Semesterticket

Wichtig!

Achte darauf, dass du den Link ticket.astakassel.de benutzt. Speichere und nutze am besten keine anderen Links, da dies zu fehlerhaften Darstellungen des Tickets führen kann!

Was ist das Semesterticket?

Ein Semesterticket ist ein Fahrausweis für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der von den Studierenden einer Hochschule oder Universität für einen bestimmten Zeitraum erworben werden kann. Das Semesterticket gilt in der Regel für ein Semester oder ein halbes Jahr und ermöglicht den Studierenden die uneingeschränkte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im jeweiligen Verkehrsverbund oder sogar darüber hinaus.

Die Kosten für das Semesterticket sind in der Regel im Semesterbeitrag enthalten, den die Studierenden zu Beginn eines jeden Semesters zahlen müssen. Dadurch wird das Semesterticket für alle Studierenden verpflichtend, auch wenn sie es nicht nutzen. Der Vorteil des Semestertickets besteht darin, dass es im Vergleich zu anderen Tickets im ÖPNV sehr günstig ist und den Studierenden eine hohe Mobilität und Flexibilität ermöglicht.

Das Semesterticket ist ein Beispiel für eine Leistung, die vom AStA bereitgestellt werden kann, um den Studierenden einen Mehrwert zu bieten.

Zum Sommersemester 2024 wurde das NVV-Semesterticket der Uni Kassel durch das Deutschlandsemesterticket ersetzt. Das Deutschlandsemesterticket gilt bundesweit im öffentlichen Nahverkehr und wird elektronisch für Smartphones ausgegeben. Es gelten die Tarifbestimmungen des Deutschland-Tickets

Für Fragen, Anliegen und Anregungen meldet euch bei uns per Mail oder auf Instagram.


Oder im Studierendenhaus Universitätsplatz 10 im Erdgeschoss

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Das Deutschlandsemesterticket im Sommersemester 2025 kostet 29,40 Euro pro Monat (= 176,40€ pro Semester). Der Preis ist bundesweit einheitlich festgelegt. Das Ticket wird im Vollsolidarmodell durch alle Studierenden mit dem Semesterbeitrag zur Einschreibung oder Rückmeldung bezahlt und ist daher besonders günstig. Ab Wintersemester 2025/26 erhöhen sich die Kosten auf 34,80 Euro pro Monat (= 208,80€ pro Semester) aufgrund der Preiserhöhung des regulären Deutschlandtickets vom 01.01.2025. 

Das Ticket ist auf der Seite ticket.astakassel.de verfügbar. Dort kannst du dich mit den uk-Zugangsdaten der Universität einloggen und das Ticket abrufen.

Der NVV hat diese Webseite entwickelt, über die du dein Ticket direkt vorzeigen oder es von dort aus speichern kannst, mehr Informationen dazu findest du in unserer Anleitung. Du benötigst keine App und die Seite funktioniert auch auf älteren Geräten.

Wir als AStA empfehlen ausdrücklich das Ticket zu Beginn von jedem Monat herunterzuladen.

Die technische Lösung des Deutschlandsemestertickets sieht es vor, dass du dich online mit deinen uk-Zugangsdaten auf der Website ticket.astakassel.de einloggst.  

Wenn du dies jedoch auf deinem Smartphone gemacht hast, gibt es die Möglichkeit, das Ticket als Offline-Export lokal auf deinem Smartphone zu speichern, damit du es z.B. auch im Funkloch oder mit aufgebrauchtem Datenvolumen aufrufen kannst. Wie genau das funktioniert, erklären wir dir in der Anleitung

Wichtig ist hier, dass du diesen Offline-Export immer am Anfang eines neuen Monats erneut durchführst, da das Deutschlandsemesterticket genau wie das reguläre Deutschlandticket monatlich neu generiert wird.

 

Das Deutschland-Ticket wird als elektronisches Ticket auf Smartphones ausgegeben. Damit werden die Prüfbarkeit und Anerkennung bundesweit sichergestellt. Eine Anleitung zur Nutzung des Tickets findest Du hier.

Wer kein Smartphone nutzen kann, z.B. aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung, kann sich an den AStA  deutschlandticket[at]asta.uni-kassel[dot]dewenden oder in den Sprechstunden des Referats für Soziales vorbeikommen – wir finden eine Lösung für Dich, mit der Du Dein Deutschlandsemesterticket nutzen kannst. Bitte kümmere dich frühzeitig darum.

