Exportkontrolle und Forschungssicherheit

Exportkontrolle & Forschungssicherheit - Verantwortungsvoll forschen an der Universität Kassel

Internationale Zusammenarbeit, offene Wissenschaft und der Austausch von Wissen sind zentrale Bestandteile guter Forschung. Gleichzeitig können Forschungsaktivitäten rechtlichen Vorgaben unterliegen oder sicherheitsrelevante Risiken mit sich bringen.


Die Beschäftigung mit Exportkontrolle und Forschungssicherheit hilft dabei, Forschung verantwortungsvoll zu gestalten, Risiken frühzeitig zu erkennen und den sicheren Umgang mit Wissen, Technologien und internationalen Kooperationen zu gewährleisten


Diese Seite bietet eine erste Orientierung zu beiden Themen

  • Wann bin ich betroffen?
  • Was muss ich beachten?
  • Wo erhalte ich Unterstützung?

"Bin ich betroffen?" - Ein kurzer Selbstcheck

Exportkontrolle und Forschungssicherheit können für Sie relevant sein, wenn Sie zum Beispiel


  • mit internationalen Kooperationspartner:innen zusammenarbeiten,
  • Daten, Software, Technologien oder Materialien weitergeben,
  • mit sensiblen oder potentiell sicherheitsrelevanten Forschungsthemen arbeiten,
  • internationale Gastwissenschaftler:innen beschäftigen,
  • Ergebnisse veröffentlichen, die missbräuchlich genutzt werden könnten.

Wenn bei Ihnen eines oder mehrere dieser Aspekte zutreffen, sollten Sie sich mit den Themen Exportkontrolle und Forschungssicherheit befassen.

Zwei Themen - ein gemeinsames Ziel

Was ist Exportkontrolle?

Exportkontrolle umfasst gesetzlich verbindliche Regelungen, die den Export und die Weitergabe bestimmter Güter, Software, Technologien und Informationen beschränken oder genehmigungspflichtig machen. Ziel ist es, eine unerwünschte militärische oder sicherheitskritische Nutzung zu verhindern.


Betroffen sind auch Dual-Use-Güter, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dienen können. Hier ist Missbrauchspotential oft nicht sofort erkennbar.


Missbrauchspotential besteht insbesondere bei Forschung in den Bereichen Biologie, Biochemie, Biotechnologie, Chemie,  Physik, Nukleartechnik, Energie- und Umwelttechnik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Elektrotechnik, Luft- und Raumfahrt, sowie Verkehrstechnik, Maschinenbau, Werkstofftechnik und Verfahrenstechnik.


Exportkontrolle kann auch den Wissenstransfer in der Forschung betreffen - etwa bei internationaler Zusammenarbeit oder digitalem Datenauschtausch.

Was ist Forschungssicherheit?

Forschungssicherheit nimmt die geopolitischen Risiken wissenschaftlicher Kooperation in den Blick. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Forschung in internationalen Kontexten strategisch genutzt, beeinflusst oder abgeschöpft werden kann – auch dann, wenn keine formale Exportkontrollpflicht greift.


Forschungssicherheit sensibilisiert daher für:

  • geopolitische Abwägungen bei Kooperationen, Finanzierung und Partnerschaften
  • strategischen Wissensabfluss (z. B. durch unkritischen Daten- oder Methodentransfer)
  • Einflussnahme auf Forschung (z. B. über Abhängigkeiten, Zugangskontrolle, Agenda-Setting)
  • Reputations- und Vertrauensrisiken für Forschende und Institution

Ziel ist , internationale Zusammenarbeit bewusst, verantwortungsvoll und resilient zu gestalten – im Spannungsfeld von Wissenschaftsfreiheit, Offenheit und globalen Sicherheits- und Machtinteressen.“

Gemeinsame Verantwortung

Exportkontrolle und Forschungssicherheit verfolgen ein gemeinsames Ziel: die verantwortungsvolle, rechtssichere und sichere Durchführung von Forschung, insbesondere in internationalen und sensiblen Kontexten.

Warum betrifft das die Forschungspraxis?

