Hessischer Hochschulpakt
Fragen & Antworten
1. Rahmenbedingungen und Grundlagen
Die Finanzierung erfolgt größtenteils durch das Land Hessen – mit jährlichen Grundmitteln und projektbezogenen Zusatzmitteln für Digitalisierung und Bauvorhaben. Weitere Ertragsquellen sind Drittmittel (Fördergelder, Forschungsprojekte von Bund, EU und privaten Stiftungen). Auch im Hochschulpakt 2026–2031 ist die flexible Nutzung aller Landesmittel für die Hochschulen vorgesehen. Sie erhalten ihr Budget pauschal und entscheiden eigenverantwortlich über die Verteilung. Dies bedeutet allerdings auch, dass die Umsetzungen von Kürzungen in der Verantwortung der einzelnen Hochschulen liegt.
Der Hessische Hochschulpakt ist die zentrale Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und den 14 staatlichen Hochschulen. Ziel des am 17. Juli 2025 geschlossenen Pakts für die Jahre 2026 bis 2031 ist es, in wirtschaftlich angespannten Zeiten Planungssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Aus diesem Budget werden die Personalkosten aller Landesbediensteten sowie die Sachmittelbudgets, Gebäudeunterhalt, zentrale Einrichtungen etc. finanziert. Der neue Hochschulpakt sieht ein erweitertes Sockelbudget vor, das zahlreiche frühere Einzeltöpfe und Förderlinien ersetzt. Dies erhöht die Flexibilität für die Hochschulen: Vorgaben und Bürokratie werden reduziert. 18,1 % der Mittel vergibt das Land anhand von Leistungskriterien. Hier spielen die Anzahl neuer Studierender, Studierender in Regelstudienzeit, Promovierender sowie Forschungserfolge eine Rolle. Besonders erfolgreiche Hochschulen erhalten daher anteilig mehr Geld. Zusätzlich werben die Hochschulen Mittel aus Forschungsförderprogrammen des Bundes, der EU, privater Stiftungen und durch Kooperationen mit der Wirtschaft ein, die sogenannten Drittmittel.
Personalkosten bilden mit Abstand den größten Ausgabenposten und dominieren die Hochschulbudgets: Rund 70–75% der Hochschulbudgets werden für Löhne, Gehälter und Sozialabgaben von Professor:innen, wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Personal verwendet, so auch bei der Universität Kassel. Die verbleibenden Mittel dienen der Deckung von Betriebsausgaben, Ausstattung, Dienstleistungen, Infrastruktur und laufenden Ausgaben in Lehre und Forschung.
2. Spezifische Lage der Universität Kassel
Das Land verlangt von den Hochschulen ab 2026 einen Konsolidierungsbeitrag, da die Steuereinnahmen in Hessen merklich eingebrochen sind. Zudem werden die Personalkostensteigerungen im Jahr 2026 vom Land nicht finanziert. Ab 2028 steigen die Landesmittel für den Hochschulsektor zwar nominell jährlich wieder an, doch damit sind Kostensteigerungen nicht abgedeckt. Deshalb haben die Hochschulen eine Protokollnotiz hinzugefügt, in der sie die Kürzungen kritisieren. Die mittelfristige Finanzplanung der Universität Kassel prognostiziert für die kommenden Jahre derzeit ein strukturelles jährliches Defizit in Höhe von etwa 14 Mio. Euro, so dass Einsparmaßnahmen erforderlich sind.
Pauschale Kürzungen (Rasenmäher-Prinzip) sollen nach Möglichkeit vermieden werden und allenfalls zur kurzfristigen Überbrückung von Finanzierungslücken genutzt werden. Dieses Vorgehen wird vom Senat und vom Hochschulrat unterstützt. Die Konsolidierung erfolgt schrittweise über mehrere Jahre, um die Möglichkeit zu bewahren, flexibel auf weitere Entwicklungen zu reagieren. Knapp zwei Drittel der Einsparungen erfolgen kurzfristig (bis 2028) durch Streichung von Professuren, strukturelle Anpassungen und zentrale Konsolidierungsmaßnahmen. Dies geschieht in Abstimmung mit den Fachbereichen, der Kunsthochschule, den Verwaltungsbereichen und den zentralen Einrichtungen. Der Erhalt der Funktionsfähigkeit, der Studienqualität und der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit der Universität Kassel hat oberste Priorität.
