Das Studierendenparlament (Stupa)

Nächste Sitzung

Liebe Parlamentarier, liebe Gäste und Interessierte,

die Hochschulwahlen 2026 sind abgeschlossen. Die Konstituierung des Studierendenparlaments für die Legislatur 2026/2027 findet am 29.07.2026 um 18 Uhr im Studierendenhaus statt. Anträge können bis zum 22.07.26 eingereicht werden, wobei wir bei der Konstituierung darum bitten, nur dringende Anträge zu stellen. Die Einladung findet ihr ab dem 22.07. unten.

Nächste Sitzung: Letzte Einladung

Das Studierendenparlament

Was ist das Studierendenparlament?

Das Studierendenparlament (StuPa) ist das höchste Gremium der Studierendenschaft der Universität Kassel. Es besteht aus 25 Parlamentarier:innen verschiedener Hochschulgruppen und wird jedes Jahr von den Studierenden gewählt.

Das StuPa wählt den AStA, entscheidet über Finanzen und Semesterbeiträge und bestimmt wichtige Grundsatzfragen der studentischen Selbstverwaltung. Auch kann es durch Resolutionen zu hochschulpolitischen und gesellschaftlichen Themen für die Studierenden Stellung beziehen. Damit setzt es sich gegenüber Universität und Politik für studentische Interessen ein.

Die Aufgaben des Studierendenparlaments ergeben sich aus §12 der Satzung der Studierendenschaft. Dazu gehören z.B. folgende:

  • Wahl des AStA sowie weiterer Ausschüsse
  • Beschluss der Semesterbeiträge
  • Beschluss des Semestertickets
  • Beschluss des Haushalts sowie von Nachtragshaushalten
  • Änderungen von Satzungen & Geschäftsordnungen
  • Kontrolle der Arbeit des AStA
  • Stellungnahmen für die Studierendenschaft
  • Beschluss von finanziellen Ausgaben

Die Wahl erfolgt einmal im Jahr, in der Regel gegen Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters, zusammen mit der Wahl der Fachschafts- und Fachbereichsräte, sowie des Senats. Die Wahl erfolgt als Listenwahl und wird vom studentischen Wahlausschuss geleitet. Alle im entsprechenden Semester eingeschriebenen Studierenden der Universität Kassel können Wählen und auch Listen zur Wahl bilden. Die Auszählung der 25 Sitze erfolgt im Hare-Neimeyr-Verfahren.

Mehr Informationen findet ihr auf der Wahl-Seite des AStA.

Anträge an das Studierendenparlament müssen eine Woche vor Sitzungsbeginn beim Stupa-Präsidium eingereicht werden. Antragsberechtigt sind: 

  • Mitglieder des Studierendenparlaments
  • Der AStA sowie die autonomen Referate
  • Die Fachschaftenkonferenz sowie die Fachschaftsräte

Wenn Ihr nicht Antragsberechtigt seit, muss einer der oben genannten den Antrag für Euch Stellen. Für Anträge gibt es eine Formvorlage, diese ist zu verwenden.

Die Beschlüsse des Studierendenparlaments lassen sich den Protokollen der jeweiligen Sitzungen entnehmen. Die Protokolle werden veröffentlicht, nachdem sie in der darauffolgenden Sitzung bestätigt wurden.

Je nach Antragsart haben Beschlüsse unterschiedliche notwendige Mehrheiten. Ist diese erreicht, ist der Antrag angenommen. Gegen jeden Beschluss kann innerhalb einer Woche beim Ältestenrat wiederspruch eingelegt werden. 

In der Legislatur 2025-2026 setzt sich das Studierendenparlament wie folgt zusammen:

  • 7 Sitze - Offene Linke Liste
  • 5 Sitze - Studierende gegen Rechts - Unidiversity. Antifaschistisch. Sozial.
  • 3 Sitze - RCDS - Die studentische Mitte
  • 2 Sitze - KUS - für bessere Studienbedingungen und eine vielfältige Uni
  • 2 Sitze - Verbesserung der Studienbedingungen - Die unabhängige und starke Kraft der Studierenden
  • 2 Sitze - rar - raus aus'm rhabarber
  • 1 Sitz - Juso Hochschulgruppe Kassel
  • 1 Sitz - Witzenhäuser ÖkoLobby
  • 1 Sitz - Die.Linke.SDS.
  • 1 Sitz - Fraktionslos

Die vollständigen Wahlergebnisse findet Ihr hier.

Resolutionen 2025/2026

Das Studierendenparlament verabschieded Resolutionen, um den Willen der Studierendenschaft auszudrücken und gegenüber Uni-Leitung, Stadt, Land und Gesellschaft zu vertreten. Es folgen alle Resolutionen aus der Legislatur 25/26.

DRINGENDER APPELL GEGEN DIE GEPLANTE ABSCHAFFUNG DER ZIVILKLAUSEL

Kassel, 17.06.2026

Sehr geehrtes Senatsmitglied,

am 1. Juli 2026 treffen Sie eine Entscheidung von weitreichender Bedeutung. Es geht dabei nicht nur um eine formale Satzungsfrage, sondern um die grundlegende Orientierung der deutschen Universitätslandschaft: Bleibt sie einer ausschließlich zivilen Wissenschaft verpflichtet oder folgt sie dem schrittweisen Trend zur Remilitarisierung wissenschaftlichen und kulturellen öffentlichen Lebens?

Mit der Abstimmung gegen die Zivilklausel würde die Universität Kassel, die für zivile, nicht-militärische Wissenschaft steht – diese klare Orientierung sowie Ihren Nachhaltigkeitsanspruch aufgeben und zum nationalen wie weltweiten Trend des Wettrüstens beitragen.

Der friedenspolitische Auftrag an Hochschulen

Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen hatten in der Geschichte der Menschheit schon immer eine besondere Aufgabe und Verantwortung: Gesellschaftliche Willensbildungsprozesse mit Ihrer Fähigkeit zu unterstützen, komplexe historische Vorgänge zu analysieren, die Diskussion zu fördern und Zukunftsfolgen abzuschätzen. Sie sind es auch, die einen Gegenpol zu populistisch-einfachen, bisweilen martialischen Antworten auf hochkomplexe Fragen bieten und die Frage stellen: Wie können wir nicht nur Kriege verhindern, sondern Frieden schaffen? Welche Bedingungen und Entwicklungen begünstigen großflächige Eskalationen bis hin zu Weltkriegen?  Welches ist die Verantwortung der Wissenschaft dabei? 