Typisches aus dem Forschungsalltag

  • “Ich verschicke Software an eine:n Kooperationspartner:in im Ausland.”
  • “Ein internationaler Gast arbeitet im Labor mit.”
  • “Ich veröffentliche Forschungsergebnisse mit möglichem Dual-Use-Bezug.”
  • “An meiner Forschung sind internationale Partner:innen beteiligt."
Für jeden dieser Fälle sollte geprüft werden, ob es Bedenken in Bezug auf Exportkontrollrechte oder die Forschungssicherheit gibt.

Was bedeutet das für mich konkret?


1. Informieren

  • Risiken erkennen
  • Relevanz prüfen

2. Prüfen
  • Exportkontrollrechtliche Vorgaben
  • Sicherheitserwägungen
  • ggf. Genehmigungspflichten

3. Untersützen lassen durch frühzeitige Beratung

Unterstützung an der Universität Kassel

Die Universität Kassel unterstützt Forschende bei allen Fragen rund um Exportkontrolle und Forschungssicherheit. Eine frühzeitige Beratung hilft, Risiken zu minimieren und rechtliche Vorgaben einzuhalten - ohne Forschung unnötig zu erschweren.

» Kontakt zur Exportkontrollbeauftragten, Dr. Katrin Steinack: exportkontrolle[at]uni-kassel[dot]de

Lernen & Sensiblisieren

Der Videoclip macht Sie mit den Grundlagen der Exportkontrolle vertraut.

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Online-Training "Safeguarding Science"

Unser Online-Training zu Safeguarding Science sensiblisiert praxisnah zu Fragen der Forschungssicherheit und verantwortungsvollen internationalen Zusammenarbeit. Es berücksichtigt sowohl die Situation von Fachgebietsleitungen als auch von Forschenden ohne Leitungsfunktion. Der erfolgreiche Abschluss des Trainings kann durch ein Teilnahmezertifikat nachgewiesen werden.

Hier gelangen Sie zum Kurs: "Safeguarding Science".


FAQ - Häufige Fragen zu Exportkontrolle & Forschungssicherheit

Grundlagen & Einordnung

Exportkontrolle umfasst gesetzlich verbindliche Regelungen, die den Export und die Weitergabe bestimmter Güter, Software, Technologien und Informationen beschränken oder genehmigungspflichtig machen. Ziel ist es, eine unerwünschte militärische oder sicherheitskritische Nutzung zu verhindern. Exportkontrolle kann auch den Wissenstransfer in der Forschung betreffen - etwa bei internationaler Zusammenarbeit oder digitalem Datenauschtausch.

Forschungssicherheit bezeichnet den verantwortungsvollen Umgang mit Wissen – insbesondere dort, wo wissenschaftliche Offenheit auf sicherheits­relevante Risiken trifft. Der Begriff wurde 2022 von den G7-Wissenschaftsminister*innen geprägt und im deutschen BMBF-Positionspapier „Forschungssicherheit in der Zeitenwende“ (März 2024) aufgegriffen. Er verbindet Exportkontrolle, Informations- und Cybersicherheit sowie Integritäts- und Ethikfragen zu einem ganzheitlichen Ansatz, der wissenschaftliche Freiheit schützt und gleichzeitig unerwünschten Know-how-Abfluss, ausländische Einflussnahme oder missbräuchliche Nutzung von Forschungsergebnissen verhindern soll.

Exportkontrolle bezieht sich auf gesetzliche Vorgaben, die die Weitergabe bestimmter Güter, Technologien, Software oder Informationen regeln. Forschungssicherheit ist ein weiter gefasstes Konzept, das den Schutz von Forschung, Wissen und Institutionen vor sicherheitsrelevanter Risiken zum Ziel hat.

Beide Themen überschneiden sich insbesondere bei internationaler Forschung und sensiblen Technologien.

Forschung kann unbeabsichtigt zu militärischen, sicherheitskritischen oder repressiven Zwecken genutzt werden. Exportkontrolle und Forschungssicherheit helfen, solche Risiken zu erkennen und verantwortungsvoll mit ihnen umzugehen - ohne die Freiheit von Forschung grundsätzlich einzuschränken.

