Praxisphasen
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen zu der Praxisphase Berufspraktische Studien während Ihres Studiums sowie zum Berufspraktikum, welches Sie zur Erlangung der staatlichen Anerkennung nach Ihrem Studium absolvieren können.
Bei Fragen, Anmerkungen und Kritik betreffend der Organisation der Praktikumsphasen wenden Sie sich bitte an das BPS-Team.
Telefonische Sprechstunde
0561 - 804 2905
montags, 13 - 15 Uhr
dienstags, 16 - 18 Uhr
mittwochs, 14 - 16 Uhr
donnerstags, 10 - 12 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen - PDF 103,18 KB (öffnet neues Fenster)
- Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen in Hessen - PDF 28,91 KB (öffnet neues Fenster)
- Satzung BPS Referat gemäß § 5 des Gesetzes über die staatliche Anerkennung für Studierende, die das Studium vor dem WiSe 19/20 aufgenommen haben - PDF 116,72 KB (öffnet neues Fenster)
- Satzung BPS Referat gemäß § 5 des Gesetzes über die staatlicher Anerkennung für Studierende, die das Studium ab dem WiSe 19/20 aufgenommen haben - PDF 101,81 KB (öffnet neues Fenster)
- Verwaltungskostenordnung - PDF 49,35 KB (öffnet neues Fenster)
- Merkblatt 2018 des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zur Staatlichen Anerkennung - PDF 107,07 KB (öffnet neues Fenster)