Albert Einstein hatte dazu eine unmissverständliche Haltung:

„Peace cannot be kept by force; it can only be achieved by understanding.“

Rüstung und deren Erforschung verhindert zivile Konfliktlösungsanstrengungen, bestärkt das Wettrüsten in der Welt, ist in unvergleichlichem Maße klima- und umweltschädlich, vernichtet Leben anstatt Menschen zusammenzuführen, verstärkt Vertreibung und Migration, spricht die niedersten Instinkte der Menschen an und führt zu Zerstörung. Die UNESCO hält in der Empfehlung von 2023 fest, dass Bildung auf Frieden, Menschenrechte, internationale Verständigung und nachhaltige Entwicklung ausgerichtet sein soll und dass Frieden ein aktiver Prozess ist. Eine Universität, die sich davon löst, verliert nicht nur ein Leitbild, sie wiederholt einen Fehler den sie in der Geschichte bereits beging.

Der Kurs der Uni-Präsidentin

Noch 2025 wird Frau Clement von der HNA zitiert:

„Ich bin ziemlich sicher, dass wir einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit Deutschlands auf anderem Wege schaffen als durch Rüstungsforschung.“

Dieser Satz muss auch ein Jahr später noch gelten. Wir möchten an Sie als Senatsmitglied appellieren, diese Bekundung einzufordern und die Zivilklausel an der Uni Kassel zu erhalten.

Denn die Forschungslage ist deutlich: Mehr Waffen schaffen nicht automatisch mehr Sicherheit. Das schwedische Friedensforschungsinstitut SIPRI zeigt, dass die internationalen Waffenlieferungen 2020–24 das zweithöchste Niveau seit dem Ende des Kalten Krieges erreicht haben. Gleichzeitig berichtet die Tagesschau in Ihrem Artikel vom 10.6.26 Landen Waffen und Munition auf dem Schwarzmarkt? von EU-Kriegswaffen aus der Ukraine, die schon jetzt unkontrollierbar für Straftaten und Morde auf ganz anderen Schauplätzen Verwendung finden: Eine inhärente Eigenschaft von Waffen. Sie werden unweigerlich als fortwährende Tötungswerkzeuge verwendet, bis sie aus dem Verkehr gezogen werden.

 "Der Tod ist ein Meister aus Kassel"

…würde der bekannte Lyriker Paul Celan mit Blick auf unsere Stadt geschrieben haben können - und hätte damit leider nach zwei Weltkriegen auch heute recht behalten: Kassel ist eine der größten Kriegswaffenhersteller Europas für die ganze Welt. Dementsprechend schauten schon bei der Einführung der Zivilklausel viele Menschen gespannt auf die Rüstungshochburg und ihre Universität, die sich nun einmal mehr in der deutschen Geschichte zum vulnerablen Angriffsziel macht. Die Entscheidung der Universität hat Signalwirkung für die gesamte Bildungslandschaft Deutschlands und für Deutschland selbst. Sie würde einen Präzedenzfall für die Nachkriegs-BRD schaffen: Die Universität trüge den unrühmlichen Titel der ersten Hochschule, die eine wirksame Zivilklausel abschafft, während sich andere Universitäten gerade jetzt für die Einführung der Zivilklausel und gegen die Förderung von bewaffneten Auseinandersetzungen entscheiden (Uni Köln 2025, Kiel-Cluster in Vorbereitung). Derzeit haben ca. 80 Hochschulen eine Zivilklausel in Funktion. Eine Errungenschaft wie die Zivilklausel 2013 nun durch eine einfache Abstimmung im internen Kämmerlein abzuschaffen, wie sich das ein Reservist und weitere Senatsmitglieder wünschen mögen, wird dem gesellschaftspolitischen Anspruch einer Universität nicht gerecht und konterkariert das wohlfeile Bild der ‚Nachhaltigen Universität‘ zum absoluten Gegenteil.

Die Neufassung – ein nutzloses Blendwerk

Beim ersten Lesen der 'abgewandelten' Fassung der Grundordnung der Uni Kassel, könnte der ungeübte Leser zum Schluss kommen: Da steht doch ganz viel Frieden drin -warum die Aufregung? Der Begriff des Friedens hat jedoch in der politischen Sprache eine besonders problematische Verschiebung erfahren. Während Frieden ursprünglich den Zustand der Abwesenheit von Krieg und organisierter Gewalt kennzeichnete, wird er heute häufig derart pervertiert, dass auch militärische, gewaltsame Handlungen mitunter als „friedlich“ gelten können, sofern sie angeblich friedlichen Zwecken dienen und aus der gewünschten Richtung kommen. Gewalt wird nicht mehr als Gegensatz zum Frieden verstanden und verliert somit seine normative Trennschärfe. Derzeit lautet die Zivilklausel:

„Forschung und Entwicklung, Lehre und Studium an der Universität Kassel sind ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet und sollen zivile Zwecke erfüllen; die Forschung, insbesondere die Entwicklung und Optimierung technischer Systeme, sowie Studium und Lehre sind auf eine zivile Verwendung ausgerichtet.“

Das Framing-stilmittel der „Zeitenwende/Welt im Wandel/Neue Realität“ zur Legitimation

…findet sich auch in der Argumentation des Präsidiums wieder. Solche Formulierungen dienen nicht der objektiven Benennung. Diese semantische Zuspitzung verdeckt historische Kontinuitäten. Konflikte, Eskalationsdynamiken und Gewaltverhältnisse existieren nicht erst seit einer vermeintlichen „neuen Zeit“. Zweck des Framings besteht darin, Alternativlosigkeit zu suggerieren, Kritik zu relativieren, friedenssichernde Versäumnisse auszublenden und kann dazu beitragen, Eskalationen vorzubereiten oder nachträglich zu rechtfertigen.

Auch in dem vorliegenden Antrag wird mit dem Stilmittel der begrifflichen Irreführung gearbeitet. 
Der Begriff 'Zivil-', der Trennscharf zwischen kriegerischem und nichtkriegerischem Handeln differenziert, soll nach Ansicht der Antragssteller gestrichen werden. Er wurde ersetzt durch ein Wortwerk aus selbstverständlichen Friedlichkeitsbekundungen.