Der hessische Hochschulpakt für die Jahre 2026-2031 macht eine Verkleinerung der Universität Kassel unumgänglich: Das jetzt bereits vorhandene strukturelle Defizit des bisherigen hessischen Hochschulpakts 2021-2025 von rund 6 Mio. Euro/a, das insbesondere aus den ab dem Jahr 2026 wirksam werdenden Tarifsteigerungen resultiert, wird nicht ausgeglichen. Stattdessen wird ein Konsolidierungsbeitrag für den Landeshaushalt durch eine Absenkung des Sockelbudgets in Höhe von rund 3 Mio. Euro verlangt und zudem keine prozentuale Erhöhung dieses abgesenkten Sockelbudgets in den Jahren 2026 und 2027 zugesagt. Die für die Jahre 2028-2031 vereinbarten Budgetsteigerungen werden nicht ausreichen, um die erwartbaren Preis- und Tarifsteigerungen in diesen Jahren vollständig auszugleichen, so dass die mittelfristige Finanzplanung der Universität Kassel ohne Einsparmaßnahmen derzeit ein strukturelles jährliches Defizit in Höhe von etwa 14 Mio. Euro prognostiziert. Das sind 7,5 % des Personalbudgets.
Die Universität Kassel hat dem Land Hessen aus ihren Rücklagen ca. 38 Millionen Euro für Bau- und Infrastrukturvorhaben zur Verfügung gestellt. Die Gelder kommen nach aktuellem Stand schrittweise ab 2026 zurück und müssen von der Universität für Investitionen verwendet werden (wissenschaftliche Infrastruktur, Bauunterhalt, Energieeffizienzmaßnahmen, etc.).
Zuständig für die Wirtschaftsplanung und die Zuweisung von Budgets ist nach dem Hessischen Hochschulgesetz die Hochschulleitung. Die Zusammenarbeit mit dem Senat ist an der Universität Kassel allerdings eng und vertrauensvoll.
In einer Klausurtagung des Senats am 9. April 2025, die in einem partizipativen Workshopformat durchgeführt wurde, hat das Präsidium seine Strategie dem Senat vorgestellt. Er sollte die Möglichkeit erhalten, sie zu prüfen, zu ergänzen und zu erweitern.
In der Sitzung stellte das Präsidium zunächst die Sparnotwendigkeiten dar und betonte, dass sich die Hochschulleitung politisch gegen Kürzungen des Haushaltes positioniere, für den Fall aber, dass Einschnitte nicht zu verhindern seien, vorbereitet sein wolle. Diskutiert wurde zunächst die grundsätzliche Entscheidung, soweit wie irgend möglich kriteriengeleitet vorzugehen. Es solle nach Möglichkeit keine prozentuale Kürzung über alle Bereiche hinweg („Rasenmäherprinzip“) geben. Dieser strategiegeleitete Kurs wurde von den Senatorinnen und Senatoren breit unterstützt. Die Kriterien wurden sodann vorgestellt, diskutiert und aufgrund von Hinweisen und Argumenten des Senats verändert bzw. ergänzt.
In der darauffolgenden Senatssitzung am 23. April 2025 wurden die Ergebnisse des Klausurtages, insbesondere die vorgenommenen Änderungen, noch einmal abschließend diskutiert. In der Gemeinsamen Erörterung vom 30. April 2025 wurde dieses Ergebnis den Dekan:innen vorgestellt, die keine grundlegenden Einwände vortrugen. Die Strategie stand damit fest, bevor am 17. Juli der Hochschulpakt unterschrieben wurde,
Das Präsidium sieht sich in seiner Gesamtverantwortung für die Universität in der Pflicht, möglichst bald wieder eine verlässliche Basis für die weitere Entwicklung der Universität unter den veränderten Rahmenbedingungen herzustellen. Bereits seit April 2025 befasst sich auch der Senat der Universität Kassel mit einer strategischen Konsolidierung. Gemeinsam wurden Kriterien für Forschung, Lehre, Infrastruktur und Campus entwickelt, um die absehbaren Defizite im Uni-Haushalt aufzufangen. Orientierung bieten dabei folgende Grundsätze:
- Möglichst wenige pauschale Kürzungen, stattdessen strategische Konsolidierung.
- Die Abbaumaßnahmen in der zentralen Verwaltung folgen in ihrem quantitativen Umfang der Logik, die beim Aufbau von Personal 2021 genutzt wurde. Das Verhältnis entspricht somit ca. 1:3,5 Stellen zwischen Verwaltung und Zentralen Einrichtungen einerseits und Fachbereichen andererseits.
