Bewerbung und Zulassung

Zulassungsvoraussetzungen für diesen Masterstudiengang

  • Mit mind. der Note "gut" (2,5) oder dem ECTS-Grade B in einem der folgenden Studiengänge bestanden hat
    • Wirtschaftswissenschaften
    • Psychologie
    • Betriebswirtschaftslehre
    • Volkswirtschaftslehre
    • Soziale Arbeit
    • Wirtschaftspädagogik
    • Wirtschaftsingenieurwesen
    • Wirtschaftspsychologie
    • oder fachlich gleichwertig
    • oder in einem anderen psychologienahen oder ökonomienahen Studiengang.
  • Nachweis einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern*
  • und Nachweis von 180 Credits*
  • und Nachweis von Kenntnissen in Statistik/Mathematik im Umfang von 16 Credits
  • und Nachweise von Kenntnissen in Wirtschaftspsychologie im Umfang von 6 Credits

    Das Feststellen der inhaltlichen Voraussetzungen erfolgt auf der Grundlage der schriftlichen Bewerbungsunterlagen. Sofern die Voraussetzungen nicht durch schriftliche Unterlagen nachgewiesen werden können, kann der Prüfungsausschuss ein Auswahlgespräch durchführen.
    Eine vorzeitige Prüfung der individuellen Zulassungsvoraussetzungen ist aufgrund der hohen Anzahl an Nachfragen leider nicht möglich. Bitte verzichten Sie auf entsprechende E-Mails oder Anrufe.

Bewerbungsfristen Wintersemester

mit deutschen Zeugnissen:

jährlich 01.06. - 15.07.

mit ausländischen Zeugnissen:

jährlich 01.03. - 15.07.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Der Masterstudiengang wird nur zum Wintersemester angeboten. Eine Aufnahme zum Sommersemester ist nicht möglich.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen 6 Credits in Wirtschaftspsychologie und 16 Credits in Statistik/Mathematik nachgewiesen werden. Wenn Sie diese Credits nicht bis zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen können, ist eine Zulassung zum Masterstudiengang leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie die Hinweise zu Dokumenten unter Punkt 2 in der Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bewerbung.

Studienabschlüsse in anderen psychologie- oder ökonomienahen als den in der Fachprüfungsordnung genannten Studiengängen werden ebenfalls zugelassen, wenn deren Gleichwertigkeit auf Antrag vom Prüfungsausschuss anerkannt wurde. Ein Antrag auf Gleichwertigkeit kann gestellt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass mindestens 2/3 der gesamten im Erststudium erbrachten Credits in Lehrveranstaltungen der Psychologie und/oder Wirtschaftswissenschaft erworben wurden (inklusive der geforderten Credits in Statistik/Mathematik).

Bitte beachten Sie die Hinweise zu Dokumenten unter Punkt 2 in der Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bewerbung.

Wirtschaftspsychologie Credits: Lehrveranstaltungen aus den Bereichen Wirtschaftspsychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie und/oder Markt- und Werbepsychologie werden i.d.R. entsprechend anerkannt.

Nicht anerkannt werden andere psychologische Disziplinen, wie Kurse aus der Allgemeinen Psychologie oder Pädagogischen Psychologie.

Mathematik/Statistik Credits: Kurse, deren primäres Ziel die Vermittlung von mathematischem und/oder statistischem Wissen ist, werden anerkannt. Hierunter fallen i.d.R.:

  • Statistik und vertiefende Computerkurse
  • Mathematik
  • Finanz-/Wirtschaftsmathematik
  • Ökonometrie
  • Statistische Methodenlehre
  • Quantitative Methoden

Fehlende Credits zum Nachweis der geforderten Kenntnisse in Statistik/Mathematik bzw. Wirtschaftspsychologie können nicht im Verlauf des Masterstudiums nachgeholt werden und müssen bereits mit der Bewerbung vorliegen.
Daher empfehlen wir Interessierten des Masterstudiengangs, die ihr Diplom- oder Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben, inhaltlich frei wählbare Studieninhalte (z.B. Schwerpunkte, Wahlpflichtmodule u.ä.) so zu gestalten, dass sie zum Anforderungsprofil des Masterstudiengangs passen.

Sollten im eigenen Diplom- oder Bachelorstudiengang keine Lehrveranstaltungen zur Statistik/Mathematik bzw. Wirtschaftspsychologie angeboten werden, können diese, je nach Regelung der eigenen Universität, in anderen Studienprogrammen erworben werden (z.B. in Form von Zusatzleistungen/Extra-Curricularen Leistungen)

Im Rahmen der Re-akkreditierung des Masterprogramms zum Wintersemester 25/26 entfällt dieses Zulassungskriterium. Bewerbende müssen kein Motivationsschreiben mehr verfassen.