Informationen für Studentische Hilfskräfte der Universität Kassel
Auf einen Blick: Was muss alles vorab bis zur Einstellung erledigt werden?
1.Alle Hilfskräfte
Die folgenden Formulare sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Vertragsunterzeichnung im einstellenden Bereich mitzubringen.
- Personalbogen (Stand: 19.05.2022)
Der Personalbogen wurde überarbeitet und die nachfolgenden Vordrucke Vordienstzeiten einer studentischen Hilfskraft, Verpflichtung zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG), Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen, Kenntnisnahmeerklärung der Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen
mit eingearbeitet. Diese brauchen nicht mehr zusätzlich ausgefüllt werden.
- Bitte lesen Sie sich vor dem Ausfüllens des Personalbogens die folgenden Unterlagen sorgfältig durch:
- Verpflichtung zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)
- Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes HessenRichtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen
- Haben Sie Fragen zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis als Hilfskraft? Lesen Sie die FAQs.
- Bescheinigungen und Ausweise in Kopie bitte mitbringen bzw. beifügen.
- Immatrikulationsbescheinigung (in zweifacher Ausfertigung) mit Angabe der Fachsemester. Bei Akademischen/Wissenschaftliche Hilfskräfte nur bei Zweitstudium
- Kopie der Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
- Bei Hilfskräften aus dem nicht EU-Ausland:
- Kopie des Aufenthaltstitels inkl. Zusatzblatt und Kopie des Passes
- Für die Abrechnung erforderlich:
- Fragebogen zur Sozialversicherung
- Selbstauskunft für das Elektronische LohnsteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) -Verfahren
- Weitere Vordrucke:
- Gefährdungsbogen bei Schwangeren/Stillenden
- Meldung einer Schwangerschaft Ablaufplan
- Mobile Arbeit (Hierzu muss eine Vereinbarung getroffen werden, diese ist im Fachgebiet erhältlich)
- Stundenzettel PDF oder Excel gemäß Mindestlohngesetz
- Antrag Uni-Account
- Antrag Campus Card
Achtung:
Zum 01.04.2022 wurde die monatliche Sonderzahlung in den Stundensatz integriert.
Ab 01.04.2024 gelten folgende Stundensätze:
Studentische Hilfskräfte 13,46 €
Studentische Hilfskräfte mit erstem
berufsqualifizierenden Hochschulabschluss 14,46 €
Um die 538 Euro-Grenze nicht zu überschreiten, können die Verträge als Studentische Hilfskraft maximal über 39 Stunden, bei Studentischen Hilfskräften mit erstem berufsqualifzierenden Hochschulabschluss maximal 37 Stunden vereinbart werden.
- Personalbogen (Stand: 19.05.2022)
2.Studentische Hilfskräfte
- Für studentische Hilfskräfte mit erstem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss: Kopie über den Hochschulabschluss (Urkunde und Zeugnis)
- Bei ausländischen Abschlüssen mit Nachweis über die Anerkennung.
Kopie der Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde evtl. auch der Kinder, Heiratsurkunde ggf. mit Namensführung)
- Für studentische Hilfskräfte mit erstem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss: Kopie über den Hochschulabschluss (Urkunde und Zeugnis)
Ansprechpersonen für Studentische Hilfskräfte
Ansprechpersonen für Abrechungsfragen (Hochschulbezügestelle)
Hilfskräfterat
Für weitere Fragen steht Ihnen auch der Hilfskräfterat zur Verfügung.
https://www.uni-kassel.de/hochschulverwaltung/organisation/vertretungen/hilfskraefterat