Bild­schirm­ar­beits­platz­bril­le

Bild­schirm­ar­beits­platz­bril­le

Beschäftigte, die anhaltende Sehbeschwerden haben, die auf die Bildschirmarbeit zurückgeführt werden können, haben einen grundsätzlichen Anspruch auf eine angemessene Untersuchung der Augen und eine daraus verordnete arbeitsplatzbezogene Sehhilfe.

Kontakt Bildschirmarbeitsplatzbrille

Tel.: +49 561 804-2122