Falls du nur vorrübergehend kein Smartphone hast, nutze sonst gerne auch dein Tablet, deinen Laptop oder ein anderes entsprechendes elektronisches Gerät. Du kannst das Ticket dort zuhause herunterladen und es auch unterwegs ohne Internet aufrufen.

Wende dich bitte an uns unter deutschlandticket[at]asta.uni-kassel[dot]de. Bitte gebe folgende Informationen mit an:

Vollständiger Name, Matrikel-Nummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Studiengang, html-Ticket Export (s. Anleitung), Bescheinigung Finanzamt, Immatrikulationsbescheinigung

Die Bescheinigung Finanzamt und Immatrikulationsbescheinigung kannst du im ecampus als pdf herunterladen.

Bei einem Erhöhten Beförderungsentgelt bzw. einer Fahrpreisnacherhebung bist du bei uns auch richtig. Hänge deiner Anfrage bitte dann auch den entsprechenden Beleg in gut lesbarer Form an und wende dich bitte schnellstmöglich nach Erhalt des Belegs an uns. Das Ticket muss aber vor Fahrtbeginn generiert worden sein. Selbst wenn das Ticket nicht als QR-Code angezeigt wurde, können wir den Versuch der Generierung nachvollziehen.

Falls der QR-Code nicht dargestellt wird, stelle bitte sicher, dass du stets die Login-Website über ticket.astakassel.de in der Browserzeile aufrufst. Nutze keine gespeicherten Links. Fehlerhaft generierte Tickets werden automatisch und teils manuell zu bestimmten Zeitpunkten zurückgesetzt. Daher prüfe regelmäßig, ob der QR-Code dann wieder richtig dargestellt wird.

Beachte bitte unbedingt die folgenden Informationen:

  • Fehlerhaft erstellte Tickets sollten automatisch zu bestimmten Zeitpunkten zurückgesetzt werden. Im Normalfall braucht es kein Eingreifen von AStA und NVV Seite. Ein fehlerhaft erstelltes Ticket muss erst zurückgesetzt werden, bevor ein Ticket korrekt ausgestellt werden kann. Zwischen den Zurücksetzzeitpunkten können mehrere Stunden liegen. Im Zweifel können wir als AStA ein manuelles Zurücksetzen durch den NVV vornehmen lassen.
  • Prüfe also regelmäßig, ob dein Ticket wieder funktioniert. Falls du uns geschrieben hast, teile uns das wieder funktionieren mit. Teile uns auch mit, falls die Ursache durch die folgenden Infos gefunden wurde.
  • Rufe das Ticket stets über die Eingabe von ticket.astakassel.de in der Adresszeile des Browsers auf. Nutze keine Lesezeichen, gespeicherten Links, etc.. Dies kann zu einem fehlerhaft generierten Ticket führen.

Falls das Ticket nach mehreren Stunden auch nicht dargestellt wird, wende dich gerne an uns.


Wenn der QR-Code nicht dargestellt wird, kann dies mehrere Gründe haben. Im Folgenden listen wir mögliche Ursachen und Lösungsansätze auf.

  • Nutzen eines falschen Links

    • Melde dich normal an bis das "kaputte" Ticket dargestellt wird und prüfe die Adresse in der Browserzeile. Steht dort "https://ticket.astakassel.de/secure/applikation.php" nutzt du vermutlich den richtigen Link. Steht dort "https://ticket.astakassel.de/secure/applikationTilApril.php" nutzt du vermutlich einen falschen Link.

    → Wiederhole die Ticketgenerierung nach ein paar Stunden. Achte auf die Eingabe von ticket.astakassel.de 

  • Du beginnst dein Studium ab Oktober bzw. April bei uns

    → Falls du erst im kommenden Wintersemester (01.10. - 31.03.) anfängst zu studieren, kannst du frühstens erst am 01. Oktober das Ticket anzeigen lassen und herunterladen. Im Sommersemester (01.04. - 30.09.)  geht es frühstens ab 01. April.

  • Es fehlen Voraussetzungen (z.B. Bezahlung, Immatrikulation, keine Sperren, ...)

    • Die Bezahlung des Semestertickets für das aktuelle Semester (s. Bescheinigung Finanzamt) muss vorliegen
    • Die Immatrikulation für den aktuellen Monat (s. Immatrikulationsbescheinigung) muss vorliegen
    • Bei Verdacht auf Sperren (fehlende Krankenkasse, ausländische Adressen, ...) bitte erstmal die Information Studium (studieren@uni-kassel.de) oder das International Office (international-office@uni-kassel.de) kontaktieren.
    • Wenn das Ticket im vergangenen Monat des selben Semesters funktioniert hat, sind fehlende Voraussetzungen eher weniger zu erwarten.

