 804-2947
E-Mail: ralf.mayer[at]uni-kassel[dot]de
Mitglied | Stellvertretung |
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Prof. Dr. Ralf Mayer (FB 01)
| Prof. Dr. Ann-Kathrin Arndt (FB 01) |
Prof. Dr. Martin Hänze (FB 01) | Prof. Dr. Mirjam Ebersbach (FB 01) |
Prof. Dr. Christine Pflüger (FB 05) | Prof. Dr. Andreas Eis (FB 05) |
Mitglied | Stellvertretung |
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Dr. Julia Zimmermann (FB 01) | Dr. Martina Vogelsang (FB 01) |
Mitglied | Stellvertretung |
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Maya van Alphen | Tommy Patti |
Beschlüsse des Prüfungsausschusses Kernstudium
Gemäß Beschluss des Modulprüfungsausausschusses Kernstudium vom 20.06.2024 muss ab sofort beim Abweichen von der Verbundstruktur bei Verbundmodul-Angeboten in den Basismodulen 2 bis 4 des Kernstudiums kein Antrag mehr auf Verbundauflösung beim Modulprüfungsausschuss Kernstudium eingereicht werden. Ein Abweichen von der Verbundstruktur ist von den Studierenden mit den betroffenen Lehrpersonen abzusprechen.
Beim Abweichen vom Verbund wird den Studierenden empfohlen, wenn Ihnen zum Abschluss des Verbundmoduls nur noch die Prüfungsleistung fehlt, zum Bestehen der Prüfungsleistung trotzdem das darauf bezogene Begleitseminar zu besuchen.
Die Mitteilung über das Nichtbestehen einer noch wiederholbaren Modulprüfung erfolgt durch Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch das elektronische Prüfungsverwaltungsverwaltungssystem (vgl. Allgemeine Bestimmungen Lehramt vom 07.06.2023, §17, Abs. 5).