FAQs Im Studium

Ein Laptop ist das technische Equipement der Wahl!

Warum: Ein wesentlicher Bestandteil des Psychologiestudiums ist das Erlernen empirisch-wissenschaftlichen Arbeitens. Dabei spielt die statistische Auswertung von Datensätzen eine große Rolle. Zum Einsatz kommt hier in der Regel die freie Statistiksoftware R, die nicht auf beliebigen Geräten sinnvoll verwendet werden kann. Insbesondere sind viele Tablets nicht in der Lage, die Software auszuführen. Wir empfehlen Ihnen daher, bei der Gerätewahl darauf zu achten, dass das Gerät ein vollwertiges Betriebssystem (d.h., Windows, MacOS oder Linux) unterstützt.

Sollten Sie erst sehr spät Ihre Zulassung erhalten haben oder Ihnen wurde die Matrikel-Nummer erst sehr spät zugesandt, dann wenden Sie sich bezüglich der Veranstaltungsbelegung an das Prüfungsbüro. Schicken Sie am besten eine Email, welche Kurse Sie belegen möchten und welche Alternativen Sie akzeptieren könnten.

Sie müssen auf jeden Fall die Module 1 - 3 nach Studienverlaufsplan studieren. Sollten Sie einmal eine Prüfung nicht auf Anhieb bestehen, wird Ihnen meistens im gleichen Semester eine zweite Prüfungsmöglichkeit angeboten. Dadurch können Sie trotzdem die Regelstudienzeit einhalten. Sollten Sie eins der oben genannten Module nicht innerhalb des im Studienverlaufsplans angegeben Zeitraums beenden, verlängert sich Ihr Studium um mindestens ein Jahr.

Beachten Sie bitte, dass wir nicht garantieren können, dass sich die Veranstaltungen der unterschiedlichen Studienjahre zeitlich nicht überschneiden. Daher empfehlen wir Ihnen, dem Studienverlaufsplan zu folgen oder die Studienfachberatung aufzusuchen.

Sie können aus irgendwelchen Gründen nicht nach dem empfohlenen Studienverlaufsplan studieren, dann wenden Sie sich gerne an die Studienfachberatung. Sie werden dort bei der Erstellung eines individuellen Stundenplanes unterstützt.

Gewöhnlich beginnt die Anmeldephase für die Veranstaltungen des ersten Semesters später als die der höheren Semester.

Sie können sich in der Regel bis Donnerstag 23:59 Uhr der Orientierungswoche für Veranstaltungen des ersten Semesters anmelden.

Gewöhnlich werden alle unsere Veranstaltungen im jährlichen Rhythmus angeboten. Davon ausgenommen sind folgenden Veranstaltungen:

Prüfungsordnung 2014:

  • Modul 1 Versuchspersonenstunden können immer dann gemacht werden, wenn diese angeboten werden.
  • Modul 8 Übung - es wird jedes Semester mindestens eine Übung angeboten. Die Plätze sind jedoch auf 30 Teilnehmer pro Übung beschränkt.
  • Modul 8 Seminare - es werden jedes Semester Seminare mit verschiedenen Inhalten angeboten.
  • Modul 19 Sie können in jedem Semester mit dem Modul 19 starten. Sie können dieses teilweise in einem Semester abschließen.
  • Modul 20 Sie können ab dem 4. Semester in jeder vorlesungsfreien Zeit Praktika absolvieren. Auch Teilzeitpraktika während der Vorlesungszeit sind möglich. Sollten Sie ein längeres Praktikum (länger als 12 Wochen) planen, machen Sie bitte einen Termin mit der Studienfachberatung.
  • Modul 21 Die Bachelorarbeit können Sie jedes Semester starten. Anmeldungen sind zum 01.04. und 01.10. möglich.

Prüfungsordnung 2020:

  • Modul 1 Versuchspersonenstunden können immer dann gemacht werden, wenn diese angeboten werden.
  • Modul 14 Seminare - es werden jedes Semester Seminare mit verschiedenen Inhalten angeboten.
  • Modul 20 Sie können ab dem WS 22/23 in jedem Semester mit dem Modul 20 starten. Sie können dieses teilweise in einem Semester abschließen.
  • Modul 21 Sie können ab dem 1. Semester das Orientierungspraktikum (bei Approbationswunsch) absolvieren. Ab dem 4. Semester können Sie die BQT I absolvieren. Das Berufspraktikum (ohne Approbationswunsch) kann nach dem 2. Semester absolviert werden. Praktika können in der vorlesungsfreien Zeit oder als Teilzeitpraktika während der Vorlesungszeit absolviert werden.
  • Modul 22 Die Bachelorarbeit können Sie jedes Semester starten. Sie benötigen 150 ECTS oder befinden sich im 6. Semester, die Module 1-5 sollten abgeschlossen sein. Anmeldungen sind zum 01.04. und 01.10. möglich.

