ERC Programm

Der Europäische Forschungsrat (European Research Council, ERC) fördert exzellente Forschung in Europa. Die Förderung richtet sich an Forschende aller Nationalitäten. ERC Grants unterstützen exzellente Forschende dabei, ambitionierte und originelle Forschungsprojekte in allen Fachgebieten umzusetzen. Die Ausschreibungen sind themenoffen; entscheidend ist allein die wissenschaftliche Exzellenz des Projekts und der antragstellenden Person. Anträge werden gemeinsam mit einer Gasteinrichtung eingereicht und online über das EU Funding & Tenders Portal übermittelt. Aktuelle Ausschreibungen, Fristen und Antragsunterlagen veröffentlicht der ERC fortlaufend auf seinen offiziellen Seiten.

Förderlinien im Überblick

Die ERC Grants umfassen verschiedene Förderlinien für unterschiedliche Karrierephasen und Forschungskonstellationen. Sie unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich Zielgruppe, Förderumfang und Antragsvoraussetzungen. Maßgeblich für die Antragstellung sind stets die aktuellen Vorgaben des Europäischen Forschungsrats (ERC); dies betrifft insbesondere die Eligibility Windows für Starting und Consolidator Grants sowie die jeweils geltenden Regeln zur Antragstellung und Widereinreichung von Anträgen.*

Für exzellente Forschende in einer frühen Phase der wissenschaftlichen Selbstständigkeit.
 

Antragsberechtigung (Eligibility Window): Ab dem Ausschreibungsjahr 2027 (Ausschreibungen öffnen in 2026) werden Nachwuchswissenschaftler:innen mit 0 bis 10 Jahren wissenschaftlicher Erfahrung nach der Promotion gefördert. In begründeten und dokumentierten Fällen kann das Eligibility Window verlängert werden, etwa bei Elternzeiten. Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 1,5 Mio. Euro für bis zu 5 Jahre.

Für exzellente Forschende, die ihre wissenschaftliche Unabhängigkeit weiter ausbauen und konsolidieren möchten. 


Antragsberechtigung (Eligibility Window): Ab dem Ausschreibungsjahr 2027 (Ausschreibungen öffnen in 2026) werden exzellente Wissenschaftler:innen mit 5 bis 15 Jahren wissenschaftlicher Erfahrung nach der Promotion gefördert. Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 2 Mio. Euro für bis zu 5 Jahre.

Für etablierte, international sichtbare Forschende mit herausragenden wissenschaftlichen Leistungen. 

Ein festes karrierephasenbezogenes Eligibility Window besteht hier nicht; erwartet wird ein exzellenter wissenschaftlicher Track Record. Die Förderung beträgt bis zu 2,5 Mio. Euro für bis zu 5 Jahre

Für Gruppen von zwei bis vier Principal Investigators, die komplementäre Expertisen und Ressourcen zusammenführen, um eine besonders ambitionierte Forschungsfrage gemeinsam zu bearbeiten. 

Ein allgemeines karrierephasenbezogenes Eligibility Window besteht nicht; die Anträge müssen deutlich machen, dass das Vorhaben nicht von einer einzelnen Person allein durchgeführt werden kann. Die Förderung beträgt bis zu 10 Mio. Euro für bis zu 6 Jahre.

Der ERC Plus Grant richtet sich an herausragende Forschende aller Karrierestufen mit visionären Vorhaben, die über den Rahmen eines regulären ERC Grants hinausgehen und transformative Forschung ermöglichen sollen. 

Ein festes karrierephasenbezogenes Eligibility Window besteht nicht; maßgeblich ist ein außergewöhnlicher wissenschaftlicher Leistungsnachweis auf dem jeweiligen Karriereniveau. Die Förderung beträgt bis zu 7 Mio. Euro bei einer Laufzeit von 4 bis 7 Jahren.

Der ERC Proof of Concept richtet sich an Forschende, die bereits einen ERC-Hauptgrant eingeworben haben und das gesellschaftliche, wirtschaftliche oder innovative Potenzial ihrer Forschungsergebnisse weiterentwickeln möchten. 

Die Förderung erfolgt derzeit als Lump Sum von 150.000 Euro für 18 Monate.

