FAQ's zur Zulassung für den Master Psychologie (PO2020)

Der Prüfungsausschuss des Instituts für Psychologie entscheidet auf Grundlage Ihrer

 

  1. Methoden-Kenntnisse:
    • ausführliche Statistikkenntnisse
      (nur deskriptive Statistik ist nicht ausreichend)
    • mindestens ein empirisches Praktikum / Experimentalpraktikum 
    • ausführliche Diagnostikkenntnisse
      (nicht nur auf ein Spezialfeld (Personal, Klinik) ausgerichtet)
  2. Grundlagenmodule:
    • Allgemeine Psychologie I + II + Biologische Psychologie
    • Entwicklungspsychologie
    • Sozialpsychologie
    • Differentielle Psychologie und Persönlichkeitspsychologie
  3. Anwendungsfächer:
    • Klinische Psychologie
    • Pädagogische Psychologie
    • Arbeits- und Organisationspsychologie / Wirtschaftspsychologie

 

Sollte Ihnen eins der Grundlagen- oder Anwendungsfächer fehlen, können Sie eventuell trotzdem als gleichwertig zugelassen werden. Die Äquivalenzprüfung orientiert sich an den von der DGPs empfohlenen 8 (+-2) Credits pro Modul.

Sollten Sie nicht die geforderten Voraussetzungen für unseren Studiengang erfüllen, können Sie nicht zugelassen werden. Unsere Prüfungsordnung lässt keine Zulassung unter Auflagen zu. Das externe Nachholen von Modulen in anderen Studiengängen oder an anderen Universitäten behebt dieses Manko leider nicht, da sich gewöhnlich Ihr Studienabschluss nicht ändert. Sollten Sie jedoch durch diese zusätzlichen Kurse einen anderen Abschluss erhalten, bewerben Sie sich mit diesem neuen Abschluss erneut.

Dies ist ein zulassungsbeschränkter Studiengang. Sie können Ihre Note für das Zulassungsverfahren um insgesamt 0,6 verbessern. Dafür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen, die Erfüllung einer dieser Voraussetzungen verbessert um jeweils 0,3. Zum einen, wenn

1. die vier folgenden Schwerpunkte im vorausgesetzten Studium im Umfang von jeweils mindestens 6 ECTS absolviert wurden:

a.      Pädagogische Psychologie

b.      Klinische Psychologie

c.      Arbeits-, Organisations- und/oder Wirtschaftspsychologie

d.      Umwelt-Psychologie

und zum anderen, wenn

2. die Lehre im vorausgesetzten Studium gemäß den Qualitätsstandards der Fachgesellschaft Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) durchgeführt wurde (nachgewiesen durch das Qualitätssiegel der DGPs für B.Sc. Psychologie-Studiengänge).

Notenrechner für die „Verfahrensnote“ in der Quote „Auswahlverfahren der Hochschule“

Die folgende Auflistung dient zur Orientierung. Eine Einzelprüfung Ihres Abschlusses vor der Bewerbung wird unsererseits NICHT vorgenommen! Schauen Sie bitte in den ersten FAQ-Punkt zur Prüfung, ob Sie die vorausgesetzten Module erfüllen und sich bewerben wollen.

Abschlusszulassungsfähig 
Bachelor Psychologieja
Bachelor Erziehungswissenschaft (mit Nebenfach: Psychologie)

nein

Bachelor Soziologie (mit Nebenfach: Psychologie)

nein

Bachelor Integrative Sozialwissenschaft

nein

Bachelor Gestufte Studiengänge in der Lehrerbildung

nein

Bachelor Bildungsplanung und Instructional Design

nein

Für etwaige formale Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

Sollten Sie nicht die geforderten Voraussetzungen für unseren Studiengang erfüllen, können Sie nicht zugelassen werden. Unsere Prüfungsordnung lässt keine Zulassung unter Auflagen zu.

Das externe Nachholen von Modulen in anderen Studiengängen oder an anderen Universitäten behebt dieses Manko leider nicht, da sich gewöhnlich Ihr Studienabschluss nicht ändert. Sollten Sie jedoch durch diese zusätzlichen Kurse einen anderen Abschluss erhalten, bewerben Sie sich mit diesem neuen Abschluss erneut.

Nein. Einen Studierfähigkeitstest gab es für den Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie nach Prüfungsordnung (PO) 2014. 

Es reicht aus, die Bewerbungsunterlagen in einfacher Ausführung einzureichen. Jedoch gilt zu beachten, dass Sie für jeden Studiengang, für den Sie sich bewerben, separate Bewerbungsanträge beifügen.
 