Sie müssen nur dann ein amtsärztliches Attest abgeben, wenn Sie vom Prüfungsamt dazu aufgefordert werden. Dies kann ab der zweiten Krankmeldung zu einer Prüfung der Fall sein.

Kosten

Die Kosten für ein amtsärztliches Attest müssen durch Sie getragen werden.

Sie möchten sich Leistungen (außer das Nicht-psychologische Wahlpflichtmodul / Ergänzungsfach) anerkennen lassen?

  • Mit diesem Formular können Sie eine Anrechnung bereits erbrachter Leistungen beantragen. Auf der ersten Seite finden Sie eine ausfühliche Anleitung, wie Sie hierfür vorzugehen haben und welche Dokumente benötigt werden.

Sie möchten sich das nicht-psychologische Wahlpflichtfach / Ergänzungsfach anerkennen lassen?

  • Füllen Sie bitte die 2. Seite des Formulars aus.
  • Wenden Sie sich an die Modulverantwortliche Luise Ende und erfragen Sie das weitere Vorgehen. In der Regel muss der Modulverantwortliche des Faches, um das es geht, zunächst bestätigen, dass die Inhalte äquivalent sind. Wurde dies bestätigt kann das Formular von Frau Ende unterschrieben werden
    • Nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit oder senden Sie diese per Mail:
      beglaubigte Leistungsübersicht in deutscher/englischer Sprache
      Modulhandbuch in deutscher/englischer Sprache
  • Beachten Sie bitte, dass Sie 8 Credits benötigen. Sollten Ihnen weniger Credits anerkannt werden, erkunden Sie sich bitte gleich, welche Veranstaltung Sie zusätzlich besuchen müssen.
  • Reichen Sie das unterschriebene Formular bitte beim Prüfungsbüro des Instituts für Psychologie ein.

Sie finden einige Zeit später Ihre anerkannte Leistungen  in Ihrer Leistungsübersicht.

Die meisten psychologischen Masterstudiengänge beginnen nur im Wintersemester. Sollten Sie Ihr Studium im März abschließen, bedeutet das für Sie, dass Sie im Sommersemester wahrscheinlich keinen Studentenstatus haben.

Das kann sich eventuell finanziell auswirken:

  • kein Studententicket
    • Öffentlicher Verkehr
    • Mensaessen
    • diverse Vergünstigungen bei Veranstaltungen
  • Krankenkasse
  • Einkommen (Stipendium, Bafög)

Für Studierende, die nach der Prüfungsordnung 2014 studieren, gilt:

Ein Praktikum, dass Sie vor Ihrem Studium absolvieren, ist nicht als Praktikum Ihres Studienganges anrechenbar. Das Praktikum können Sie frühestens  nach dem 2. Semester beginnen.

Warum?

Das Praktikum dient dazu, dass Sie Ihre theoretisch erworbenen Kenntnisse in der Praxis testen. Dies können Sie erst machen, wenn Sie sich Wissen erarbeitet haben.

Für Studierende, die im Wintersemester 2020/21 begonnen haben und nach der neuen Prüfungsordnung studieren, gilt:

Praktikumstätigkeiten, die vor dem Beginn des Studiums abgeleistet worden sind, können auf Antrag der studierenden Person auf das vierwöchige Orientierungspraktikum angerechnet werden, wenn das Praktikum in interdisziplinären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung stattfand, in denen Psychotherapeut*innen tätig sind.

Für Studierende die nach der Prüfungsordnung von 2014 studieren gilt:

Sie können sich nur Praktika anrechnen lassen, die mindestens 240 Stunden (6 Wochen Vollzeit) umfassen. Sie können das Praktikum auch in Teilzeit absolvieren.

Für Studierende, die zum Wintersemester 2020/21 mit dem Studium begonnen haben und nach der neuen Prüfungsordnung studieren gilt:

Das Praktikum dauert insgesamt 10 Wochen, gliedert sich in ein vierwöchtiges Orientierungspraktikum und eine sechswöchige berufsqualifizierende Tätigkeit. Es lässt sich in Abschnitte von mindestens 150 Stunden (vier Wochen Vollzeit) gliedern..