*Für die ERC-Wettbewerbe 2027 gelten geänderte Eligibility Windows für Starting und Consolidator Grants sowie verschärfte Regeln zur Antragstellung und Widereinreichung. Nach der ERC-Mitteilung vom 16. April 2026 darf grundsätzlich nur ein Antrag gleichzeitig in Begutachtung sein; im ERC Work Programme 2027 ist zudem grundsätzlich nur ein Antrag pro Jahr vorgesehen, sofern ein erster Antrag nicht als ineligible eingestuft wurde. Darüber hinaus wurden die Resubmission Restrictions verschärft. Verbindlich sind jeweils die aktuellen ERC-Bekanntmachungen und das Work Programme in seiner gültigen Fassung.. https://erc.europa.eu/news-events/news/applying-erc-grant-2027-competitions-what-you-need-know 

Bewerbungsverfahren

Antragstellung mit der Universität Kassel

Interessierte Forschende, die einen ERC-Antrag mit der Universität Kassel als Host Institution vorbereiten möchten, werden durch die Forschungsförderung beraten. Dazu gehören insbesondere die erste Einschätzung der Förderfähigkeit, Rückmeldung zur Projektidee, Hinweise zu Aufbau und Bewertungskriterien des Antrags sowie in Zusammenarbeit mit dem Team der Drittmittelbewirtschaftung Unterstützung bei der Budgetplanung.


Für Forschende der Universität Kassel: Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Forschungsförderung auf.


Für externe Forschende : Wenn Sie eine Antragstellung mit der Universität Kassel als Gasteinrichtung erwägen, wenden Sie sich bitte frühzeitig mit einer Kurzbeschreibung Ihres Vorhabens und einem CV an die Forschungsförderung.

Host Institution Letter und interne Abstimmung

Für die Einreichung eines ERC-Antrags ist ein unterschriebener Host Institution Letter erforderlich, der zusammen mit dem Antrag eingereicht werden muss.

Voraussetzung für die Unterzeichnung durch die Universität Kassel sind ein abgestimmter Finanzplan sowie ein Unterstützungsschreiben des Fachbereichs, in dem das ERC-Projekt angesiedelt werden soll. Das Team der Forschungsförderung unterstützt Sie bei der Vorbereitung der hierfür erforderlichen Unterlagen und stellt unter anderem entsprechende Vorlagen zur Verfügung.

Da die interne Abstimmung und die Klärung offener Fragen ausreichend Zeit erfordern, bitten wir um eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Bitte wenden Sie sich spätestens 8 Wochen vor der Antragsfrist an die Forschungsförderung. Bei Antragsfristen, die kurz nach Feiertagen oder in Ferienzeiten liegen, bitten wir um eine Kontaktaufnahme mindestens 3 Monate vor der Deadline.

Liste der Fachgebiete der Universität Kassel

Für externe Antragstellerinnen und Antragsteller kann die Liste der Fachgebiete der Universität Kassel als Orientierungshilfe dienen, um geeignete fachliche Anknüpfungspunkte und einen potenziell aufnehmenden Fachbereich zu identifizieren.

Aktuelle Informationen und weiterführende Beratung

Aktuelle Ausschreibungen, Fristen und Antragsunterlagen finden Sie auf den offiziellen Seiten des ERC. Ergänzende Informationen zur Antragstellung und Begutachtung bietet die Nationale Kontaktstelle ERC im EU-Büro des BMFTR. Die KoWi unterstützt zusätzlich mit Beratungs- und Informationsangeboten sowie ERC-Interviewtrainings.

Dr. Susanne Hoischen-Taubner

Nationale und internationale Forschungsförderung - EU LEAR & -Konsortia

Bild: Sonja Rode/Lichtfang.net
Susanne Hoischen-Taubner
Standort
Mönchebergstr. 19
34125 Kassel
Raum
Möncheberg 19, R. 3210
Vertretung

Arbeitsbereiche  (Dr. Susanne Hoischen-Taubner)


Zur Person  (Dr. Susanne Hoischen-Taubner)

Dr. agr. Susanne Hoischen-Taubner (M.Sc., Dipl.-Ing. (FH)) ist seit Oktober 2022 im Team der Forschungsförderung tätig, um bei EU-Anträgen zu unterstützen und die Aktivitäten des Hessischen Forschungsverbundes Agrarsystemökologie (HFA) zu koordinieren.

Seit 2010 arbeitete sie in verschiedenen Forschungsprojekten am Fachbereich Ökologische Agrarwissenschaften der Universität Kassel, wo sie 2021 in Agrarwissenschaften promoviert wurde. Aus ihrer Forschungstätigkeit im Bereich Tiergesundheit und Tierernährung stammen vielfältige Erfahrungen in der Planung und Verwaltung nationaler und EU-geförderter Forschungsprojekte.