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Der Senat der Universität Kassel präzisiert den Friedensauftrag von Forschung und Lehre
Image: University of KasselDer Senat fasste den Beschluss am heutigen Mittwoch (4. November 2026) in zweiter Lesung. Mit der neuen Fassung appelliert der Senat an Forschende und Lehrende, die eigene Arbeit an friedlichen Zwecken auszurichten und somit Verantwortung für friedliches Zusammenleben der Menschen zu übernehmen und die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu stärken.
Der Text berücksichtigt zugleich, dass zwischen ziviler und potentiell militärischer Nutzung von Forschungsergebnissen angesichts zum Beispiel technischer Entwicklungen und hybrider Kriege immer schwerer zu trennen ist. Vor diesem Hintergrund verweist der neue Text auf die Verantwortung der einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, sich mit potenziellen Folgen ihrer Forschung auseinanderzusetzen.
In der Präambel der Grundordnung der Universität Kassel heißt es nun:
Die Universität Kassel ist in Forschung, Lehre und Transfer der Wahrung des Friedens, der Vermeidung von Krieg und der Stärkung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. In diesem Sinne sollen Forschung, Lehre und Transfer an der Universität friedlichen Zwecken dienen. Forschende und Lehrende sind sich insbesondere der Problematik einer Abgrenzung zwischen dem zivilen und potenziell militärischen Nutzen ihres Tuns bewusst. Sie handeln in der Verantwortung, zum friedlichen Zusammenleben der Menschen beizutragen. Dabei unterstützt sie die Universität Kassel durch ein geordnetes Verfahren im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung.
Der Abstimmung vorausgegangen war ein intensiver hochschulinterner Diskussionsprozess. Der Senat selbst hatte sich seit mehr als einem Jahr mit dem Thema auseinandergesetzt. Eine ursprünglich für den 1. Juli geplante abschließende Abstimmung war schließlich verschoben worden, um weitere universitätsweite Debatten zu ermöglichen. So fanden in den vergangenen Wochen zwei Diskussionsforen mit mehreren hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt, die die ganze Bandbreite der Positionen deutlich machten.
Der Senat ist ein Gremium der akademischen Selbstverwaltung. Vertreten sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studierende und Beschäftigte. Er ist laut Gesetz u.a. für die Grundordnung zuständig. Die Grundordnung der Universität Kassel regelt im Rahmen des Hessischen Hochschulgesetzes sowie im Einklang mit dem Grundgesetz und weiteren geltenden Rechtsvorschriften die grundlegende Organisation, die Zuständigkeiten der Hochschulorgane und wesentliche Aspekte der universitären Selbstverwaltung. Die jetzt geänderte Präambel hat die Funktion eines Appells. Sie ist rechtlich für einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht bindend.