Bitte informieren Sie sich zuerst in der Prüfungsordnung nach den Kriterien für einen Praktikumsplatz und lesen Sie bitte folgende Webseite.

Wo finden Sie Praktikumsstellen?

  • diverse Internetseiten
  • Ansprache von Kommilitonen älterer Semester
  • über den Psychologen-Verteiler werden sporadisch Forschungspraktika angeboten
  • direkte Ansprache von Dozenten, Kliniken, Firmen
  • über eine Liste bei der Modulverantwortlichen fürs Praktikum Geraldine Jung
  • ...

 

Sie können auch im Ausland Praktika machen. Über Finananzierungsmöglichkeiten kann Sie das Studentenwerk Kassel oder das International Office aufklären.

Wie gehen Sie vor (Suche, Absolvierung, Abschluss)?

  • Überlegen Sie sich in welchem Feld der Psychologie Sie ein Praktikum machen wollen?
  • Wann wollen Sie dieses machen?
  • Welche Orte kommen für Sie in Frage? Hier spielen unter anderem Ihre Finanzen eine Rolle.
  • Brauchen Sie bestimmte Vorbereitungen (z.B. Impfungen, Visa)?
  • Schreiben Sie einen Lebenslauf und ein kurzes Bewerbungsschreiben?
  • Nachdem Sie die Zusage für das Praktikum erhalten haben, schicken Sie Frau Dr. Geraldine Klaus eine E-Mail, mit der Bitte um Genehmigung Ihres Praktikums.
  • optional: Lassen Sie sich einen Praktikumsvertrag ausstellen.
  • Sie absolvieren das Praktikum. Machen Sie sich am besten Notizen, welche Aufgaben Sie erledigen. Das erleichtert die Austellung Ihres Praktikumszeugnisses.
  • Sie lassen sich ein Praktikumszeugnis ausstellen. Dieses brauchen Sie zum Einen für Ihren Praktikumsbericht zum Anderen können Sie es z. B. für spätere Bewerbungen nutzen.
  • Sie schreiben den Praktikumsbericht und reichen diesen bei Frau Dr. Geraldine Klaus ein.

 

Bei Problemen und weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Modulverantworliche fürs Praktikum Geraldine Jung.

Die Anmeldefristen für die Bachelor-Arbeit sind im:

  • Sommersemester: 01.04. -> Beginn der Arbeit: 15.04.
  • Wintersemester: 01.10. -> Beginn der Arbeit: 15.10.

Erkunden Sie sich bereits im vorhergehenden Semester, bei wem und zu welchem Thema Sie die Arbeit schreiben möchten.

Wie gehen Sie vor?

  • Entscheiden Sie sich für ein oder mehrere Fachgebiet(e).
  • Schauen Sie auf die Webseite des entsprechenden Fachgebiets, welche Themen angeboten werden. Eventuell möchten Sie sich auch eine eigene Fragestellung zu dem angebotenen Thema überlegen.
  • Schreiben Sie der/dem Betreuer/in eine E-Mail, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
  • Es ist sinnvoll, dass Sie sich vor Beginn der tatsächlichen Bearbeitungszeit etwas in die Materie einlesen und so herausfinden, ob Ihnen das Thema tatsächlich zusagt.
  • Sollte es notwendig sein, dass Sie Daten in anderen Städten erheben, besprechen Sie bitte vorher mit Ihrer/Ihrem Betreuer/in, ob Sie einen Fahrtkostenzuschuss erhalten können.
  • Sind Sie und der/die Betreuer/in sich einig, füllen Sie die Anmeldung zur Bachelorarbeit aus.
     
  • Theoretisch ist es möglich, dass Sie die Bachelor-Arbeit auch außerhalb der Universität schreiben. Beachten Sie bitte, dass einer Ihrer beiden Betreuer ein/eine Professor/in unseres Institutes sein muss.

 

Weitere Informationen

Sollten Sie Interesse an einem Auslandsaufenthalt haben, empfehlen wir Ihnen die dafür die letzten beiden Semester Ihrer Studiengangs. 

Die Modulverantwortlichen erkennen Ihnen gern im Ausland geleistete Module an, sobald diese ähnliche Inhalte wie unsere Module haben. Sprechen Sie jedoch vor Ihrem Auslandaufenthalt die Anerkennung mit den entsprechenden Professoren ab.

Bei der Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthaltes unterstützt Sie Herr Prof. Dr. Reinhard und das International Office gern. Bitte planen Sie ungefähr ein Jahr für die Vorbereitung ein.