Im Studium
Das Lehrveranstaltungsverzeichnis des Instituts für Sport und Sportwissenschaft wird in den Semesterferien vor Beginn des neuen Semesters hier veröffentlicht. Die Veranstaltungsübersicht enthält Informationen über das Angebot innerhalb der einzelnen Module, die Dozierenden, Veranstaltungszeiten und Veranstaltungsorte sowie mögliche Zugangsbedingungen. Außerdem wird jeder Veranstaltung im Veranstaltungsverzeichnis bereits eine Veranstaltungsnummer zugewiesen. Diese ist dann relevant, wenn der Zeitraum für die Online-Einwahlen freigegeben ist, da man bei diesem Einwahlprozess die jeweilige Veranstaltung aufgrund der ihr zugewiesenen Nummer auswählt. Bei dem Vorlesungsverzeichnis der Universität Kassel handelt es sich um eine kommentierte Version. Das heißt, zusätzlich zu den Informationen über die Dozentin/den Dozenten, die Veranstaltungszeiten und die Veranstaltungsorte, sind Informationen über die konkreten Inhalte, Ziele und Anforderungen der Veranstaltung formuliert.
Das Online-Vorlesungsverzeichnis der Universität Kassel
An der Universität Kassel erfolgen die Einwahlen für die Sportlehrveranstaltungen online. Der Zeitraum der Online-Einwahl liegt dabei in den Semesterferien und wird hier bekannt gegeben. Über das Anklicken des Hinweises über den Einwahlzeitraum gelangt man auf die Seite des Instituts, auf der erläutert wird, wie die Einwahlen erfolgen. Dabei erhält man Informationen über den benötigten Login-Namen und das individuelle Passwort für die Studierenden. Zum besseren Verständnis des Einwahlprozesses wird den Studierenden ein Merkblatt zu Verfügung gestellt, welches offene Fragen beantworten soll. Ist der Prozess der Einwahl von Studierenden nachvollzogen, können diese im nächsten Schritt über den Button Online-Kurseinwahl ihre individuelle Anmeldung vornehmen. Die Einwahl erfolgt über ein Ranking-Verfahren. Daher müssen die Studierenden bei der Einwahl jeder Lehrveranstaltung eine Priorität zuweisen. Für Studierende mit Kind besteht die Möglichkeit sich für ein bevorzugtes Einwahlverfahren zu registrieren. Bitte wenden Sie sich hierfür an Kristina Isermann.
Das Einwahlverfahren über das Anmeldesystem ist nur für Studierende ab dem 2. Fachsemester möglich. Die Kurseinwahl für Studierende im ersten Fachsemester findet im Rahmen der Einführungsveranstaltungen statt. Studierende ab dem 2. Fachsemester, die im kommenden Semester die Veranstaltungen Zielschussspiele und Rückschlagspiele belegen wollen, melden sich bitte bei Dr. Andreas Albert.
Bei Rückfragen zum Anmeldesystem wenden Sie sich bitte an Kristina Isermann. Fragen zu einzelnen Veranstaltungen und zur Platzvergabe richten Sie bitte direkt an die zuständigen Dozierenden.
Im kommenden Wintersemester 2025/2026 finden die Einwahlen in folgenden Zeiträumen statt:
- 1. Phase (Einschreibung): 16.03. – 22.03.26
- 2. Phase (Bestätigung): 30.03. – 05.04.26
Unter folgendem Link gelangt man zum Anmeldesystem:
Anmeldung
Über das vorläufige Kursangebot für das Wintersemester können sich Studierende im Vorfeld auf der Homepage des Institutes unter den Quicklinks informieren. Weiterhin steht ein Manual für den Umgang mit dem Online-Einwahlverfahren zur Verfügung.
Studierende können gemäß § 11 „Allgemeine Bestimmungen (LA)“ aufgrund einer schweren oder chronischen Krankheit, einer Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX, einer Erkrankung betreuungsbedürftiger Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger sowie aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeiten einen Nachteilsausgleich beantragen. Der Antrag ist schriftlich beim Vorsitz des Modulprüfungsausschusses einzureichen. Grundsätzlich gilt, dass Anträge so früh wie möglich gestellt werden sollen, um eine sachgerechte Prüfung sowie die organisatorische Umsetzung zu gewährleisten. Liegen die Gründe bereits vor, sollen Anträge auf Nachteilsausgleich spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin eingereicht werden.
Der Antrag ist mit dem Formular „Antrag auf Prüfungsmodifikation (Nachteilsausgleich)” zu stellen. (Link: https://www.uni-kassel.de/uni/files/Studium/Kontakt-Beratung-Termine/Studium_Behinderung/Studierende/Nachteilsausgleich_4_2019.pdf).
Der Antrag soll eine kurze Darstellung der zugrunde liegenden Beeinträchtigung sowie eine nachvollziehbare Beschreibung enthalten, inwiefern sich diese negativ auf die Erbringung der Prüfungsleistung auswirkt. Darüber hinaus sind Angaben zur beantragten Form des Nachteilsausgleichs erforderlich. Maßgeblich ist dabei, dass die beantragte Prüfungsmodifikation geeignet ist, den bestehenden Nachteil gleichwertig auszugleichen, ohne einen Vorteil zu verschaffen.
Dem Antrag ist in der Regel ein fachärztliches Attest beizufügen. Dieses muss auf einem offiziellen Briefbogen ausgestellt sein und Angaben zu den prüfungsrelevanten Funktionseinschränkungen sowie zu deren voraussichtlicher Dauer enthalten. Bitte legen Sie Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin die Handreichung zur Erstellung eines Attestes vor. (Link: https://www.uni-kassel.de/uni/files/Studium/Kontakt-Beratung-Termine/Studium_Behinderung/Studierende/Attestanforderungen.pdf).
Es wird außerdem empfohlen, frühzeitig Kontakt mit der prüfenden Person aufzunehmen. Aus Gründen des Datenschutzes erfolgt keine automatische Information der Lehrenden über gestellte Anträge. Eine eigenständige Abstimmung mit der Lehrperson ist daher sinnvoll.
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie unter: