Semesterbeitrag
Zusammensetzung des Semesterbeitrags
In Klammern finden Sie die Beitragsänderungen zum Vorsemester.
1. Studierendenwerk (+5.00 €) | 90,00 € |
2. Verwaltungskostenbeiträge Für Austauschstudierende entfällt der Verwaltungskostenbeitrag | 50,00 € |
3. AStA (+2.50 € , davon 1,00 Euro zweckgebundener Beitrag Fachschaften, und 2,00 Euro zweckgebundener Beitrag autonome Referate) | 16,50 € |
3.1 Semesterticket Die Anteile setzen sich bezogen auf die betroffenen Verkehrsverbünde wie folgt zusammen: NVV 136,53 € , RMV 11,59€, VPH 1,47 €, NWL 3,52 €. | 153,11 € |
3.2 Härtefallfonds (+0,25 €) | 1,00 € |
3.3 Notfonds (+0,25 €) | 0,75 € |
3.4 Fahrradverleihsystem (Nextbike) | 2,20 € |
3.5 Kulturticket | 4,09 € |
Gesamt (+8,00€) | 317,65 € |
Management School der Universität Kassel (UNIKIMS)
Für Studierende der Management School der Universität Kassel (UNIKIMS) beträgt der Semesterbeitrag 158,25 Euro. Für Sie entfallen die Beträge für das Semesterticket, das Fahrradverleihsystem und das Kulturticket. Studierende des Studiengangs REMENA sind von der Regelung ausgeschlossen.
Überweisung
Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag auf das Konto der Universität Kassel bei der Kasseler Sparkasse, unter Angabe der folgenden Überweisungsdaten:
- Im Feld "Verwendungszweck" tragen Sie bitte Ihre Matrikelnummer ein.
- Tragen Sie bitte im Feld "noch Verwendungszweck" Ihren Vor- und Nachnamen ein.
Bitte beachten Sie, dass bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzliche Gebühren entstehen. Diese sollten Sie bei Ihrer Bank erfragen und bei der Überweisung mit einkalkulieren.
QR-Code

Wenn Sie eine Banking App auf Ihrem Smartphone nutzen, können Sie damit diesen QR-Code einscannen. Empfänger, IBAN und Betrag werden dann automatisch ausgefüllt.
Achten Sie darauf trotzdem Ihre Matrikelnummer und Ihren Namen beim Verwendungszweck anzugeben
Was wird mit dem Semesterbeitrag finanziert?
Das Studierendenwerk Kassel unterstützt und fördert Studierende der Universität Kassel. Es ist zuständig für deren Anträge auf Leistungen nach dem BAföG, für Mensen und Cafeterien, für den Bau und Betrieb von Studentenwohnheimen sowie die Vermittlung privater Zimmer und Wohnungen; im Bereich Soziale Dienste werden eine Allgemeine, Psychosoziale und Rechtsberatung angeboten sowie Anträge aus der studentischen Unfallversicherung bearbeitet.
Der Verwaltungskostenbeitrag wird für die Leistungen bei der Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung und Exmatrikulation, bei der allgemeinen Studienberatung sowie für die Leistungen der Auslandsämter und bei der Vermittlung von Praktika erhoben. Er regelt sich nach § 56 des "Hessischen Hochschulgesetzes - HHG", das über die Seite "Rechtsgrundlagen" eingesehen werden kann.
Nach dem Hessischen Hochschulgesetz bilden Studierende einer Hochschule die Studierendenschaft, welche eine Körperschaft des öffentlichen Rechts darstellt und von ihren Mitgliedern einen Beitrag erhebt. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist ausführendes und geschäftsführendes Organ der Studierendenschaft.
Der Studienausweis (ugs. Semesterticket) ermöglicht allen Studierenden die kostenlose Nutzung von Bus, Straßenbahn und Zug im Gebiet des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV) und darüber hinaus auch auf bestimmten Strecken, z.B. nach Eisenach, Paderborn, Göttingen und Fulda. Nicht nur während des Semesters, sondern auch in den Semesterferien (vorlesungsfreie Zeit) ist das "Semesterticket" uneingeschränkt nutzbar. Die Verpflichtung der Studierenden zur Zahlung des Beitrags beruht auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem AStA und den betroffenen Verkehrsgesellschaften. Rückfragen dazu richten Sie bitte an den AStA unter 0561/804-2886.
Schwerbehinderte Studierende mit Freifahrtberechtigung können sich beim AStA auf Antrag diesen Beitragsanteil erstatten lassen.
Der Härtefallfonds dient zur Finanzierung der Rückerstattungen und der Arbeit der Härtefallstelle der Studierendenschaft.
Säumnisgebühren sind nur bei verspäteter Rückmeldung zu überweisen. Die Rückmeldung gilt als verspätet, wenn die Überweisung des Semesterbeitrags nicht oder nicht vollständig innerhalb der Rückmeldefrist erfolgt ist. Die Höhe der Säumnisgebühr ergibt sich aus der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK), die über die Seite Rechtsgrundlagen eingesehen werden kann.
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