Studienaufbau bis SoSe 2022

Nach sieben Semestern erhalten Studierende des Bachelorstudiengangs „Wirtschaftswissenschaften“ Ihren Abschluss. In den ersten drei Semestern erwerben sie im Grundstudium elementare Kenntnisse in der Betriebs- und Volkswirtschafts­lehre. Methodische Grundlagen, wie Wirtschaftsmathematik, Statistik und Kenntnisse aus benachbarten Disziplinen (z.B. Rechtswissenschaften) ergänzen ihr breites ökonomisches Wissen. Diese Basismodule werden - wie nach internationalen Standards üblich - in Form von Vorlesungen, Übungen und Tutorien durchgeführt.

Im Schwerpunktstudium können Sie aus den fünf Schwerpunkten zwei für Ihre Spezialisierung auswählen:

  • Finance, Accounting, Controlling and Taxation
  • Management und Marketing
  • Wirtschaftsinformatik, Supply Chain- und Innovations­management
  • Umwelt und Nachhaltigkeit
  • Economic Behaviour and Governance.

Durch den Nebenschwerpunkt, die Wahlmodule sowie Veranstaltungen aus dem Bereich Wirtschaftspsychologie und -ethik, lernen Sie, ökonomische Fragestellungen aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten.

Neben der inhaltlichen Ausbildung wird durch englischsprachige Lehrveranstaltungen auch Ihre Sprach- und Kommunikationskompetenz gestärkt. Präsentationen und Gruppenarbeiten in Seminaren fördern Ihr Organisa­tions- und Präsentationsgeschick und bereiten Sie so op­timal auf den späteren Beruf vor. Daran knüpft auch das neunwöchige Pflichtpraktikum an, das Ihnen einen ersten intensiven Praxisbezug in den gewählten Schwerpunkten ermöglicht.

Mit der erfolgreichen Anfertigung Ihrer Bachelorarbeit sowie dem Absolvieren des dazugehörigen Kolloquiums (mündliche Prüfung) schließen Sie Ihr Bachelorstudium ab.

Studienstruktur

Das Bachelor-Studium besteht zunächst aus einem dreisemestrigen Pflichtprogramm im Umfang von 15 Modulen mit insgesamt 90 Credits, in dem grundlegende Fach- und Schlüsselkompetenzen vermittelt werden (Grundlagenmodule). Im Einzelnen sind im Zuge dessen die folgenden Leistungen zu erbringen:

  • 3 Module in BWL im Umfang von insgesamt 12 SWS
    (BWL I, II und III mit je 6 cp)
  • 3 Module in VWL im Umfang von insgesamt 12 SWS
    (VWL I, II und III mit je 6 cp)
  • 2 Module in Recht über insgesamt 8 SWS
    (Recht I und II mit je 6 cp)
  • 2 Module in Rechnungswesen über insgesamt 8 SWS
    (Rewe I und II mit je 6 cp)
  • 2 Module in Wirtschaftsmathematik über insgesamt 8 SWS
    (Mathe I und II mit je 6 cp)
  • 2 Module in Statistik über insgesamt 8 SWS
    (Statistik I und II mit je 6 cp)
  • 1 Modul in Wirtschaftsinformatik über insgesamt 4 SWS
    (Informationswissenschaften I)

Die  Lehrveranstaltungen der Grundlagenmodule finden in der Regel mit einer Präsenzzeit von 4 SWS (Semesterwochenstunden = die Stunden, die pro Woche in dem Fach über das laufende Semester angeboten werden) statt. Zusätzlich werden in den Grundlagenmodulen Tutorien im Umfang von 2 SWS (vereinzelt auch Intensivtutorien im Umfang von 4 SWS) als Unterstützung angeboten.

Bewertung:

Jede Note eines Grundlagenmoduls fließt mit dem gleichen Maß in die Gesamtnote der Grundlagenmodule ein. Die Gesamtnote der Grundlagenmodule fließt als arithmetisches Mittel mit 20% in die Abschlussnote ein.