    → Fehlt eine Voraussetzung oder liegt eine Sperre vor, können wir dir nicht weiterhelfen. Du bist dann zu dem Zeitpunkt nicht semesterticketberechtigt.

  • Du studierst an der UNIKIMS oder einen anderen Kooperationsstudiengang.

    • Prüfe die Bezahlung des Semestertickets für das aktuelle Semester in der Bescheinigung Finanzamt

    → Liegt die Bezahlung des Semesterticket nicht vor oder die Bescheinigung Finanzamt selbst, dann bist du nicht semesterticketberechtigt. Bis auf wenige Ausnahmen sind die meisten Studierende dieser Studiengänge nicht berechtigt.

  • Instabile Internetverbindung/Überlastung der Website/Ungeeignetes Gerät/Ungeeigneter Browser

    → Wiederholen nach ein paar Stunden (s. oben), ggfs. auf Anderem Gerät, ggfs. in anderem Browser

  • Verdacht auf fehlerhafte Daten

    • Falls du oder die Uni an deinen Daten vor Kurzem was geändert hast bzw. haben und das Ticket davor funktioniert hat

    → Sende uns die zu übermittelnden Daten mittels Kopieren und Einfügen. Setze dazu bei Anmelden den Haken zur Löschung früherer Einwilligungen. Dann wird die entsprechende Seite dargestellt.

  • Anmeldung funktioniert nicht/UniAccount gesperrt

    → Falls die Anmeldung auch bei anderen Diensten wie moodle und ecampus nicht klappt, wende dich an das ITS

Falls du erst im kommenden Wintersemester (01.10. - 31.03.) anfängst zu studieren, kannst du frühstens erst am 01. Oktober das Ticket anzeigen lassen und herunterladen. Im Sommersemester (01.04. - 30.09.) geht es frühstens ab 01. April. Einen siebten Monat vor Beginn deines Studiums gibt es für das Ticket nicht. Beachte auch, dass die Voraussetzungen für das Semesterticket erfüllt sein müssen.

Beachte bitte, dass das Ticket nur in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig ist. Zudem empfehlen wir das Ticket jeden Monat herunterzuladen.

Um das Deutschlandsemesterticket zu beziehen, musst du an der Universität Kassel für das jeweilige Semester als Student eingeschrieben sein und den vollständigen Semesterbeitrag inklusive Semesterticket bezahlt haben. Anhand der Immatrikulationsbescheinigung und der Bescheinigung Finanzamt kannst du die Voraussetzungen für die Semesterticketberechtigung vorprüfen. Falls die Bescheinigungen noch nicht vorliegen, kann auch kein Semesterticket ausgestellt werden. Die Bescheinigungen kannst du im ecampus im Bereich Studienservice herunterladen.

Bei Problemen mit der Einschreibung wende dich bitte an die Information Studium unter studieren[at]uni-kassel[dot]de. Mehr Informationen zur Information Studium findest du hier. Mehr Information zum Semesterbeitrag findest du hier.

Bei der Nutzung des ÖPNV bedarf es neben dem Mitführen des Handytickets auch einen amtlichen Lichtbildausweis. Beachte, dass du die online-Version oder die html-Version (s. Anleitung) vorzeigst.

Beim Vorzeigen eines Screenshots droht ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Genauso wenn du das Ticket erst nach Fahrtbeginn versuchst zu generieren. Selbst wenn das Ticket nicht als QR Code dargestellt wurde, können wir den Versuch der Generierung bei Bedarf nachvollziehen. Ein Papierausdruck ist ebenfalls nicht vorgesehen.

Für Studierende der Management School der Universität Kassel (UNIKIMS) entfallen die Beträge für das Semesterticket, das Fahrradverleihsystem und das Kulturticket. Studierende in diesen berufsbegleitenden Studiengängen gehen zeitlich überwiegend ihrem Beruf und nicht ihrem Studium nach und sind entsprechend nicht zum Bezug des Soli-Deutschlandtickets berechtigt. Studierende des Studiengangs REMENA sind von dieser Regelung ausgenommen.
Wenn sich Studierende der UNIKIMS für einen weiteren Studiengang entscheiden, bekommen sie natürlich als nicht berufsbegleitender Student ein Ticket.