3. Folgen für Fächer und Lehre
- Ankerkriterium: Lehrauslastung im Durchschnitt der letzten drei Jahre (%), d.h. fächerspezifisch gewichtetes Verhältnis von Lehrangebot und –nachfrage, inklusive Lehrexport in andere Studiengänge
- Studienanfänger:innen im 1. Fachsemester im Durchschnitt der letzten drei Jahre (Fälle)
- Studierende in Regelstudienzeit im Durchschnitt der letzten drei Jahre (Fälle)
- Kosten pro Studienplatz, Ist-Kosten in Relation zu rechnerischen Kosten bei 100% Auslastung laut Kostenträgerrechnung
- Anzahl Studienabschlüsse
- Studienabschlussquote Lehramt/ Bachelor, Startkohorten 2016-2018
- Studienabschlussquote Master, Startkohorten 2018-2020
- Ø LOMZ-fähige Drittmittel je Prof. im bundesweiten Fächervergleich (LOMZ = leistungsorientierte Mittelzuweisung nach Kriterien des Landes) (Euro)
- Ø LOMZ-fähige Drittmittel je Anzahl wissenschaftliche Landesstellen (Prof und WB) im bundesweiten Fächervergleich
- LOMZ-fähige Drittmittel in Verbundvorhaben (%)
- Zahl Promovierende in der Lehreinheit
- Zahl Promotionen und Habilitationen
- Zahl Promotionen je Prof. im bundesweiten Fächervergleich
- Bedeutung für die Profilbildung (insbesondere Forschungsschwerpunkte)
- Regionale und (inter-) nationale Kooperationen
- Externe Anforderungen/ Verpflichtungen (z.B. Verträge, Sonderfinanzierungen)
- Laufende Planungen für Forschung und Lehre (z.B. neue Studiengänge)
Studiengänge werden aktuell nicht geschlossen. Die Entscheidungen darüber, welche Lehreinheiten von Streichungen betroffen sind, werden schrittweise und abgestimmt im Laufe des Konsolidierungsprozesses getroffen. Zu den Sparmaßnahmen werden gesonderte Präsidiumsbeschlüsse gefasst, die nachvollziehbar machen, welche Bereiche in die Maßnahmen in welcher Weise einbezogen werden.
Dass eine nach Kriterien wie Auslastung der Studiengänge, Forschungsstärke, Relevanz für die Forschungsschwerpunkte, Promotionen und internationale Vernetzung zu unterschiedlichen Kürzungsansätzen in den verschiedenen Fachbereichen führen würde, war dem Senat und dem Präsidium bei seiner Entscheidung bewusst. Die Unterschiede zwischen Lehreinheiten sind in der Gesamtschau vor allem bei der Studierendennachfrage erheblich. Professuren, die in weniger gut ausgelasteten Fächern frei werden, werden z.T. nicht neu ausgeschrieben. Die Sparauflagen des Landes zwingen die Universität Kassel dazu, Entscheidungen zu treffen, die sie so bei ausreichend Finanzmitteln sicher nicht treffen würde.
Die Vorwürfe, an der Kunsthochschule seien Einsparmaßnahmen ein Dauerzustand und sie würde bei den aktuellen Einsparungen in ihrer Eigenheit nicht ausreichend wahrgenommen, kann die Hochschulleitung nicht nachvollziehen. Weder bei den Professuren noch den Sachmittelzuweisungen wurde in den vergangenen zehn Jahren an der Kunsthochschule etwas gekürzt, im Gegenteil, sowohl die Anzahl der Professuren als auch die Sachmittelzuweisungen sind angewachsen. Auch die Investition von 4,6 Mio. Euro in eine neue Ausstellungshalle nach Plänen von Innauer Matt Architekten belegt die Wertschätzung für die KHK und die dort geleistete Arbeit. Bei der Berechnung der Auslastung der Studiengänge in der Kunsthochschule als Grundlage der aktuellen Einsparmaßnahmen wird ein angepasster Betreuungsschlüssel in der Lehre angesetzt, der dem hohen Betreuungsaufwand in der künstlerischen Lehre Rechnung trägt.
Die Sparauflagen des Landes zwingen die Universität Kassel dazu, Entscheidungen zu treffen, die sie so bei ausreichend Finanzmitteln sicher nicht treffen würde. Dazu gehört auch der schmerzliche Verzicht auf eine weitere Besetzung der sog. Grimm-Professur. Ob und in welchem Umfang die Grimm-Forschung weitergeführt werden kann, wird bis zum Ausscheiden des Professors im Jahr 2031 geklärt. Mit der Streichung ist keine Bewertung der bisher geleisteten Arbeit verbunden, deren Bedeutung für die Kasseler Grimm-Forschung unbestritten ist. Die Universität ist den Stifterinnen und Stiftern dankbar, die zum Zeitpunkt der Einrichtung der Professur im Jahr 2011 eine Anschubfinanzierung bereitgestellt hatten. Die Professur wird nunmehr allerdings vollständig von der Universität aus Landesmitteln finanziert. Eine Verstetigung der befristet angelegten Grimm-Professur aus diesen Mitteln ist aufgrund der Sparmaßnahmen des Landes nicht möglich. Die Universitätsleitung bedauert dies sehr.
