Praxisphasen

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen zu der Praxisphase Berufspraktische Studien während Ihres Studiums sowie zum Berufspraktikum, welches Sie zur Erlangung der staatlichen Anerkennung nach Ihrem Studium absolvieren können.
Bei Fragen, Anmerkungen und Kritik betreffend der Organisation der Praktikumsphasen wenden Sie sich bitte an das BPS-Team.

Telefonische Sprechstunde

0561 - 804 2905

montags, 13 - 15 Uhr
dienstags, 16 - 18 Uhr
mittwochs, 14 - 16 Uhr
donnerstags, 10 - 12 Uhr

Postanschrift (zur Einsendung von Verträgen, Bescheinigungen, Anträgen, etc.)

Elektonische Post: vertraegebps-sozialearbeit@uni-kassel.de


Universität Kassel
FB01; BPS-Referat des IfS
z.Hd. Valentin Harnecker
Arnold-Bode-Straße 10
34109 Kassel


(Hoffentlich) hilfreich

Als Ergänzung (nicht Ersatz!!!) der Infoveranstaltungen gibt es einen Moodle-Kurs:
https://moodle-18-21.uni-kassel.de/moodle/course/view.php?id=8255
Hier finden SIe u.a. die Präsentationen aus der jeweils letzten Erstsemesterinfoveranstaltung und der Modul 9/BPS-Abschlussveranstaltung.


Achtung: Da sich hier immer mal etwas ändert, versäumen Sie nicht die jeweils für Sie aktuelle Infoveranstaltung zu besuchen!

Berufspraktische Studien (Modul BPS)

Die Berufspraktischen Studien finden als theoriegeleitetes und anwendungsbezogenes berufspraktisches Studiensemester innerhalb des BA Soziale Arbeit statt.

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Berufspraktikum und staatliche Anerkennung

Bei dem Berufspraktikum handelt es sich um eine zusätzliche Praxisphase nach dem Bachelorabschluss, um die staatliche Anerkennung zu erlangen.

Berufspraktikum und staatliche Anerkennung: Weiter

Praxisstelleninformationen

In der Praxisstellenliste finden Sie mögliche Praxisstellen des Postleitzahlbereichs 33000 bis 34999 sowie Einrichtungen, deren Anleiter:innen die Anleiter:innenqualifikation der Universität Kassel absolviert haben. Über weitere anerkannte Stellen informiert das BPS-Referat. Sollte die von Ihnen gewählte Einrichtung noch nicht anerkannt sein, so kann die Stelle einen Antrag auf Anerkennung stellen. Voraussetzung ist u.a., dass die praxisanleitende Fachkraft über die staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge verfügt. Empfehlungen zur Praxisanleitung sind in der Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft für Praxisreferate zusammengefasst. Hier finden Sie z.B. auf den Seiten 39-41 Hinweise zur Erstellung des Ausbildungsplans.

Praxismesse

Unsere jährlich im Sommersemester stattfindende Praxismesse hat sich zu einem Ort der Begegnung zwischen Berufspraxis und Universität entwickelt. Die Messe bietet einer Vielzahl sozialer Einrichtungen die Möglichkeit, ihr Arbeitsfeld dem interessierten Publikum vorzustellen. Sie gibt Ihnen die Gelegenheit, sich über das vielfältige Angebot an Praxisplätzen zu informieren und Kriterien für die Wahl der Praxisstelle zu entwickeln.


Die nächste Praxismesse findet am 13. Juni 2023 in der Zeit von 13.00 bis 16.00 Uhr statt.