Die Forschungs- und Lehraktivitäten an der Universität Kassel sind zunehmend durch die weltweite Zusammenarbeit mit ausländischen Institutionen und Partnern geprägt.  Unter bestimmten Voraussetzungen können allerdings internationale Forschungskooperationen, Dienstreisen, der Export von wissenschaftlichem Gerät oder Proben, die Entwicklung neuer Technologien, die Zusammenarbeit mit internationalen Forschenden, z.B. Gastwissenschaftler:innen, aber auch die Einstellung von Personal aus dem Ausland von Beschränkungen der Exportkontrolle betroffen sein.

Bin ich betroffen? - Typische Situationen in der Forschung

Exportkontrolle kann relevant sein, wenn Sie

  • Technologien, Software oder Baupläne ins Ausland weitergeben,
  • mit sogenannten Dual-Use-Gütern arbeiten,
  • Wissen an internationale Kooperationspartner:innen oder Gäste vermitteln.

Dies kann auch ohne physischen Export gelten, etwa bei digitalem Datenaustausch oder im Gespräch mit Forschenden, die nicht in Deutschland tätig sind.

Obwohl Grundlagenforschung grundsätzlich frei ist, können Ergebnisse der Grundlagenforschung sicherheitsrelevant sein oder später missbräuchlich genutzt werden. Ob Exportkontrolle greift, hängt vom konkreten Froschungsinhalt und dem Kontext ab.

Die Weitergabe von bereits publiziertem Wissen ist grundsätzlich unproblematisch. In bestimmten Ausnahmefällen kann jedoch vor Veröffentlichung von Wissen mit Dual-Use Relevanz eine sicherheitsrelevante Bewertung erforderlich sein. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass bereits mit einer Präsentation vor internationalem Publikum ein Wissensexport gegeben sein kann.

Wenn die Konferenz in einem Embargoland stattfinden soll oder von dort ausgerichtet wird, wenden Sie sich bitte vor Anmeldung immer an die Exportkontrollbeauftragte.

Präsentieren und sprechen Sie nicht ohne Rücksprache mit der Exportkontrollbeauftragten zu Technologie mit Bezug zu Rüstungsgütern oder unveröffentlichter Dual-Use-Technologie. Es ist dabei unerheblich, ob Sie die Daten künftig noch veröffentlichen möchten, da bereits die erstmalige international zugängliche Veröffentlichung/Präsentation eine exportkontrollrelevante Handlung darstellt.

Internationale Zusammenarbeit & Wissenstransfer

Die Zusammenarbeit mit internationalen Forschenden kann exportkontrollrechtlich relevant sein, wenn dabei kontrollierte Güter, Software oder Technologie (z.B. Dual-Use Technologie) zugänglich gemacht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Weitergabe physisch, digital oder mündlich erfolgt. Auch Tätigkeiten innerhalb Deutschlands können als Ausfuhr bzw. technische Unterstützung gelten, wenn z.B. Gastforschende als Ausländer:in im Sinne des Außenwirtschaftsrechts einzuordnen sind oder ein sensibler End-Use vorliegt. Entscheidend sind Inhalt der Forschung, Zugriffsrechte und Endverwertung, nicht allein der Aufenthaltsort. Zuletzt kann der im Kooperationsland gültige Rechtskanon in Bezug auf den Umgang mit Forschungsdaten oder Exportkontrollvorgaben unterschiedlich sein.

Eine frühzeitige Prüfung - auch in Bezug auf den im Kooperationsland gültigen Rechtskanon - hilft, rechtliche und sicherheitsrelevante Risiken zu vermeiden.

Ja. Auch der digitale Transfer von Daten, Software oder Know-how (z.B. per E-Mail, Cloud-Dienste oder Plattformen zur Zusammenarbeit) kann exportkontrollrechtlich relevant sein.