Analog gilt dies auch für Studierende anderer Kooperationsstudierendengänge (z.B. Sustainable International Agriculture), die nicht den vollständigen Semesterbeitrag inklusive Semesterticket, Fahrradverleihsystem und Kulturticket an der Universität Kassel bezahlen.

Mehr Informationen zum Semesterbeitrag findest du hier.

Die CampusCard ist seit dem 01.05.2024 kein Semesterticket mehr. Beachte das trotzdem eine Validierung alle 6 Monate erforderlich ist um die CampusCard zum Bezahlen und Ausleihen zu verwenden sowie als Studierendenausweis. Weitere Informationen zur CampusCard findest du hier.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Bundes ist das Deutschlandticket ein rein digitales Ticket. Die Verkehrsverbünde können als Alternative zum Handyticket das Deutschlandticket auch als Chipkarte anbieten. Aus ökologischen, wirtschaftlichen und logistischen Gründen ist es jedoch sinnvoll, wenn möglichst viele Nutzer*innen das Deutschlandticket auf ihr Smartphone laden. Wie oben beschrieben, finden wir aber eine Lösung für diejenigen, die kein Smartphone nutzen können.  

Zusätzlich zur Option des Offline-Export wird es zeitnah auch die Möglichkeit geben, dass Ticket im Google oder Apple Wallet zu speichern, sobald dies der Fall ist, informieren wir dich auf dieser Seite darüber. 

Es ist möglich das Semesterticket erstatten zu lassen. Weitere Informationen findest du auf dieser Website weiter unten.

Über die Website kannst du einen online-Antrag ausfüllen und damit die Rückerstattung beantragen. Allerdings ist das Semesterticket ein Solidarticket und somit kann nicht jeder das Ticket zurückerstatten lassen. Die Rückerstattungsgründe findest du unten.

Beachte bitte auch die Fristen zum Antragszeitraum (i.d.R. SoSe: 15.03. - 30.04., WiSe: 15.09. - 31.10.).

Bei Rückfragen zur Rückerstattung, wende dich bitte an rueckerstattung[at]asta.uni-kassel[dot]de.

Bitte beachte, dass das Semesterticket nicht auf andere Personen übertragbar ist. Es gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein). Dieser muss bei Kontrollen auf Verlangen vorgezeigt werden, und das Semesterticket sollte immer im Original präsentiert werden. 

Das neue Deutschlandsemesterticket unterliegt den allgemeinen Tarifbestimmungen für das Deutschland-Ticket. Hier gilt es für dich vor allem zu beachten, dass die einzelnen regionalen Verkehrsverbünde teils andere Regelungen haben als der Nordhessische VerkehrsVerbund - z.B. zur Fahrradmitnahme.  

Im NVV-Gebiet ist mit dem Deutschlandsemesterticket die Mitnahme von nicht eingeschulten Kindern unter 7 Jahre, Fahrrädern und Hunden kostenfrei möglich. In anderen Verkehrsverbünden können für die Mitnahme jedoch zusätzliche Kosten anfallen.  

Schau vor einer überregionalen Reise am besten einmal bei den entsprechenden Verkehrsverbünden nach, welche Regelungen dort gelten.  

zum NVV


Rückerstattung des Semestertickets

ACHTUNG! Wichtiger Hinweis zur Semesterticketrückerstattung aufgrund Sozialer Härte


Leider können wir bis auf Weiteres die Semesterrückerstattung aufgrund Sozialer Härte nicht mehr rückwirkend für das vorherige Semester anbieten. Am 1. September 2025 startet die Antragsmöglichkeit für Soziale Härte für das Wintersemester 2025-2026, Anträge für das Sommersemester 2025 können ab diesem Datum nicht mehr angenommen werden.

Zudem wird die nächste Auszahlung für genehmigte Soziale Härte Anträge erst wieder ab Oktober möglich sein.

Wir beziehen uns in dieser harten Entscheidung auf §2 Absatz 3 der Härtefallsatzung und bitten um Verständnis.

Eine Semesterticket Rückerstattung bezieht sich auf die Möglichkeit für Studierende, eine Erstattung für das Semesterticket zu erhalten, das sie in der Regel als Teil ihrer Studiengebühren bezahlen. Das Semesterticket ermöglicht den Studierenden die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in einem bestimmten Gebiet oder Bundesland für einen Zeitraum von einem oder mehreren Semestern.

