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Fragen und Antworten zu Prüfungen, Semesterarbeiten und zum Fächerwechsel

Die Anmeldefrist einer Prüfung beginnt grundsätzlich 4 Wochen vor dem eigentlichen Prüfungstermin und endet 7 Tage davor, wobei der Tag der Prüfung nicht zählt!

Beispiel:
Prüfungstermin ist Montag, der 03.09. Sie können sich bis Sonntag, 26.08./ 23.59 h anmelden.

 

  • Bei der Anmeldung von Prüfungen achten Sie bitte immer auf mögliche Hinweise des Systems. 
  • Um zu überprüfen, ob die Anmeldung richtig erfolgt ist, sollten Sie dies in Ihrem Account unter angemeldete Leistungen nachprüfen!

Bitte achten Sie immer auf den Status der Anmeldung. In diesem Feld wird der Grund angegeben, warum eine Prüfungsanmeldung nicht akzeptiert wird.

Mögliche Gründe sind eine fehlende Studienleistung (z. B. bei CAD), das fehlende Studienberatungsgespräch (der Studienplan muss genehmigt und im Prüfungsamt eingereicht werden), fehlende Credits (für die Teilnahme an Prüfungen im Hauptstudium).

Um zu überprüfen, ob die Anmeldung richtig erfolgt ist, sollten Sie dies in Ihrem Account unter angemeldete Leistungen nachprüfen!

Wenn die Prüfungsanmeldung fehlgeschlagen ist, wenden Sie sich bitte innerhalb der Anmeldefrist per E-Mail an das Prüfungsamt, auch außerhalb der Öffnungszeiten!

Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall das Prüfungsamt.

Im Vorlesungsverzeichnis sind unter der jeweiligen Veranstaltung nicht nur die Termine der Vorlesung, sondern auch der Prüfungstermin zu finden. Hier ist der Raum und die genaue Uhrzeit angegeben, außerdem sind gegebenenfalls weitere Informationen unter Bemerkung zu finden.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie sich im richtigen Semester befinden, evtl. muss erst auf das enstprechende Semester umgeschaltet werden.

Die Abmeldung von einer Prüfung ist bis zum Vortag 23.59 Uhr möglich.

Sollten Sie feststellen, dass eine Anmeldung systemseitig nicht möglich ist, kontaktieren Sie bitte das Prüfungsamt schriftlich (PA15[at]uni-kassel[dot]de) und bitten um manuelle Anmeldung. Hierbei bitte auch auf die Abmeldefrist achten (Datum des E-Mail Eingangs zählt).

Sollten Sie am Prüfungstag erkranken, reichen Sie das entsprechende Attest gem. der Allgemeinen Bestimmungen zu den Fachprüfungsordnungen unverzüglich im Prüfungsamt ein. In der Regel sollte es spätestens, wie im beruflichen Umfeld üblich, nach 3. Werktagen vorliegen.

Sollten Sie sich während der Prüfung aufgrund gesundheitlicher Beinträchtigungen nicht mehr in der Lage fühlen, die Prüfung zu beenden, wenden Sie sich bitte an die Prüfungsaufsicht und lassen entsprechend vermerken, dass Sie sich krankheitsbedingt von der Klausur abmelden und reichen Sie unverzüglich ein entsprechendes Attest im Prüfungsamt ein.

Für die Prüfung melden Sie sich im Kurs an. Ausnahmsweise ist keine Prüfungsanmeldung in HIS nötig. Bitte bringen Sie das Zertifikat in Kopie und mit Angabe Ihrer Matrikelnummer zum Prüfungsamt. Der Eintrag wird dann manuell vorgenommen.

Eine Anmeldung in HIS ist nicht nötig. Der Leistungsnachweis wird an das Prüfungsamt weitergeleitet und der Noteneintrag incl. Titel der Semesterarbeit erfolgt manuell.

Die Semesterarbeit muss nur bei Ihrem Gutachter vorgelegt werden.