Die Zivilklausel bestärkt die Wissenschaftsfreiheit und die Friedensfinalität des Grundgesetzes

Auch wenn ihre Legitimität durch Juristen etlicher Hochschulen sowie Gutachten von Verfassungsrichtern bestätigt wurde, versuchen sich die Zivilklauselgegner auch hier in begrifflicher Verdrehung. Doch die Zivilklausel schränkt die Wissenschaft nicht ein, sie schützt sie vor wirtschaftlichen Themenweisungen der finanzstarken Rüstungsindustrie und stellt sich gegen den Ausschluss jener Studierenden und Mitarbeitenden, die sich gegen den Besuch einer militärisch aktiven öffentlichen Institution entscheiden müssten. Wer Rüstungsforschung betreiben möchte, findet dafür andere Institute. Eine öffentliche Universität ist dem Gemeinwohl verpflichtet, der Bewahrung eines Raums, in dem zivile Forschung ohne Druck und ohne moralische Ambivalenz möglich bleibt.
Wir erleben gegenwärtig exorbitante Aufblähung des Militärsektors mit über 1000 Mrd. Euro bei gleichzeitig drastischen Kürzungen in allen zivilen und sozialen Bereichen, dazu wird ein militärisch- akademischer Komplex aufgebaut, der nichts übrig lässt für Forschung die keinen rüstungsrelevanten Nutzen verspricht, in Berlin und Hessen wurde derart gekürzt, dass in den nächsten Jahren tausende Forschungs- und Lehrstellen gestrichen und Studiengänge abgeschafft werden, zeitgleich werden Defence Tech Metropolen ausgebaut unter umfassender Einbindung kompatibler und dienlicher Fachbereiche. Und auch in der Universität Kassel ist der Druck bereits spürbar: Mit dem neuen Hochschulpakt heißt es nach eigenen Angaben, dass in den kommenden Jahren bis zu 30 Professuren gestrichen werden und Gebäudesanierung ausgesetzt werden muss. 

Es ist diese Entwicklung, die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit gefährdet.

Wir appellieren daher dringend an Ihr Gewissen und Ihre Verantwortung: Stimmen Sie am 1. Juli für den Erhalt der ursprünglichen Formulierung der Zivilklausel. Entscheiden Sie sich für eine Universität, die nicht dem militarisierten Zeitgeist folgt, sondern den Mut hat, zu konstruieren anstatt zu zerstören und eine klare Grenze zu ziehen: für zivile offene Wissenschaft, für Weitblick, für den Diskurs, für friedliche Konfliktlösung - auf „ daß von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird.“

 

Vielen Dank,
ARBEITSKREIS ZIVILKLAUSEL

An der Universität Kassel hat das Präsidium in den vergangenen Jahren eine politische Kultur etabliert, in der demokratische Beteiligung zunehmend als Hindernis und nicht als Voraussetzung guter Hochschulpolitik behandelt wird.

Ob Entwicklungsplanung, Personalentscheidungen, Kürzungen oder zuletzt die Novellierung der Zivilklausel – immer wieder zeigt sich dasselbe Muster: Debatten werden unter künstlichen Zeitdruck gesetzt, Informationen zurückgehalten und Entscheidungen vorbereitet, bevor die Hochschulöffentlichkeit überhaupt die Möglichkeit hatte, sich eine fundierte Meinung zu bilden.

Aus Sicht der Studierendenschaft handelt es sich dabei um ein strukturelles Problem, vielleicht sogar um eine Taktik. Das Präsidium nutzt demokratische Gremien nicht als Orte offener Willensbildung, sondern als Instanzen zur nachträglichen Bestätigung bereits getroffener Entscheidungen. Kritik am Verfahren wird ausgesessen, Gegenpositionen werden ignoriert und die tatsächlichen politischen Spielräume systematisch verengt.

 

Beispiel Kürzungen:

Die Verteilung der Kürzungen nach dem Hochschulpakt 2025 zeigen exemplarisch, wie das Präsidium mit hochschulpolitischen Entscheidungen umgeht. Zwar ließ es sich vom Senat einen Kriterienkatalog bestätigen, doch sowohl die Kriterien als auch die konkreten Sparpläne wurden zunächst unter Verschluss gehalten. Dekan: innen, die diese Informationen an ihren Fachbereich weitergaben, wurden sogar mit Disziplinarmaßnahmen bedroht. 

Als die Kriterien öffentlich wurden, stellte sich heraus, dass sie so subjektiv, zahlreich und ungewichtet waren, dass sie jede mögliche Entscheidung hätten legitimieren können. Und die Verteilung der Kürzungen auf die verschiedenen Fachbereiche wurden erst bekannt, als sie bereits unterschrieben und beschlossen waren. 

Studentische und Professorale Stimmen, die sich gegen Verfahren und Ergebnis stellten, wurden ignoriert und selbst die studentische Vollversammlung wurde lediglich als Bühne verwendet, die Alternativlosigkeit der Präsidiumsentscheidung darzustellen.

 

Beispiel Vizepräsidentin und Kanzlerwahl:

Auch bei wichtigen Personalentscheidungen zeigt sich dasselbe Muster. Bei der Wahl der Vizepräsidentin für Studium und Lehre Ende 2025 sprach sich die Studierendenschaft nach ihrer Vorstellung in der FSK mehrheitlich gegen die designierten Kandidatin aus. Dennoch erfolgte die Nachwahl gegen studentische Stimmen und ohne Gegenkandidaturen.

Ähnlich verlief die Kanzlerwahl. Nachdem Kritik an einer bloßen Bestätigung des Wunschkandidaten des Präsidiums laut geworden war, wurde die Stelle zwar ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte jedoch nur für den kürzesten möglichen Zeitraum. Am Ende setzte sich erneut der vom Präsidium bevorzugte Kandidat durch.

 

Beispiel Zivilklausel:

Diese antidemokratische Vorgehensweise wiederholte sich zuletzt bei der vom Präsidium angestrebten Novellierung der Zivilklausel. Obwohl für Studierende und Hochschule sehr bedeutend, wurde das Thema wieder zunächst vertraulich behandelt und an eine Arbeitsgruppe delegiert. Aus deren Entwürfen erfolgte eine im Senat verlesene Zusammenschrift. Erst Widerstand des Senats sorgte dafür, dass diese nicht direkt in der Sitzung abgestimmt wurde. Dafür soll der immer noch nicht Hochschulweit verbreitete Entwurf bereits in der kommenden Senatssitzung abgestimmt werden. 

