FAQ's zum Studium

Studium

Die Einwahl in die Schwerpunkte findet auf der Grundlage Ihrer Veranstaltungsanmeldungen bei HisPos statt.

WICHTIG: Sobald Sie sich für die Prüfungsleistung in einem Schwerpunkt angemeldet haben,

gilt dies als verbindliche Wahl des Schwerpunktes, die nicht revidiert werden kann!

Bitte beachten Sie, dass Sie innerhalb von 4 Semestern (zwei Studienjahren) Leistungen erbracht haben müssen, ansonsten droht Exmatrikulation. Wenn Sie Unterstützung bezüglich der Planung ihres Studienverlaufs benötigen, wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung.

Sie müssen nur dann ein amtsärztliches Attest abgeben, wenn Sie vom Prüfungsamt dazu aufgefordert werden. Dies kann ab der zweiten Krankmeldung zu einer Prüfung der Fall sein.

Kosten

Die Kosten für ein amtsärztliches Attest müssen durch Sie getragen werden.

Veronica Krawiec ist Modulverantwortliche für das Modul Praktikum im Master Psychologie. Anliegen diesbezüglich sind per E-Mail zu richten an: Praktikum_MScPsych@uni-kassel.de (Veronika Krawiec).

Nähere Informationen zum Praktikum Master Psychologie finden Sie hier: 

https://www.uni-kassel.de/uni/studium/psychologie-master/im-studium/praktikum 

Sollten Sie Interesse an einem Auslandsaufenthalt haben, empfehlen wir Ihnen dafür die letzten beiden Semester Ihres Studiengangs. 

Die Modulverantwortlichen erkennen Ihnen gern im Ausland geleistete Module an, sobald diese ähnliche Inhalte wie unsere Module haben. Sprechen Sie jedoch vor Ihrem Auslandaufenthalt die Anerkennung mit den entsprechenden Professor:innen ab.

Informationen zur Unterstützung bei der Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthaltes finden Sie hier: https://www.uni-kassel.de/uni/studium/psychologie-master/im-studium/auslandsaufenthalt  oder über das International Office gern. Bitte planen Sie ungefähr ein Jahr für die Vorbereitung ein.

Die Studierenden des Bachelorstudienganges Psychologie in Kassel lernen den Umgang mit R. Auch im Masterstudium ist R das offizielle Statistikprogramm. Dies kommt unter anderem in der Masterarbeit zum Tragen. Sollten Sie bisher kein R genutzt haben, bieten wir gewöhnlich ein R-Tutorium für Sie an.

Um Ihr Studium abzurunden, wird zusätzlich eine Einführungsveranstaltung in SPSS angeboten, welche Sie freiwillig besuchen können. Diese ist kein Bestandteil des regulären Curriculums.

Streben Sie nach dem Abschluss des M.Sc. Psychologie die Aufnahme einer psychologisch psychotherapeutischen Ausbildung an, so sind die Möglichkeiten seit einem Gerichtsurteil von dem Landesprüfungsamt abhängig, in dem Sie ihre Psychotherapie-Ausbildung (Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in) machen wollen. Bislang, im Rahmen der Übergangsregelung bis 2032, ist es möglich mit einem Master in Psychologie der Universität Kassel in Hessen eine psychologisch psychotherapeutische Ausbildung zu machen. Sie können innerhalb unseres Masterstudiums über die 5 ECTS in Modul 3 "Klinische Psychologie" hinaus auch noch Zusatzleistungen im Klinischen Bereich erwerben (Vorlesungen des Masters Klinische Psychologie und Psychotherapie, nicht die Seminare), um auf eine gewisse Anzahl an Credits zu kommen, die für Ihr Wunsch-Ausbildungsinstitut nötig ist.

Bitte erkundigen Sie sich individuell beim zuständigen Landesprüfungsamt in einer Vorabanfrage, welche Ausbildung Sie machen können (Liste der Landesprüfungsämter). Es ist jeweils das Bundesland zuständig, in dem Sie die psychologische Psychotherapeutenausbildung beginnen möchten. Geben Sie in der Vorabanfrage sowohl Ihren Bachelorabschluss als auch Ihren zukünftigen Masterabschluss an und klären Sie ab, ob ggf. Zusatzleistungen gelten können. Bitte lassen Sie sich die Auskunft schriftlich erteilen und heben Sie diese bis zur Approbationsprüfung auf.

Das Psychotherapeutengesetz im Internet finden Sie hier.

Diverses

Sie können ein offizielles Urlaubssemester im ersten Semester nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten:

  • bei einer Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt. Die Erkrankung und ihre voraussichtliche Dauer müssen ärztlich bescheinigt sein. 
  • für die Zeit eines Mutterschafts- oder Erziehungsurlaubs (entsprechender Nachweis ist beizufügen - Geburtsurkunde / Mutterschaftspass). 

Weitere Informationen zur Beurlaubung.