4. Umsetzung der Einsparungen
- Stufe: Die Einsparungen auf dieser Stufe dienen dazu, das Budget kurzfristig zu entlasten, bis strukturelle Einsparungen wirksam werden können. Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen wurde bereits begonnen. Auf der Stufe 1 werden z.B. vorgezogene Nachfolgen von Professuren gestrichen, Anmietungen nicht vorgenommen oder Investitionen nicht getätigt. Falls unumgänglich, werden Rücklagen aufgelöst oder vorübergehende Stellensperren genutzt, um Finanzlücken zu überbrücken.
- Stufe: Mit Maßnahmen auf dieser Stufe sollen ca. 2/3 des erforderlichen Sparvolumens erreicht werden.
- Stufe: Das verbleibende Drittel soll schrittweise in den nächsten Jahren eingespart werden.
Für Maßnahmen der Stufen 2 und 3 werden Lehreinheiten und Verwaltungsstrukturen systematisch nach gemeinsam vereinbarten Kriterien analysiert. Die notwendigen Maßnahmen greifen dort, wo Aufgaben aus Kostengründen entfallen müssen oder Dysbalancen zwischen Angebot und Nachfrage ausgeglichen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist geplant, bestimmte Verwaltungspositionen und Fachgebiete (Professuren) nicht oder nicht wieder zu besetzen. Es bleiben jedoch aktuell alle Studiengänge erhalten.
Durch dieses gestufte Vorgehen will sich die Universität Kassel die Option offenhalten, nachzusteuern und die Maßnahmen an die jeweiligen Verhältnisse anzupassen.
Ja, Stellen müssen eingespart werden, sowohl in Verwaltung und zentralen Einrichtungen als auch in den Fachbereichen. Aktuell geht die Universität Kassel nicht davon aus, dass es einen generellen Stellenstopp geben wird. Das Präsidium verfolgt eine gesteuerte Personalplanung: Es wird auf Aufgaben verzichtet und die betroffenen Stellen werden nicht wiederbesetzt.
Ja, auch die Sachmittelbudgets (z.B. für Betriebsmittel, Ausstattung, Dienstleistungen) der einzelnen Organisationseinheiten werden gekürzt. Die genaue Höhe und der Zeitpunkt der Kürzungen werden aktuell in universitätsinternen Konsolidierungsgesprächen festgelegt.
Ja, Reduzierung der Flächen (Abmietung nicht benötigter Gebäude/Etagen) und Verdichtung (optimierte Raumnutzung) stehen ebenfalls im Fokus der Sparmaßnahmen. Konkrete Pläne werden derzeit von der Universitätsverwaltung erarbeitet. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit zu erhalten und Betriebskosten zu senken. Auf einige große Vorhaben hat die Universität Kassel bereits im Vorfeld des Hochschulpaktes verzichtet, so auf den Umbau der Villa Rühl. Außerdem ist sie von dem städtebaulich wichtigen Projekt der Hansahäuser zurückgetreten, in die sie als Ankermieter mit dem Kassel Institute für Sustainability einziehen wollte.
Beschlüsse der Hochschulleitung zur Konsolidierung der Finanzen (werden laufend aktualisiert)
- P/708 - Aussetzung der Promotionsabschlussstipendien (öffnet neues Fenster)
- P/685 - Zentraler Forschungsfonds – veränderte Mittelzuweisung und Anpassung der Fördermöglichkeiten (öffnet neues Fenster)
- P/672 – Verzicht auf die Einrichtung einer W2-Professur „Anorganische Funktionsmaterialien mit Entwicklungszusage nach W3 (Stufe 2) (öffnet neues Fenster)
- P/648 – Reduzierung Bürofläche HoPla um 10 % bzw. ca. 4.000 qm, Abmietungen (Stufe 2) (öffnet neues Fenster)
- P/648 – Verzicht auf Anmietung Hansa-Häuser (Stufe 1) (öffnet neues Fenster)
- P/648 – Verzicht auf Renovierung Villa Rühl (Stufe 1) (öffnet neues Fenster)
- P/648 – Verzicht auf die Neuausschreibung Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Inklusion und Schulentwicklung im Fachbereich Humanwissenschaften (Stufe 2) (öffnet neues Fenster)
- P/648 – Verzicht auf die Neuausschreibung des Fachgebiets Social Entrepreneurship im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (Stufe 2) (öffnet neues Fenster)
- P/648 – Reduktion der Anzahl der zum Aufbau des Kassel Institutes for Sustainability vorgesehenen Professuren von 17 Fachgebieten auf 15 Fachgebiete (Stufe 2) (öffnet neues Fenster)
- P/648 – Verzicht auf den Forschungsbereich der Halbleitertechnik und damit einhergehende Anpassung der Bau- und Geräteplanung für das Nanotechnologiezentrum (NTC) auf dem Campus Holländischer Platz (Stufe 1) (öffnet neues Fenster)
- P/483 – Verzicht auf die vorgezogene Nachbesetzung des Fachgebiets Anglistik/Linguistik - Computerphilologie (Stufe 1) (öffnet neues Fenster)