Wieder versucht das Unipräsidium die Debatte von Anliegen, die für die gesamte Universität relevant sind, möglichst knapp und auf den Senat beschränkt zu halten.

 

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Insgesamt entsteht der Eindruck, dass die Universitätsleitung studentische Stimmen weder schätzt noch respektiert und die demokratische Beteiligung aller anderen Statusgruppen auf ein Minimum begrenzen möchte. Im Rahmen der Kürzungsdiskussionen erklärte die Präsidentin Ute Clement sogar, sie wolle keine offene Debatte über die mit den Einsparungen verbundenen Fragen der Entwicklung und strategischen Ausrichtung der Universität führen. Studentische Positionen nicht zu berücksichtigen, begründete sie überdies damit, dass sie auch die Stimmen derjenigen berücksichtigen müsse, die sich nicht äußern.

Die Studierendenschaft hält dieses Verständnis von demokratischer Beteiligung für höchst problematisch. Die Berufung auf eine angeblich schweigende Mehrheit gehört ebenso zum Repertoire autoritärer Politikstile wie die Verlagerung politischer Entscheidungen in intransparente Verfahren oder die Instrumentalisierung demokratischer Gremien zur bloßen Legitimation bereits getroffener Entscheidungen. 

Wir als Studierendenschaft können nicht hinnehmen, dass sich an unserer Universität eine autoritäre Wende vollzieht. Deshalb appellieren wir an die Professor: innen und die Mitglieder des Senats, dieser Entwicklung entgegenzutreten:

Demokratie zu leben bedeutet, Entscheidungen des Präsidiums nicht lediglich abzunicken. Es bedeutet, sich Zeit für offene Debatten zu nehmen, strategische und hochschulpolitische Fragen in die Hochschulöffentlichkeit zu tragen und unterschiedliche Positionen ernsthaft gegeneinander abzuwägen. Es bedeutet, eigene Vorstellungen von der Zukunft der Universität zu entwickeln, deren Umsetzung einzufordern und kritisch zu begleiten. Vor allem bedeutet es, sich nicht hinter konstruierten Sachzwängen oder künstlichem Zeitdruck zu verstecken.

Unser Appell richtet sich ebenso an Präsidium, Hochschulrat und Ministerium: Gute Universitätsverwaltung bedeutet nicht, politische Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sie bedeutet vielmehr, die organisatorischen Voraussetzungen für demokratische Entscheidungsprozesse zu schaffen. Genau daran fehlt es derzeit. Stattdessen erleben wir eine Kultur, in der politische Fragen möglichst klein gehalten werden, während Verwaltungsverfahren immer breiteren Raum einnehmen. Das erschöpft diejenigen, die sich für eine bessere Universität engagieren, und behindert demokratische Mitwirkung. Das Ergebnis ist keine effizientere Universität, sondern eine ärmere demokratische Kultur und letztlich eine schlechtere Universität für alle.

Das Studierendenparlament der Universität Kassel bekräftigt die Bedeutung eines fairen, respektvollen und demokratischen Wettbewerbs im Rahmen der Wahlen zum Studierendenparlament.

Es appelliert an alle kandidierenden Listen sowie deren Unterstützern:

  1. politische Auseinandersetzungen sachlich und respektvoll zu führen,
  2. auf persönliche Diffamierungen und unsachliche Angriffe gegen politische Mitbewerber zu verzichten,
  3. Wahlkampfmaterialien anderer Listen nicht zu beschädigen, zu entfernen, zu überkleben oder anderweitig zu beeinträchtigen,
  4. die Chancengleichheit aller zur Wahl antretenden Listen zu respektieren und zu schützen.
  5. nicht Sachgeschenke, Essen oder Getränke für Stimmen anzubieten,
  6. das Wahlgeheimnis bei Werbegesprächen zu wahren,
  7. die Neutralität von Fachschaften und Gremien zu respektieren

Außerdem fordert das Parlament die Hochschulleitung und die Mitarbeitenden der Hochschule auf, Wahlwerbung der Hochschullisten zu schützen und alle Angestellten über diese Aufgabe zu informieren.

Das Studierendenparlament missbilligt jede Form der Beschädigung, Entfernung oder Manipulation von Wahlkampfmaterialien und ruft alle Beteiligten dazu auf, den verbleibenden Wahlkampf im Sinne demokratischer Fairness und gegenseitigen Respekts zu gestalten.

Das Studierendenparlament fordert den Senat auf, die finale Abstimmung über die Zivilklausel erst nach Bekanntgabe des Ergebnisses der [dazu beschlossenen] studentischen Urabstimmung durchzuführen. Da die Frage der Zivilklausel nicht nur ein studentisches Verdienst, sondern auch entscheidend für die Kultur an der Universität Kassel ist, muss der Senat aus Sicht des Parlaments studentische Stimmen besonders berücksichtigen.

Die Studierendenschaft der Universität Kassel steht den Bestrebungen einer Reform der Zivilklausel der Universität Kassel kritisch gegenüber. Insbesondere jede Form der Aufhebung, Aufweichung oder Ausnahmen-Formulierung wird von uns abgelehnt. Stattdessen stellen wir uns vollumfänglich hinter die Erklärung vom 11.07.2012, welcher an die wissenschaftliche Verantwortung und den Auftrag der Universitäten für Frieden und Völkerverständigung einzutreten, betont.

Die Idee, dass in einer Welt, die zunehmend mehr von militärischen Konflikten bedroht ist, militärische Forschung legitimer wird, ist ungefähr so paradox wie während eines Waldbrands nach besseren Feuerzeugen zu fragen. Die Zivilklauseln in Deutschland und auch in Kassel sind nicht Ausdruck einer friedenstrunkenen Naivität, wie gern behauptet, sondern entstanden gerade aus den Erfahrungen der unendlichen militärischen Zerstörung des zweiten Weltkriegs, des Aufrüstungswahnsinns des kalten Kriegs und den sinnlosen militärischen Einsätzen des War on Terror.