    Die zweite Studienphase umfasst weitere vier Semester (4.-7. Semester) mit einem Workload von insgesamt 120 Credits. Das Schwerpunktstudium mit einem Anteil von 60 Credits an der zweiten Phase vermittelt ein breites Qualifikationsprofil in drei zu wählenden Fächerkategorien. Das Schwerpunktstudium wird durch ein Praxismodul im Umfang von 12 Credits ergänzt. Überdies sind in einem weiteren Wahlbereich 18 Credits zu erbringen, im Zuge dessen fächerübergreifende Schlüsselkompetenzen erworben werden sollen als auch die Methoden- und Fachkenntnisse erweitert und individuell ergänzt werden können. Besonderes Gewicht wird demnach in der zweiten Studienphase der Vermittlung von Schlüsselkompetenzen durch interdisziplinäre Module und die Vertiefung der Methodenkompetenz beigemessen.

    Im Schwerpunktstudium müssen drei Studienschwerpunkte gewählt und über das weitere Studium beibehalten werden. Dabei sind zwei Hauptstudienschwerpunkte (jeweils im Umfang von 24 Credits) und ein Nebenstudienschwerpunkt (im Umfang von 12 Credits) zu belegen. In jedem der gewählten Hauptstudienschwerpunkte müssen zwei Pflichtmodule (im Umfang von jeweils 6 Credits) und ein Wahlpflichtmodul (im Umfang von 12 Credits) erfolgreich absolviert werden. Im gewählten Nebenstudienschwerpunkt ist ein Wahlpflichtmodul im Umfang von 12 Credits zu absolvieren.

    Die drei Studienschwerpunkte werden aus dem folgenden Angebot gewählt, wobei Studienschwerpunkt 5 verpflichtend als (ein) Haupt- oder als Nebenstudienschwerpunkt zu wählen ist:

    • SP 1. Finance, Accounting, Controlling and Taxation
    • SP 2. Management und Marketing
    • SP 3. Wirtschaftsinformatik, Supply Chain- und Innovationsmanagement
    • SP 4. Umwelt und Nachhaltigkeit
    • SP 5. Economic Behaviour and Governance 

    Schwerpunktleistungen:

    a) Prüfungsleistungen

    • 2 Pflichtmodule im ersten gewählten Hauptstudienschwerpunkt
      (insgesamt 2 x 4 SWS = 2 x 6 Credits)
    • 2 Pflichtmodule im zweiten gewählten Hauptstudienschwerpunkt
      (insgesamt 2 x 4 SWS = 2 x 6 Credits)
    • 1 Wahlpflichtmodul im ersten gewählten Hauptstudienschwerpunkt
      (insgesamt 8 SWS = 12 Credits)
    • 1 Wahlpflichtmodul im zweiten gewählten Hauptstudienschwerpunkt
      (insgesamt 8 SWS = 12 Credits)
    • 1 Wahlpflichtmodul im gewählten Nebenstudienschwerpunkt 
      (insgesamt 8 SWS = 12 Credits)
    • 1 Modul Methoden 
      (insgesamt 4 SWS = 6 Credits)
    • 1 Modul Wirtschaftsethik 
      (insgesamt 4 SWS = 6 Credits)
    • 1 Modul Wirtschaftspsychologie
      (insgesamt 4 SWS = 6 Credits)

    b) Studienleistungen (d.h. Leistungen, die nicht in die Abschlussnote eingehen)

    • 1 Wahlmodul insbesondere zur Erlangung fächerübergreifender Kompetenzen (insgesamt 12 SWS = 18 Credits, wobei mindestens 6 Credits in fächerübergreifenden Schlüsselkompetenzen zu erbringen sind)

    Bewertung:

    Zur Berechnung der Gesamtnote der Aufbaumodule wird ein arithmetisches Mittel der Prüfungsleistungen gebildet, wobei die Note jeder einzelnen Prüfungsleistung mit den für diese Leistung vergebenen Credits gewichtet wird. Die Gesamtnote der Aufbaumodule fließt als arithmetisches Mittel mit 60% in die Abschlussnote ein.