Personal, Gäste & Zugang zu Forschung

Alle internationalen Gäste der Universität Kassel müssen sich im Vorfeld Ihres Aufenthalts über die Seiten des Welcome Centers registrieren um sicherzustellen, dass im Rahmen ihres Aufenthalts keine Embargo-Regeln verletzt werden.

Auch der Zugang zu bestimmten Technologien, Laboren oder Daten kann genehmigungspflichtig sein. Dies gilt unabhängig davon, ob der Gast vor Ort arbeitet oder digital eingebunden ist.

Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthaltsort der Person. Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland gelten als Inländer:innen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Personen, die dauerhaft außerhalb Deutschlands ansässig sind oder sich nur befristet (z. B. bis zu 5 Jahre) in Deutschland aufhalten, unterliegen der Exportkontrollprüfung.

Die Erfordernis zur Registrierung hängt nicht von der Aufenthaltsdauer ab, sondern davon, ob Gäste interne Ressourcen der Universität nutzen (insbesondere Labore, IT-Systeme). Gäste, die nur kurz zu einer Konferenz kommen und keine Ressourcen nutzen, müssen sich nicht registrieren. 

Die Universität möchte weiterhin aktiv den internationalen wissenschaftlichen Austausch fördern. Die zentrale Registrierung hilft, Gäste bestmöglich zu unterstützen und gleichzeitig alle rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich Exportkontrolle, zuverlässig einzuhalten. Für Gastgeber:innen und Gäste bedeutet das: klarere Abläufe, weniger Unsicherheit und eine einheitliche Ansprechstelle. Weitere Details zum entsprechenden Präsidiumsbeschluss finden Sie hier bei den Informationsschreiben.

Gäste melden sich vor ihrer Einladung zentral über die Seiten des Welcome Centres an. Die Freigabe erfolgt durch das Welcome Centre; erst danach darf die Einladung formal ausgesprochen werden. Das Fachgebiet bleibt weiterhin für die Betreuung verantwortlich und erhält automatisch eine Nachricht, wenn die Einladung erfolgen darf.

Für Forschende, die lediglich für eine Konferenzteilnahme an die Universität kommen, ist keine Registrierung erforderlich.

Verantwortung, Pflichten & Vorgehen

Als Forschende:r übernehmen Sie eine zentrale Verantwortung dafür, ihre eigene Forschung entsprechend der Exportkontrollvorgaben zu beurteilen und einzuordnen  Die Universität Kassel unterstützt Sie hier durch Beratung, Prüfung und organisatorische Maßnahmen. Bitte nehmen Sie in Zweifelsfällen gerne Rücksprache mit der Exportkontrollberauftragten.

Eine kurze Rücksprache kann helfen, Unsicherheiten zu klären und spätere Probleme zu vermeiden.

Das aufnehmende Fachgebiet trägt eine Mitverantwortung für die exportkontrollkonforme Gestaltung der Zusammenarbeit. Dazu gehört insbesondere, vor Beginn der Tätigkeit zu prüfen,

  • ob kontrollierte Technologie oder Software zugänglich gemacht wird,
  • ob Beschränkungen durch Embargos, Sanktionslisten oder Endverwertungsrisiken bestehen und
  • ob Ausnahmen wir Grundlagenforschung oder allgemein zugängliche Informationen tatsächlich greifen.

Unterstützung, Beratung & Qualifizierung

Bei Fragen zum Thema Exportkontrolle und Forschungssicherheit wenden Sie sich bitte an die Exportkontrollbeauftragte; zum Thema IT-Sicherheit können Sie sich hier detailliert informieren.

Unser Erklärfilm gibt Ihnen einen ersten guten Überblick zum Thema Exportkontrolle. Das Online-Training "Safeguarding Science" informiert und sensibilisiert breit zum Thema Forschungssicherheit und internationale Zusammenarbeit.

Im webbasierten Online-Training zu Safeguarding Science" erfahren Sie - ähnlich wie bei den verpflichtenden Trainingsangeboten zu Laborsicherheit oder IT-Sicherheit - alles, was Sie wissen müssen, um Ihre internationale Forschung verantwortungsvoll  und sicher zu gestalten.

Weiterführende Informationen