Die Geschichte zeigt, dass Aufrüstung zu Friedenszeiten, wozu auch die militärische Forschung gehört, noch nie einen Krieg gestoppt hat. Im Gegenteil, viele Nationen wurden durch ihre Aufrüstung zu Kriegen verleitet, die sie letztendlich ruinierten. Ein historisches Beispiel ist natürlich zwei Mal Deutschland. In dieser Dekade versuchen sich sowohl Russland als auch die USA daran.

Und selbst wenn das Militär nicht zu Kriegen verleitet, haben Rüstungsausgaben Länder oft ökonomisch ruiniert. Auch hier wäre Deutschland, mit der DDR, ein gutes Beispiel. Von dieser Tendenz zur Selbstzerstörung profitieren zu wollen, ist nicht Realismus, es ist verzweifelter Zynismus. Der Streit darum hält uns davon ab, tatsächlich für eine bessere und nachhaltigere Welt einzutreten, in der Forschung und Wissenschaft für ein friedliches Miteinander gut ausfinanziert ist.

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In der aktuellen Diskussion sei außerdem festzuhalten, dass die Unterfinanzierung an der Uni Kassel sich vor allem auf Kunst-, Geistes-, Gesellschafts- und Kulturwissenschaften beschränkt. Die MINT-Fachbereiche verfügen überwiegend über ausreichende Drittmittel, die wiederrum aber oft nicht eingesetzt werden können, um die grundlegende Finanzierung der Lehre zu sichern. Mehr Rüstungsdrittmittel sind hier nicht die Lösung.

Auch ist festzustellen, dass die nächste Generation Studierender gerade im großen Stil in ihrem Protest gegen Wehrpflicht und Musterung ihre Courage und Pazifismus beweist. Aus unserer Sicht ist es Sinnvoll, dass die Uni Kassel sich für diese Menschen weiter als Institution des Friedens darstellen kann und für alle da ist, die aus guten Gründen eben nicht zur Bundeswehr oder zu Rheinmetall wollten.

Die Uni Kassel versteht sich als internationale Universität, als nachhaltige Universität, als Zukunftsschmiede. Wir wollen das sie das bleibt, das sie weiterhin an eine friedliche, nachhaltige Zukunft glaubt und dafür eintritt. Insbesondere mit der Vergangenheit der Stadt und dem Universitätsstandort auf einer ehemaligen, mit Zwangsarbeit betriebenen und letztendlich zerbombten Rüstungsfabrik kann nichts anderes erlaubt sein.

Wir Studierenden wollen nicht mit dem Wissen studieren, dass ein paar Räume weiter der nächste Such-Kopf gebaut wird, der sich überraschenderweise dann doch mit seiner Rakete auf eine Schule stürzt. Wir wollen nicht, dass irgendwelche Professor: innen und Mitarbeitende Verschwiegenheitserklärungen unterschreiben müssen, weil ihre Forschung sicherheitsrelevant ist, wir wollen das Wissen und Forschung frei und offen bleiben. Und wir wollen auch keine Kommiliton: innen, die nach der Vorlesung Panzer schrauben gehen müssen.

Kein Geld der Rüstungsindustrie kann ein reines Gewissen ersetzen. Wir fordern alle Angehörige der Universität, insbesondere die Mitglieder des Senats und des Uni-Präsidiums auf, für die Zivilklausel in ihrer jetzigen Form einzutreten und den Glauben an eine Friedliche Welt nicht aufzugeben.

Außerdem fordern wir das Unipräsidium auf, militärische Organisationen nicht mehr zu Jobmessen einzuladen.

Die verfasste Studierendenschaft, wie wir sie heute in Hessen und vielen Bundesländern haben, ist das Ergebnis von über einem halben Jahrhundert politischer Kämpfe von Studierenden. Die Mitbestimmung in Hochschulangelegenheiten, die Möglichkeit Studierende zu fördern und sich für ein besseres studentisches Leben einzusetzen, sind unverzichtbare Errungenschaften.

Es ist unabdingbar, die verfasste Studierendenschaft als sozialer Raum, als Inkubator von zivilgesellschaftlichen und politischen Engagement, als Mittel zur studentischen Repräsentation und Kampf für studentische Rechte zu Verteidigen.

Wir, als Vertretung Kassler Studierender, stellen uns gegen jede Versuche, die Rechte der verfassten Studierendenschaften einzuschränken, seien sie politischer oder juristischer Natur. Im Folgenden formulieren wir unsere Rechtsauffassung und fordern alle Organe der Studierendenschaft auf, dieser zu entsprechen und sie im Konfliktfall zu Verteidigen.

Rechtsauffassung

Das Studierendenparlament der Universität Kassel stellt fest, dass das Hessische Hochschulgesetz in §84 (2) der Studierendenschaft umfangreiche Aufgaben und damit Rechte erteilt, um die eigenen Mitglieder zu Vertreten und sich für das Wohl der Studierenden in Kassel einzusetzen.

Es ist die Rechtsauffassung des Parlaments, dass alle politischen Belange, die direkt Studien- und Lebensbedingungen von Studierenden betreffen, auch Hochschulpolitische belange sind. Ebenso stellt das Parlament fest, dass kulturelle Interessen sowie soziale und wirtschaftliche Belange von Studierenden nicht auf das Campus-Gelände begrenzt sind. 

Das Parlament behält sich außerdem das Recht vor, im Rahmen der Förderung des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins, auch kleinen Gruppen von Studierenden bei der Wahrnehmung ihrer bürgerlichen Verantwortung für die Werte unserer Verfassung zu unterstützen, ohne sich dabei zwangsläufig Inhaltlich gemein zu machen.

Das Parlament als oberstes gewähltes Organ der Studierendenschaft sieht es als seine Aufgabe und Vollmacht, zu beurteilen, ob ein Anliegen einen ausreichenden Bezug und Nutzen für die Studierendenschaft hat, staatsbürgerliche Verantwortung beweist oder hinreichend zur politischen Bildung oder zu kulturellen Interessen beiträgt. Es verwehrt sich jeder juristischen Grenzziehung, ausgenommen von Fällen, in denen wirklich gar kein studentischer Bezug herstellbar ist.

Arbeitsauftrag:

Das Parlament fordert alle Amtsinhaber der Studierendenschaft, insbesondere die Mitglieder des AStA, des Ältestenrat und des Stupa-Präsidium auf, wann immer möglich, die Rechte der Studierendenschaft, insbesondere ihrer Legislative, zu schützen.