Bachelor Maschinenbau beide POs und Mechatronik alte PO: Um Pflichtleistungen im Hauptstudium absolvieren zu können, müssen Sie als 100 Credits im Grundstudium erreicht haben. Bitte beachten Sie, dass die Schlüsselkompetenzen maximal mit 6 Credits im Grundstudium eingehen. Ausgenommen von der Regel zum Erbringen von Leistungen im Hauptstudium sind die Schlüsselkompetenzen, diese können Sie auch bereits absolvieren, wenn Sie keine 100 Credits im Grundstudium erreicht haben.

 

Bachelor Mechatronik neue PO: Um Pflichtleistungen im Hauptstudium absolvieren zu können, müssen Sie als 60 Credits im Grundstudium erreicht haben. Bitte beachten Sie, dass die Schlüsselkompetenzen maximal mit 3 Credits im Grundstudium eingehen. Ausgenommen von der Regel zum Erbringen von Leistungen im Hauptstudium sind die Schlüsselkompetenzen, diese können Sie auch bereits absolvieren, wenn Sie keine 60 Credits im Grundstudium erreicht haben.

Leistungen im Wahlpflichtbereich des Hauptstudiums können Sie erst erbringen, wenn das Studienberatungsgespräch erfolgt ist. Hierzu müssen Sie eine Vertiefungsrichtung wählen und einen Termin mit dem entsprechenden Vertiefungsberater vereinbaren bzw. in dessen Sprechstunde gehen. Die Liste der Vertiefungsberater finden Sie auf unserer Homepage unter Ihrem Studiengang. Beim Gespräch wird der Studienplan abgestimmt und abgezeichnet. Den abgezeichneten Plan reichen Sie danach zeitnah im Prüfungsamt ein, da Sie sich ansonsten systemseitig für Prüfungen im Wahlpflichtbereich nicht anmelden können. Das Formular hierzu finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.

In Ergänzung zu den Allgemeinen Bestimmungen für Fachprüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master an der Universität Kassel (AB Bachelor/Master) § 17 (4) hat der Prüfungsausschuss Maschinenbau beschlossen, dass einmalig entweder ein nicht bestandenes bzw. endgültig nicht bestandenes Wahlpflicht- oder Schlüsselkompetenzmodul oder zum Zwecke der Notenverbesserung ein bestandenes Wahlpflicht- oder Schlüsselkompetenzmodul gewechselt werden darf.

Das Antragsformular finden Sie auf Ihrer Studiengangsseite unter Anträge/Formulare.

Den an Ihren zuständigen Prüfungsausschuss gerichteten Antrag reichen Sie bitte im Prüfungsamt ein. Zudem müssen Sie den Studienplan entsprechend ändern und vom Vertiefungsberater abzeichnen lassen.

Einmal bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden.

Die Anmeldung zur Abschussarbeit kann per E-Mail, per Post oder persönlich im Prüfungsamt erfolgen. Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Den von Ihnen und den beiden Gutachtern (Prüfern) unterzeichneten Antrag auf Zulassung,
  2. die Aufgabenstellung der Arbeit auf einem separaten Blatt aus dem jeweiligen Fachgebiet, da Sie im Antrag lediglich das Thema vorschlagen, die Ausgabe aber entsprechend dokumentiert werden muss,
  3. eine aktuelle Leistungsübersicht, die Sie selbst über Ihren Account heruntladen und ausdrucken können,
  4. eine einfache (nicht beglaubigte) Kopie Ihres Abiturzeugnisses (bei Bachelor) bzw. einfache Kopie des Bachelorzeugnisses (bei Master).

Bitte denken Sie außerdem daran, dass Ihr Studienplan aktuell sein muss. Die dort genehmigten Leistungen müssen mit den von Ihnen tatsächlich absolvierten Leistungen übereinstimmen.

Sobald das endgültige Prüfungsergebnis nach der Klausureinsicht in Ihrem Konto eingetragen wurde, haben Sie vier Wochen Zeit, einen Antrag auf die einmalig pro Studiengang gewährte mündliche Ergänzungsprüfung zu stellen. Bitte reichen Sie den Antrag, den Sie auf unserer Homepage finden, im Original und unterzeichnet bei uns im Prüfungsamt ein. Danach erfolgt die Prüfung und Genehmigung durch den Prüfungsausschuss. Sie erhalten eine Nachricht, sobald der Antrag genehmigt wurde, danach vereinbaren Sie einen Termin mit dem jeweiligen Prüfer.