Eine Rückerstattung des Semestertickets kann aus verschiedenen Gründen beantragt werden, wie zum Beispiel bei einem Auslandssemester, einem Praktikum oder einer Unterbrechung des Studiums aus gesundheitlichen Gründen.

Die Rückerstattung des Semestertickets muss jedes Semester neu beantragt werden. 

Die Einreichfristen beginnen immer am: 15.03. für das Sommersemester und 15.09. für das Wintersemester.

Die Abgabefristen für die Beantragung sind: 30.04. für das Sommersemester und 31.10. für das Wintersemester.   

Fehlende Unterlagen können noch bis zu 2 Wochen nach dieser Frist eingereicht werden.

Hier die Liste der Semesterticket Rückerstattungsgründe mit den jeweiligen Nachweisen

Für jeden Antrag wird eine Immatrikulationsbescheinigung des jeweiligen Semesters benötigt

  1. Auslandssemester: Nachweis über Auslandssemester erforderlich
  2.  Praktikum: Nachweis über ein Praktikum von mindestens 3 Monaten außerhalb von Deutschland
  3. Schwerbehinderung: Kopie des Schwerbehindertenausweises sowie eine aktuelle Wertmarke
  4. Keine Präsenzpflicht (Abschluss/Promotion): Nachweis über Wohnsitz außerhalb von Deutschland sowie Nachweis des Prüfungsamtes darüber, dass keine Präsenzpflicht mehr vorliegt
  5. Urlaubssemester: Nachweis über das Urlaubssemester
  6. Krankheit: Nachweis über Krankschreibung von mehr als 3 Monaten im Vorsemester
  7. Doppelte Immatrikulation: Kopie des Deutschlandtickets der anderen Universität 
  8. Landesticket: Kopie des Landesbedienstetentickets des Landes Hessen. Bitte beachte die unten aufgeführten Bedingungen!
  9. Soziale Härte: Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Mietnachweis der Wohnung, Immatrikulationsbescheinigung, Wohngeldnachweis (wenn vorhanden) und BAfÖG Nachweis (wenn vorhanden). Mit Kind: Geburtsurkunde und Immatrikulationsbescheinigung sind ausreichend.
    Für soziale Härte gibt es keine Frist, die Antragsstellung ist das ganze Semester lang möglich! Jedoch gilt im Wintersemester 2025-2026 auch hier §2 Absatz 3 der Härtefallsatzung besonders!

Rückerstattungsgrund Landes- und Hessenticket

Da es durch den Antragsgrund Landesticket einen erheblichen Mehraufwand in der Bearbeitung der Rückerstattung im AStA gibt, gelten hierfür besondere Voraussetzungen:

Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

  • Es gibt eine Bearbeitungsgebühr von ca. 8 Euro auf Grundlage der Härtefallsatzung
  • Alle Anträge für diesen Rückerstattungsgrund müssen direkt vollständig und korrekt gestellt werden
  • Es gibt keine Nachreiche-Frist für fehlende Dokumente, bei Antragsstellung muss alles korrekt und vollständig vorliegen
  • Fehlerhafte Anträge werden nicht bearbeitet und ohne Benachrichtigung aussortiert. Bitte beachtet hierzu unsere Sprechzeiten des Sekretariats oder des Referats für Soziales und Antidiskriminierung für eventuellen Rückfragen.
  • Das Landesticket ist auch weiterhin Rückerstattungsgrund, da es Teil der Tarifverhandlungen des Land Hessens ist, auch wenn es einen geringeren Geltungsbereich abdeckt, als das Deutschland-Semesterticket. Mit Beantragung wird auf dieses explizit verzichtet und dadurch kann das Deutschlandticket bis zum Semesterende am 30.09. bzw. 30.03. nicht mehr genutzt werden!

 

Antrag auf Rückerstattung

Ab dem Sommersemester 2024 wird es endlich wieder die Möglichkeit geben einen Online-Antrag zu stellen. Diese Option ist ab dem Start der Einreichfrist am 15.03. über den unten aufgeführten Link verfügbar. Schon jetzt habt ihr die Möglichkeit, euch dort einen Account einzurichten.

Wir bitten von diesem Zeitpunkt an darauf zu verzichten, Anträge mit dem alten Beiblatt per Mail bei uns einzureichen. Diese werden nicht mehr genehmigt. Die Bearbeitung werden wir so zügig wie möglich abschließen.


Gerne könnt ihr euch bei weitern Fragen unter der folgenden Mailadresse bei uns melden: rueckerstattung[at]asta.uni-kassel[dot]de