Explizit ist der AStA aufgefordert, im Konfliktfall die oben beschriebene Rechtsauffassung konsequent zu vertreten. 

Sollte die Rechtsaufsicht der Universität und/oder der Studierendenschaft von der Rechtsauffassung des Parlaments unbeirrbar abweichen, ist der AStA aufgefordert, den Fall dem Parlament zu schildern und sich Vollmacht für die Missachtung etwaiger Anweisungen, die gegen die Rechtsauffassung des Parlaments stehen, zu holen. Er wird damit ebenfalls aufgefordert, die Rechte des Parlaments im Zweifelsfall auf der nächst-höheren juristischen Ebene zu Verteidigen. 

Das Parlament ist bestimmt, Schaden von der Studierendenschaft abzuwenden und die Rechte ihrer Mitglieder und der Legislative zu verteidigen.

Das Studierendenparlament der Universität Kassel stellt sich entschieden gegen den Angriff auf die verfassten Studierendenschaften in Sachsen-Anhalt und verurteilt den Versuch der AfD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt, demokratische Strukturen studentischer Selbstverwaltung zu zerschlagen. Es unterstützt die Aufrufe zur Ablehnung des Antrags der Fraktion AfD, erklärt sich solidarisch mit den Studierendenvertretungen vor Ort und tritt klar für den Erhalt demokratischer Selbstverwaltung an Hochschulen ein.

Auch wenn der Antrag am 20. Mai 2026 im Landtag debattiert und abgelehnt wurde, bleibt der Vorstoß ein hochproblematisches Signal. Wer verfasste Studierendenschaften angreift, greift nicht bloß eine Formalie der Hochschulpolitik an, sondern die Grundlage für kollektive Selbstorganisation, demokratische Mitbestimmung und solidarische Interessenvertretung von Studierenden. Solche Vorstöße sind Teil einer autoritären Agenda, die die Hochschule entpolitisieren und demokratische Gegenstimmen schwächen will.

Das Studierendenparlament erteilt solchen Angriffen eine klare Absage. Es fordert demokratische Kräfte dazu auf, verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht nachzugeben, sondern ihnen mit klarem Gegenwind, Solidarität und einer entschlossenen Verteidigung studentischer Selbstverwaltung entgegenzutreten. Die Debatte um den Antrag der AfD-Fraktion in Sachsen-Anhalt zeigt, dass Angriffe auf verfasste Studierendenschaften kein Randthema sind, sondern ein direkter Angriff auf demokratische Mitbestimmung an Hochschulen. Auch die Ablehnung im Landtag ändert nichts daran, dass dieser Vorstoß eine klare Zielsetzung offenbart: studentische Selbstverwaltung soll delegitimiert, geschwächt und im Zweifel ausradiert werden.

Gerade deshalb braucht es eine klare, solidarische und politische Antwort. Die Studierendenschaft darf solchen Angriffen nicht mit Schweigen begegnen, sondern muss deutlich machen, dass sie an der Seite demokratischer, selbstverwalteter und solidarischer Hochschulstrukturen steht. 

I. Antrag Resolution


Auf Basis von II. wird

  1. die Einführung von Freiversuchen für nicht bestandene Klausuren von iranischen
    Studierenden, sowie dringend
  2. die Verschiebung der Frist des zu überweisenden Semesterbeitrags gefordert.


II. Begründung


An der Universität Kassel studieren insgesamt 200 iranische Studierende, die einen langen Weg für die Erhaltung ihres Studentenvisums hinter sich haben: bürokratische Hürden, hohe finanzielle Voraussetzungen und eine generelle Ungewissheit über ihren Visastatus, die sich über mehrere Monate zieht. Viele, die diesen Weg hinter sich bringen konnten, haben hier in Kassel einen straffen Zeitplan: Studieren in der Universität, ggf. Teilnahme an Deutschkursen (sehr viele lernten bereits im Iran sehr gut Deutsch) und Arbeiten. Wie alle internationalen Studierenden haben auch iranische Studierende Schwierigkeiten, Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten. Trotz hervorragender Deutschkenntnisse und bereits nachzuweisender jahrelanger Arbeitserfahrung erhalten sie unter anderem mehrfache Ablehnungen. Dies erhöht den finanziellen Druck enorm. Iranische Studierende müssen nämlich auch wie alle anderen internationalen Studierenden mindestens 12.000€ auf ihrem Konto nachweisen können. Um Miete, Lebenserhaltungskosten und den Semesterbeitrag zu bezahlen und dennoch die 12.000€ auf dem Konto zu halten, ist ein Job dringend notwendig.


Viele reisen in den Semesterferien in den Iran, um dann Bargeld von ihren Eltern wieder mitnach Deutschland zu bringen. Viele bekommen auch zwischendurch von ihren Eltern aus dem Iran über Umwege Geld gesendet, wenn sie hier in Deutschland in finanzielle Not geraten sollten. Durch die starken Sanktionen vom Westen gegenüber der Islamischen Republik Iran kann ein Geldtransfer zwischen Banken wie gewöhnlich nicht durchgeführt werden und erfordert komplizierte Lösungswege.
Durch den aktuellen Krieg gegen den Iran ist die Situation der iranischen Studierenden hier in Deutschland und damit auch in Kassel sehr gefährdet.

 

Bereits seit Dezember 2025 haben sie mit Ängsten um ihre Familien zu kämpfen, welches sich dann spätestens im Januar zuspitzte: nach mehreren Protesten der iranischen Bevölkerung gab es an zwei Tagen ein Massaker durch das Regime der Islamischen Republik an der iranischen Bevölkerung, bei dem ca. 50.000 Menschen ermordet wurden. Auch in der Zeit gab es bereits einen Internetshutdown, der dann nach einer kurzen Aufhebung nochmals seit Kriegsbeginn am 28.02.2026 bis jetzt andauert. Neben des besonders schlechten psychischen und mentalen Gesundheitszustandes der iranischen Studierenden, plagt sie die Angst vor finanzieller Not hier in Kassel: Diejenigen, die von ihren Familien im Iran finanziell abhängig sind, haben keine Möglichkeit mehr, mit ihnen zu kommunizieren und Geld zu empfangen, während viele unter ihnen immer noch keinen Job finden konnten, um sich den finanziellen Anforderungen zu genügen. Die Studierenden fühlten sich auch oft nicht fähig, ihren durchgetakteten Alltag zu bestreiten. Die Folgen: sie verdienten weniger Geld oder verloren sogar ihren Job. 

