Verfahrensablauf

Rechtliche Grundlage für den Ablauf des Cotutelle-Verfahrens an der Universität Kassel bildet die Neufassung der Allgemeinen Bestimmungen für Promotionen vom 14.07.2021 (AB-PromO), hier u. a. § 19 sowie die Rechtsgrundlagen der Partnerhochschule.

  1. Die Betreuer:innen beider Universitäten sollten einer Kooperation zugestimmt haben.
  2. Die Annahme als Doktorand:in an beiden Hochschulen durch jeweils zuständigen Promotionsausschuss sollte erfolgt sein oder parallel zur Aufsetzung des Cotutelle-Vertrages erfolgen. Informationen zum Annahmeverfahren und den Voraussetzungen
  3. Das Aufsetzen eines Cotutelle-Vertrages ist aufgrund des Abstimmungsbedarfs mit den verschiedenen Verantwortlichen beider Hochschulen sehr zeitintensiv. Aus diesem Grund wird empfohlen, die Vertragsvorbereitungen möglichst eineinhalb Jahre vor Eröffnung des Hauptverfahrens einzuleiten.
  4. Mit der Vertragsunterzeichnung durch alle Parteien an beiden Universitäten tritt der Vertrag in Kraft.
  5. Es findet ein angemessener Forschungsaufenthalt an beiden Universitätsstandorten statt.
  6. Die Dissertation wird an beiden Universitäten gleichzeitig eingereicht. Die hierfür jeweils geltenden Regularien der Universitäten sind einzuhalten. Informationen zur Gestaltung des Titelblattes, der mit der Dissertation einzureichenden Erklärung und zum Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens finden Sie hier unter den Schritten 5 und 6.
  7. Die Promotionskommission wird von beiden Universitäten bestellt. Ggf. ist es erforderlich, externe Mitglieder zu berufen. Die Zusammensetzung der Promotionskommission wird in ihren Grundzügen im Kooperationsvertrag geregelt. Die Promotionskommission muss vom zuständigen Promotionsausschuss des Fachbereichs der Universität Kassel genehmigt werden.
  8. Empfiehlt die Promotionskommission die Annahme der Dissertation, muss diese zusammen mit den Gutachten im Fachbereich der Universität Kassel, in dem die Doktorandin bzw. der Doktorand angenommen ist, ausgelegt werden.
  9. Die mündliche (Disputations-)Prüfung erfolgt entweder an der Universität Kassel oder an der ausländischen Universität.
  10. Ist die mündliche Prüfung bestanden, muss die Dissertation entsprechend der Vorgaben der Universität Kassel veröffentlicht werden. Nähere Informationen zur Veröffentlichung
  11. Nach erfolgreichem Abschluss des Promotionsverfahrens stellen beide Universitäten i. d. R. gemeinsam eine Urkunde aus.
  12. Sowohl die Dissertation als auch die mündliche Prüfung müssen nach den an der Universität Kassel geltenden Regelungen benotet werden.