Bei der Abgabe Ihrer Bewerbung müssen Sie aktuell mindestens 80% Ihrer gesamten Credits (z. B. 144 ECTS von 180 ECTS) nachweisen können. Nutzen Sie als Nachweis bitte das von der Universität Kassel bereitgestellte Dokument "Bescheinigung zum Stand im Studium für die Bewerbung zum Masterstudium an der Universität Kassel". Mit der dort vermerkten Note gehen Sie in das Auswahlverfahren ein. 

Sollten Sie noch offene Module haben oder Ihre Bachelorarbeit ist noch nicht bewertet, hat dies keinen Einfluss auf Ihre Zulassungschancen. Das vollständige Bachelorabschlusszeugnis können Sie derzeit bis zum 15. Januar des Folgejahres nachweisen. Senden Sie es dafür bitte an: studieren[at]uni-kassel[dot]de. Seitens der Universität Kassel ist es möglich parallel in einer anderen Universität (z.B. eigene Bachelor-Universität) eingeschrieben zu sein. Bitte halten Sie Rücksprache mit der anderen Universität, ob es von deren Seite möglich ist.

Hinweis: Zum Zeitpunkt der Einschreibung bzw. spätestens bis zum 30.09.22 müssen Sie die Anmeldung zur Bachelorarbeit nachweisen!

Sie können offiziell keine Veranstaltungen eines zulassungsbeschränkten Studiengangs besuchen, sollten Sie nicht in diesen Studiengang eingeschrieben sein.

Sie könnten mit dem jeweiligen Dozenten verabreden, dass Sie die Vorlesung besuchen dürfen, sobald genügend Platz vorhanden ist. Sie können jedoch keine Prüfungs- oder Studienleistung ablegen. Der Besuch der Veranstaltung wird Ihnen nicht bestätigt.

In unserem Studienguide für Internationale Studierende finden Sie wichtige allgemeine Informationen zum Studium an der Universität Kassel. 

Unter Bewerbung mit ausländischen Zeugnissen finden Sie eine Schritt-für-Schritt Anleitung zum Bewerbungsprozess.

Bei einem zulassungsbeschränkten Master-Studium in Kassel bewerben sich alle Bewerber gleich mit Ihrer Verfahrensnote. Es gibt im Master-Studium nicht die Möglichkeit, sich über ein Zweitstudium zu bewerben.

Alle Studiengänge des Instituts für Psychologie sind akkreditiert.

Sie dürfen nach dem Masterabschluss den Titel "Psychologe/Psychologin" tragen. Dies ist kein geschützter Titel, daher ist es nicht relevant, welchen Bachelorabschluss Sie vorher erworben haben.

Streben Sie nach dem Abschluss des M.Sc. Psychologie die Aufnahme einer psychologisch psychotherapeutischen Ausbildung an, so sind die Möglichkeiten seit einem Gerichtsurteil von dem Landesprüfungsamt abhängig, in dem Sie ihre Psychotherapie-Ausbildung (Psychologische:r Psychotherapeut:in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in) machen wollen. Bislang, Im Rahmen der Übergangsregelung bis 2032, ist es möglich mit einem Master in Psychologie der Universität Kassel in Hessen eine psychologisch psychotherapeutische Ausbildung zu machen. Sie können auch Zusatzleistungen im Klinischen Bereich erwerben (Vorlesungen des Masters Klinische Psychologie und Psychotherapie), um auf eine gewisse Anzahl an Credits zu kommen, die für Ihr Wunsch-Ausbildungsinstitut nötig ist.

Wenn Sie Ihr Bachelorstudium nach dem 01.09.2020 aufgenommen haben, können Sie mit dem M.Sc. Psychologie keine Approbation mehr erlangen und keine Ausbildung absolvieren.

Bitte erkundigen Sie sich individuell beim zuständigen Landesprüfungsamt in einer Vorabanfrage, welche Ausbildung Sie machen können (Liste der Landesprüfungsämter). Es ist jeweils das Bundesland zuständig, in dem Sie die psychologische Psychotherapeutenausbildung beginnen möchten. Geben Sie in der Vorabanfrage sowohl Ihren Bachelorabschluss als auch Ihren zukünftigen Masterabschluss an. Bitte lassen Sie sich die Auskunft schriftlich erteilen und heben Sie diese bis zur Approbationsprüfung auf. 

Das Psychotherapeutengesetz im Internet finden Sie hier.