     

     

    Im Rahmen des Moduls B23 sind insgesamt 18 CP zu erbringen. Diese setzen sich aus 12 CP im Wahlbereich sowie 6 CP im Bereich der Schlüsselkompetenzen zusammen. Die 12 CP des Wahlbereichs können durch sämtliche Bachelorveranstaltungen der Universität Kassel erbracht werden. Die 6 CP im Bereich der Schlüsselkompetenzen sind durch Module mit fächerübergreifenden Inhalten und Möglichkeiten zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen zu erbringen. Dies bedeutet, dass die Schlüsselkompetenzen in Modulen zu erbringen sind, die in ihrem fachlichen Schwerpunkt NICHT den Wirtschaftswissenschaften zuzuordnen sind. Als Orientierungshilfe können die Rahmenvorgaben für Schlüsselkompetenzen genutzt werden.
    Eine beispielhafte Liste über mögliche Schlüsselkompetenzen finden Sie hier.

     

    Für die Anerkennung erbrachter Module an anderen Hochschulen sind die Empfehlungen der jeweiligen Fachprüfer:innen sowie des Prüfungsausschusses maßgeblich, wobei der Prüfungsausschuss über die formale Anerkennung entscheidet. Die Zuständigkeiten der Fachprüfer:innen für die einzelnen Module stellen sich wie folgt dar.

     

    Module

    Fachprüfer:innen

    Betriebswirtschaftliche Module

    Eberl

    Rechnungswesen 1 und 2

    Motzko

    Volkswirtschaftliche Module

    Frank

    Module mit methodischen Inhalten
    (inkl. Mathematik)

    Voßkamp

    Module der Wirtschaftsinformatik

    Leimeister

    Rechtswissenschaftliche Module

    Kuhn

    Wahlmodule und Zusatzleistungen

    Bischoff

    Module im Bereich der additiven
    Schlüsselkompetenzen

    Frank

     

    Für eine Anerkennung ist der Bogen für die „Anerkennungsempfehlung für eine auswärtig erbrachte Leistung“ für jede anzuerkennende Leistung in zweifacher Ausführung separat auszufüllen. Weiter ist für eine Anerkennung eine Beschreibung der anzurechnenden Leistung beizulegen. Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen entnehmen.

     

    • Im Rahmen der Module des 4. bis 7. Semesters muss mindestens eine Modul- oder Modulteilprüfung in Form eines Seminars erbracht werden. Ein Seminar kennzeichnet sich insbesondere durch aktive Diskussionsbeteiligung sowie die Prüfungsart Referat mit schriftlicher Ausarbeitung.
    • Mindestens 6 CP der Grundlagen- sowie Aufbaumodule müssen in englischer Sprache erbracht werden. Wird Schwerpunkt 5 als Hauptschwerpunkt gewählt, so müssen 12 CP in englischer Sprache erbracht werden.
    • Maximal eine Modul- oder Modulteilprüfungsleistung aus den Modulen B16 – B22 kann nachträglich in das Modul B23 umgebucht werden. Eine umgekehrte Umbuchung ist nicht möglich.

     

    Das Praxismodul umfasst fachbezogene Praktika im Umfang von insgesamt 360 Stunden Vollzeitbeschäftigung und einem Praxisbericht. Die Praktika können in bis zu 2 Teilen in verschiedenen Organisationen erbracht werden. Jeder der beiden Teile muss jedoch mindestens einen Monat umfassen. Das Praxismodul umfasst 12 Credits.

    Fachbezogene Praktika oder abgeschlossene Lehren (Berufsausbildungen) können auf Antrag mit bis zu 180 Stunden anerkannt werden. Eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung in herausgehobener oder leitender Position kann auf Antrag mit bis zu 360 Stunden anerkannt werden. Hierbei müsste der Praxisbericht noch angefertigt werden.

    Der Praxisbericht wird von dem Betreuer überprüft und mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet.

    Bewertung:

    Das Praxismodul fließt nicht in die Abschlussnote mit ein, ist aber Voraussetzung für den Erwerb des Bachelor-Abschlusses.

