Pflichtpraktikum
Handbücher
Formulare und Leitfäden
- Anmeldung BA Praktikum (öffnet neues Fenster)
- Praktikumsbescheinigung (öffnet neues Fenster)
- Kurzinformation zum Praktikum (öffnet neues Fenster)
- Leitfaden zum Praktikumsbericht - PDF 212,80 KB (öffnet neues Fenster)
- Praxismodul BA Nachhaltigkeitswissenschaften (öffnet neues Fenster)
- Allgemeine Bestimmungen für Praxismodule (öffnet neues Fenster)
FAQ Pflichtpraktikum
Das Praktikum muss über die Praxiskoordination des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften der Universität Kassel angemeldet werden. Dazu das Formular „Anmeldung zum Praktikum“ herunterladen, leserlich ausfüllen und unterschrieben von der betreuenden Lehrperson bei der Praxiskoordination abgeben (digital an praxis-beratung5[at]uni-kassel[dot]de; per Post an Universität Kassel, FB Gesellschaftswissenschaften, Praxiskoordination, Nora Platiel-Str. 1, 34127 Kassel; oder im Postraum in der Nora-Platiel-Str. 1, 2.OG, Raum 2309, Postfach Nr. 76)
Für die Anmeldung des Praktikums braucht ihr eine Lehrperson, die das Praktikum betreut und den Bericht liest/bewertet. Grundsätzlich kommen alle Lehrenden in eurem Studiengang in Frage. Nicht nur innerhalb der Basis-, Cluster- und Projektmodule, sondern auch die Lehrenden in den Nachhaltigkeitsstudien-Schwerpunkten können euer Praktikum betreuen. Am besten die Lehrperson per E-Mail ansprechen und den Praktikumswunsch schildern.
Sollte die Lehrperson weitere Informationen benötigen, verweise sie auf den Leitfaden zur Betreuung eines Pflichtpraktikums im BA Nachhaltigkeitswissenschaften.
Vor beginn des Praktikums muss das ausgefüllte und von der betreuenden Lehrperson unterschriebene Formular „Anmeldung zum Praktikum“ eingereicht werden.
Nach Abschluss des Praktikums: Bei Abgabe des Praktikumsberichts muss zudem die „Bescheinigung über das Praktikum“ bei der betreuenden Lehrperson eingereicht werden Zusätzlich freiwillig: „Kurzinformation zum Praktikum“ für die Praxiskoordination.
Die formalen Bedingungen finden sich in der derzeit gültigen Fassung der Prüfungsordnung und dort in der Modulbeschreibung des Praxismoduls.
Das Praktikum kann laut Fachprüfungsordnung 2024 folgendermaßen absolviert werden:
- ein Inlandspraktikum von mindestens 8 Wochen inklusive eines eigenen Projekts, das als Projekt in der Projektsäule dient,
- ein Auslandspraktikum von mindestens 8 Wochen,
- ein Praktikum mit mindestens 8 Wochen (oder zwei Praktika, davon eines mit min. 6 Wochen, das zweite nicht unter 4 Wochen) im In- oder Ausland.
Die Anforderungen an den Praktikumsbericht finden sich im Leitfaden für den Praktikumsbericht im BA Nachhaltigkeitswissenschaften.
Es findet eine verpflichtende Begleitveranstaltungen statt. Diese Veranstaltung sollte nach dem Praktikum belegt werden. Jedoch kann sich der Zeitpunkt manchmal mit der Praktikumszeit überschneiden. Bei Unsicherheit kann die Lehrperson des Nachbereitungsseminars angesprochen werden. Für die Begleitveranstaltung ist eine Studienleistung in Form von einer Präsentation innerhalb des Seminars erforderlich. Die Anmeldung findet wie bei allen anderen Veranstaltungen über den eCampus statt.
Eine Bescheinigung für den Praktikumsgeber kann die Praxiskoordination des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften ausstellen. Dafür nötig: vollständiger Name, Geburtsdatum, Studiengang, Jahr der Prüfungsordnung. Die Bescheinigung wird per E-Mail versendet.
Ja, das ist möglich. Zum Beispiel: 20 Std./Woche → Dauer 16 Wochen statt 8 Wochen. Insgesamt müssen 320 Stunden an der Praktikumsstelle abgeleistet werden.
Ja, das ist möglich. Es muss jedoch der Reglung in der derzeit gültigen Fassung der Prüfungsordnung entsprechen: ein Praktikum muss mindestens 6 Wochen und das zweite nicht unter 4 Wochen dauern (PO-2024).
Es muss eine Krankmeldung beim Praktikumsgeber eingereicht werden. Informiere dich bei deinem Praktikumsgeber, wie die dort üblichen Verfahrensweisen sind. Fehlzeiten sind in einem angemessenem Umfang nachzuholen, damit 320 Stunden Praktikumszeit erfüllt werden. Urlaubstage und Feiertage zählen nicht als Fehlzeiten.
Hierfür muss eine längere Vorbereitung & Finanzierung eingeplant werden. Beratung zu einem Praktikum im Ausland, insbesondere zu Formalia, führen das International Office und der Career Service durch. Du kannst dich auch an Lehrenden mit internationalen Schnittstellen wenden. Fördermöglichkeiten gibt es z.B. beim DAAD.
Pflichtpraktika sind Teil der Ausbildung, kein Arbeitsverhältnis. Daher müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Aber: die kostenlose Mitversicherung in der Krankenkasse kann entfallen, wenn das Einkommen zu hoch ist. Weitere Infos finden sich in der Broschüre „Rechte und Pflichten im Praktikum“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
Das Pflichtpraktikum ist Teil der Ausbildung. Daher besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Vergütung/Urlaub. Falls das Praktikum dennoch vergütet wird gilt dies als Einkommen und wird voll auf das BAföG angerechnet (Freibeträge gelten nicht). Am besten vor Antritt des Praktikums die BAföG-Beratung des Studierendenwerks aufsuchen.