 

Ihre Fragen: Wie bezahle ich die laufenden Lebenserhaltungskosten? Wie bezahle ich den Semesterbeitrag? Wie halte ich die 12.000€ auf meinem Konto, um weiterhin in Kassel studieren und leben zu dürfen?


Neben dem finanziellen Druck stieg auch der studentische Leistungsdruck: die
verschlechterte Leistung durch die massive psychische und mentale Belastung wirkte sich auf die Klausuren im Februar aus: Viele haben ihre Klausuren nicht bestanden. Dies bringt weitere Ängste durch die hohen Anforderungen der Ausländerbehörde bezüglich der zu erbringenden ECTS-Punkte mit sich, um weiterhin Studierende in Kassel zu bleiben.


Ende Januar wurden die Studierenden auf die Sozialberatung des Studierendenwerks sowie den Notfonds aufmerksam gemacht, dies wurde uns auch beim Vorsprechen im Senat im Februar entgegengebracht. Nachdem mehrere Studierende das Angebot aufsuchten, erhielten sie jedoch die Antwort, dass ihnen in ihren Belangen nicht geholfen werden kann. 

Die iranischen Studierenden verloren daher das Vertrauen in eine mögliche Hilfestellung und Unterstützung von Seiten ihrer Universität, welches ihre Situation nochmals verschlechtert.


Auf Basis dieser beschriebenen Studienbedingungen der iranischen Studierenden, bitten wir dringlichst um Kenntnisnahme der in I. beschriebenen Forderungen.

Derzeit gibt es in den Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks Kassel keine
verlässliche Auswahl an halal-zertifizierten Speisen, wodurch Studierende, die sich nach islamischen Speisevorschriften ernähren, stark eingeschränkt sind.


Das Studierendenparlament der Universität Kassel fordert das Studierendenwerk Kassel dazu auf,

  1. eine regelmäßige Auswahl an halal-zertifizierten Mahlzeiten in den Mensen und
    Cafeterien der Universität Kassel anzubieten,
  2. eine transparente Kennzeichnung dieser Speisen in den Speiseplänen (online und vor Ort) vorzunehmen,
  3. und dabei sicherzustellen, dass die Beschaffung, Zubereitung und Auszeichnung den anerkannten Standards für Halal-Zertifizierung entsprechen.

Der Hauptausschuss stellt fest, dass steigende Lebenshaltungskosten für viele Studierende eine zunehmende Belastung darstellen und sich direkt auf die Studienbedingungen auswirken.
Er fordert die Hochschulleitung sowie das Studierendenwerk und die Landesregierung auf, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, die Studierende im Alltag finanziell entlasten.


Hierzu zählen insbesondere

  • die Sicherstellung bezahlbarer Angebote im Bereich der Verpflegung
  • die Prüfung weiterer Unterstützungsangebote für Studierende in finanziellen Belastungssituationen
  • sowie die Verbesserung der Transparenz über bestehende Unterstützungs- und
    Beratungsangebote
  1. Das Studierendenparlament erklärt seine Solidarität mit den Menschen im Iran, die seit Ende Dezember 2025 landesweit gegen wirtschaftliche Not, soziale Ungleichheit und politische Repression protestieren und dabei Menschenrechte, Freiheit, Selbstbestimmung sowie grundlegende politische und wirtschaftliche Veränderungen einfordern.
  2. Das Studierendenparlament bekundet seine besondere Solidarität mit den Studierenden im Iran, die in den aktuellen Protestbewegungen eine zentrale Rolle einnehmen und sich unter hohem persönlichen Risiko für demokratische Rechte, Bildungsfreiheit und gesellschaftliche Teilhabe einsetzen.
  3. Das Studierendenparlament spricht den iranischen Studierenden sowie weiteren iranischen Angehörigen der Universität Kassel seine Solidarität aus und erkennt an, dass viele von ihnen durch die aktuelle Lage im Iran emotional, familiär und psychisch stark belastet sind.
  4. Das Studierendenparlament verurteilt die gewaltsamen Repressionen gegen die Proteste im Iran, insbesondere den Einsatz von Schusswaffen, willkürliche Festnahmen sowie die gezielte und beabsichtigte Abschaltung des Internets zur Unterdrückung von Information, Meinungsäußerung und zivilgesellschaftlicher Mobilisierung.

Das Studierendenparlament begrüßt und unterstützt ausdrücklich, dass im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten des Allgemeinen Studierendenausschusses auf vorhandene Beratungs-, Unterstützungs- und Anlaufangebote für betroffene Studierende hingewiesen wird und diese sichtbar gemacht werden.

Ideologie muss nicht immer offensichtlich sein und kann dennoch wirken. Ein gutes Beispiel dafür ist der Film “Die Feuerzangenbowle”, welcher im Jahre 1944, in der Zeit des Nationalsozialismus entstanden ist. Dieser wurde in den letzten Jahren von der Gruppe “Uniparty” mehrfach an unserem Campus ohne eine historisch kritische Einordnung gezeigt. Von verschiedenen Stellen wurden unreflektierte Aufführungen des Films bereits kritisiert, unter anderem von Studierendenvertretungen anderer Städte, Vertreter*innen der Wissenschaft und auch der Bildungstätte Anne-Frank.
 

Daher rufen wir als gewählte Vertreter*innen der Studierenden die Initiative dazu auf, die Vorstellung des Filmes ohne eine weitergehende Reflektion im Rahmen einer fachgerechten kritischen Einordnung zu unterlassen.

Studentische Hilfskräfte leisten einen unverzichtbaren Beitrag an der Universität Kassel in Forschung, Lehre und Support. Zugleich sind ihre Beschäftigungsverhältnisse häufig befristet, mit kleinen Stundenumfängen, kurzfristigen Verträgen oder wechselnden Einsatzgebieten. Die Gewerkschaft GEW Hessen hat im Vorfeld der Tarif- und Besoldungsrunde 2026 deutlich gemacht, dass an hessischen Hochschulen ein verbindlicher Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte nötig sei. Die schuldrechtliche Vereinbarung (SV) mit 10 Wochenstunden und Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr etc. ist ein wichtiger Meilenstein, aber noch kein Tarifvertrag. Es hat sich gezeigt, dass die Hochschulen sich nicht an die SV halten.


