Informationen für Geflüchtete

Refugees Welcome!
Als international aufgestellte Hochschule heißt die Universität Kassel geflüchtete Menschen in Lehrveranstaltungen und Forschung willkommen.
Die Mitarbeiter*innen der Flüchtlingsberatung und -koordination, unterstützen Sie dabei, Ihren Studienwunsch zu realisieren oder Ihre akademische Bildung fortzusetzen.
Bewerbung für ein Studium mit ausländischen Zeugnissen

Studienfinanzierung
Die Universität Kassel erhebt grundsätzlich keine Studiengebühren. Allerdings ist ein Semesterbeitrag zu zahlen. Die Höhe des aktuellen Semesterbeitrags finden Sie hier.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit für den DSH-Kurs, das Studienkolleg sowie das anschließende Studium an der Universität Kassel Ausbildungsförderung nach dem Ausbildungsgesetz (kurz BAföG) zu erhalten. Für eine Beratung stehen Ihnen die Kolleg*innen des Studierendenwerks Kassel gerne zur Verfügung.
Studieninteressierte, die sich noch im Asylverfahren befinden, können beim Leistungsträger (z.B. Sozialamt) vor Studienstart die Weiterzahlung von Asylbewerberleistungen beantragen.
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) vergibt im Rahmen des HessenFonds Stipendien für besonders begabte geflüchtete Studierende, Promovierende und Wissenschaftler*innen an den hessischen Hochschulen, sowie für vefolgte und gefährdete Promovierende und Wissenschaftler*innen, die noch in ihrer Heimat oder in einem anderen Drittstaat sind.
Das HessenFonds-Stipendium wurde erneut ausgeschrieben. Bewerbungen für den Förderzeitraum 01.04.2026-31.03.2027 sind bis zum 17.Dezember 2025 möglich.
Antragsteller*innen dürfen zum Zeitpunkt des Förderbeginns in der Regel noch nicht länger als vier Jahre in Deutschland registriert sein (einen Asylantrag gestellt haben) und seit nicht mehr als fünf Jahren (durchgehend) hier leben. Das heißt, ist die Asylantragstellung vor dem 01.04.2022 erfolgt, ist in der Regel keine Berücksichtigung des Antrags möglich. In der Regel sind Aufenthaltstitel nach §25 Absatz 1 oder 2, §24 Absatz 1 oder §22 AufenthG förderungsfähig. Folgeförderungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und müssen gesondert begründet sein (z.B. Härtefälle, besondere Leistungen während des Förderjahres).
Umfang der Förderung:
Das HessenFonds-Stipendium beinhaltet folgende Stipendiensätze und wird zunächst für zwei Semester vergeben:
- Studierende: 300 Euro/Monat
- Promovierende: 1.200 Euro/Monat
- Wissenschaftler*innen: 2.300 Euro/Monat
Bewerbungsverfahren:
Die vollständigen Unterlagen für Studierende schicken Sie bitte per Email bis zur internen Bewerbungsfrist 17.12.2025 an Berit Hupke: refugees.welcome[at]uni-kassel[dot]de. Die vollständigen Unterlagen für Promovierende und Wissenschaftler*innen schicken Sie bitte an das Referat für Internationalisierung und internationale Kooperationen: eint-funding[at]uni-kassel[dot]de
Wir empfehlen sich vorab persönlich beraten zu lassen. Die Universität Kassel prüft die Voraussetzungen für eine Förderung und nominiert qualifizierte Bewerber*innen beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Es ist nicht möglich, sich direkt beim Ministerium zu bewerben.
Ausschreibung und Antragsunterlagen
- Ausschreibung geflüchtete Studierende, Promovierende und Wissenschaftler*innen
- Ausschreibung verfolgte Wissenschafter/-innen und Promovierende
Antragsunterlagen
- Antragsformular für geflüchtete Studierende
- Gutachten für geflüchtete Studierende
- Antragsformular für geflüchtete Promovierende
- Antragsformular für geflüchtete Wissenschaftler*innen
- Antragsformular für verfolgte Promovierende
- Antragsformular für verfolgte Wissenschaftler*innen
Ziel dieses Programms ist es, in ihren Herkunftsländern gefährdeten Masterstudierenden und Doktorand:innen eine Fortführung ihres Masterstudiums oder ihrer Promotion in Deutschland zu ermöglichen.
Förderhöhe Masterstudierende: 992 Euro/Monat
Förderhöhe Doktorand:innen: 1400 Euro/Monat
Förderdauer Masterstudium: Bis zu 24 Monate
Förderdauer Promotion: Bis zu 48 Monate
Alle weitere Informationen zum Programm erhalten Sie auf der Webseite des DAAD.
Kandidat:innen können sich nicht selbst bewerben, sondern müssen von der Leitung der Universität Kassel offiziell beim DAAD nominiert werden. Die Nominierungsvorschläge erfolgen durch das International Office. Für eine Beratung wenden Sie sich bitte an: refugees.welcome[at]uni-kassel[dot]de
Geplanter Studienbeginn Sommersemester 2027
- Nominierungsfrist an der Universität Kassel: 23.02.2026
- Nominierungsfrist beim DAAD: bis 15.03.2026
- Bewerbungszeitraum beim DAAD: 17.03. bis 15.04.2026
Geplanter Studienbeginn Wintersemester 2027/28
- Nominierungsfrist an der Universität Kassel: 20.08.2026
- Nominierungsfrist beim DAAD: bis 15.09.2026
- Bewerbungszeitraum: 17.09. bis 15.10.2026
Informationen zur Finanzierung Ihres Studiums erhalten Sie von der Studienfinanzierungsberatung des Studierendenwerks.

Externe Beratungsangebote für Menschen mit Fluchterfahrung
- Anerkennungsberatung des IQ-Netzwerks Hessen (öffnet neues Fenster)
- Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (öffnet neues Fenster)
- Jugendmigrationsdienst Caritasverband (öffnet neues Fenster)
- Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer Caritasverband (öffnet neues Fenster)
- Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer Diakonie (öffnet neues Fenster)
- Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer Schlachthof (öffnet neues Fenster)
- response. Beratung für Betroffene von Rassismus und rechter Gewalt (öffnet neues Fenster)
Weltoffene Hochschule
Informationen und Studien zu "Flucht und Studium"
- Study-In - Informationen des DAAD (öffnet neues Fenster)
- Studium für Geflüchtete - Informationen der Hochschulrektorenkonferenz (öffnet neues Fenster)
- Studium nach der Flucht? Studie der Universität Hildesheim (öffnet neues Fenster)
- Hochschulzugang und Studium von Flüchtlingen - Handreichung des BAMF (öffnet neues Fenster)
- Integration von Flüchtlingen an deutschen Hochschulen - DAAD (öffnet neues Fenster)
- KMK-Beschluss zu fluchtbedingt fehlenden Nachweisen (öffnet neues Fenster)
Förderer