    • Die Bachelorarbeit und das mündliches Kolloquium im Umfang von insgesamt 12 Credits bilden das Abschlussmodul.
    • Die Bachelorarbeit kann frühestens nach der Absolvierung aller 15 Grundlagenmodule und dem Nachweis von 150 Credits begonnen werden.
    • Das Thema wird frühestens im 5. Semester vergeben. Die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen ab dem Tag der Mitteilung.
    • Die Abgabefrist kann maximal um 4 Wochen verlängert werden.
    • Die Arbeit muss in zwei gebundenen schriftlichen Exemplaren und einem elektronischen Exemplar beim Prüfungsausschuss abgegeben werden.
    • Die Arbeit kann nach Absprache in englischer oder einer anderen Sprache erbracht werden.
    • Die Bachelorarbeit im Rahmen eines Kolloquiums vorzustellen und zu verteidigen. Das Kolloquium soll spätestens 10 Wochen nach Abgabe erfolgen. Zugelassen wird der Kandidat, wenn die schriftliche Bachelorarbeit mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde. Die Dauer des Kolloquiums beträgt 30 bis maximal 60 Minuten. Ein mit "nicht ausreichend" bewertetes Kolloquium kann nur einmal wiederholt werden. Das Abschlussmodul gilt als bestanden, wenn beide Teile mit mindestens "ausreichend" bewertet worden sind.

    Bewertung:

    Das Ergebnis der Bachelorarbeit fließt zu 75% und das Ergebnis des Kolloquiums zu 25% in die Note des Abschlussmoduls ein. Die Gesamtnote des Abschlussmoduls fließt mit 20% in die Abschlussnote ein.

      Der wachsenden Internationalisierung des Berufsfeldes von Ökonominnen und Ökonomen trägt der Studiengang Wirtschaftswissenschaften an der Universität Kassel durch eine Vielzahl von Möglichkeiten Rechnung, Teile des Studiums im Ausland zu absolvieren. Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften pflegt mehr als 40 Erasmus Kooperationen in 18 Ländern der Europäischen Union. Ein Semester oder ganzes Jahr im Ausland muss sorgfältig und längerfristig geplant werden. Es bestehen verschiedene Formen im Ausland zu studieren.

      1. Free Mover = Universität im Ausland nach Wahl unabhängig von der Beziehung mit der Universität Kassel.
        (Möglichkeiten von Kooperation, Finanzierung und Anerkennung der Leistungen können wegfallen)
      2. Partneruniversität im Ausland
        (je nach Beziehung mit der Universität Kassel werden Leistungen und Finanzierung ermöglicht, Beispiel wäre eine fachbereichsfremde Partneruniversität).
      3. Hochschulkooperationen im Ausland
        (durch das Partnerschaftsabkommen entfallen in der Regel die Studiengebühren, Beispiel ist das Austauschprogramm in den USA mit Wisconsin und Maryland).
      4. Erasmus-Programm, garantiert ECTS Teilnahme und Aufhebung der Studiengebühren. Insbesondere im Rahmen des Erasmus-Programms bietet sich den Studierenden ein Auslandsaufenthalt mit entscheidenden Vorteilen an:
      • Studium an einer Partnerhochschule, keine Studiengebühren
      • ECTS Teilnehmer, European Credit Transfer System ermöglicht die Anrechnung von Leistungen im Ausland,
      • ein Semester oder zwei semesterlanger Aufenthalt,
      • bestehende Kooperationen bieten bereits vorhandene Erfahrungen und Möglichkeiten (z.B. Wohnungsmarkt),
      • hinzu besteht die Möglichkeit sich währen des Auslandssemester beurlauben zu lassen (der Auslandsaufenthalt hat keinen Nachteil für die Studienzeit, sprich Semesterzahl wird während der Beurlaubung angehalten)

      Je nach Land und Sprache stehen verschiedene Fachbereichskoordinatoren (Erasmuskoordinatoren) als Ansprechpartner zur Verfügung:

      • Englischsprachig: Prof. Dr. Bischoff

      Zahlreiche weitere Angebote werden unabhängig vom Fachbereich im International Office angeboten. Diese bietet als erste Anlaufstelle die Möglichkeit einen Überblick über verschiedene Länder, Universitäten und Programme zu erhalten:  International Office -Studium und Praktikum im Ausland

      Weitere Informationen zu den Kooperationen mit dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften erhalten Sie bei Erasmus-Koordinator Prof. Dr. Ivo Bischoff.