Der neue Hessische Hochschulpakt 2026-2031 wurde am 17. Juli 2025 unterzeichnet und tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Im Rahmen dieses Pakts resultieren für die Universität Kassel spürbare Einsparanforderungen: Die Hochschule prognostiziert ein strukturelles Defizit von etwa 14 Mio. Euro jährlich ab 2026 und plant, Stellen in Verwaltung, zentralen Einrichtungen und Fachbereichen nicht oder nicht vollständig wiederzubesetzen. Diese Einspar- und Konsolidierungsmaßnahmen drohen unmittelbar auch Beschäftigungsverhältnisse von Hilfskräften zu gefährden: Wenn dauerhaft Stellen nicht nachbesetzt oder reduziert werden, verschlechtert sich tendenziell die Arbeits- und Beschäftigungssituation der studentischen Hilfskräfte.


In der Vergangenheit haben StuPa und AStA bereits ihre Solidarität mit den studentischen Hilfskräften bekundet: So äußerte sich der Senat der Universität Kassel gemeinsam mit dem Hochschulrat kritisch über die Unterfinanzierung und die Folgen für die Beschäftigten – und die Studierendenvertretung war in Protestaktionen gegen die Kürzungspläne eingebunden.


Vor diesem Hintergrund besteht eine besondere Verantwortung der studentischen Selbst- und Mitverwaltung, sich frühzeitig und aktiv für faire Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Hilfskräften einzusetzen, insbesondere im Spannungsfeld zwischen Tarifverhandlungen für studentische Hilfskräfte und den pauschalen Einsparzwängen durch den Hochschulpakt. Daher beschließt das Studierendenparlament und der Allgemeine Studierendenausschuss:


  1. Wir erklären uns solidarisch mit der bundesweiten TVStud-Initiative und unterstützen diese und die Gewerkschaften in ihren Forderungen, die sie für die Tarifrunde aufstellen werden: Die studentischen Hilfskräfte sollen
    1. einen Tarifvertrag erhalten, der unter anderem einen geregelten Beschäftigungsumfang, eine Mindestvertragslaufzeit sowie eine weitestgehend unbefristete/gestützte Beschäftigung vorsieht;
    2. in eine verlässliche und transparente Personalstruktur eingebunden werden – insbesondere im Kontext der Konsolidierungsmaßnahmen, die durch den Hochschulpakt ausgelöst werden;
    3. nicht als „Ersatzvariable“ für Einsparmaßnahmen im Rahmen des Hochschulpakts herhalten, d. h. Stellenabbau oder Nicht- Nachbesetzungen dürfen nicht zu Lasten der studentischen Hilfskräfte gehen.

  2. Der AStA wird ermächtigt, in den bevorstehenden Verhandlungen zur Tarif-
    und Besoldungsrunde 2026 für das Land Hessen aktiv für die Interessen der
    studentischen Hilfskräfte einzutreten. Dazu gehören insbesondere:
    1. Öffentlichkeitsarbeit unter den studentischen Hilfskräften an der Universität Kassel – Information über ihre Rechte, Einladung zur Beteiligung an der TVStud-Initiative, Mobilisierung zur Unterzeichnung
      von Aktionsabsichtserklärungen;
    2. Einberufung und Mit-Organisation von Informations- und Aktionsveranstaltung gemeinsam mit der TVStud-Initiative, ver.di und weiteren Gewerkschaften, welche sich für die studentischen Hilfskräfte
      einsetzen, zum Austausch über aktuelle Verhandlungen, Beschäftigungsbedingungen und die Situation an der Universität Kassel
      im Kontext des Hochschulpakts;
    3. Aufrufe zur Beteiligung – falls erforderlich – an unterstützenden Aktionen von studentischen Hilfskräften, um zusammen mit Gewerkschaften wie GEW oder ver.di gegenüber der Hochschulleitung eine starke studentische Stimme zu repräsentieren;
    4. Eine weitere Kooperation mit der TVStud-Initiative, mit Gewerkschaften und mit der studentischen Hilfskräftegruppe an der Universität Kassel (z. B. über den HilfskräfteRat Universität Kassel) zur Sicherstellung hoher Beteiligung und Sichtbarkeit.
  3. In den Kommunikationskanälen (Website, Social-Media, Aushänge) der Studierendenschaft soll über die Beschäftigungssituation der studentischen Hilfskräfte, über den Stand der Tarifverhandlungen sowie über die Auswirkungen des Hochschulpakts auf Arbeits- und Studienbedingungen berichtet und die Hilfskräfte zur aktiven Mitwirkung zu ermutigt werden.
  4. Wir fordern die Hochschulleitung der Universität Kassel sowie das Land Hessen auf, im Rahmen des Hochschulpakts eine Priorisierung der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen studentischer Hilfskräfte vorzunehmen. Insbesondere verlangen wir:
    1. eine transparente Darstellung, in welchen Fachbereichen Stellenabbau oder Nicht-Nachbesetzungen geplant sind und mit welchen Folgen für Hilfskräfte;
    2. dass bei jeglichen Einspar- und Konsolidierungsmaßnahmen nicht die vulnerablen Gruppen – insbesondere studentische Hilfskräfte – die Hauptlast tragen;
    3. dass alternative Konsolidierungsstrategien ergriffen werden (z. B. Abbau von Verwaltung, Bündelung von Bereichen, Verzicht auf Neueinstellungen bei zentralen Einrichtungen) und nicht primär über flexible Hilfskräfte-Arbeitsverhältnisse gegangen wird;
    4. dass die Mittelfrist-Finanzplanung der Universität Kassel die Beschäftigungssicherheit von Hilfskräften ausdrücklich berücksichtigt – insbesondere vor dem Hintergrund des prognostizierten Defizits von ca. 14 Mio. Euro jährlich.
  5. StuPa und AStA behalten sich vor, bei konkreten Hinweisen auf Verletzungen von Beschäftigungsrechten von studentischen Hilfskräften (z. B. Unterschreitung des Stundenumfangs, Kettenbefristung, Nicht-Nachbesetzung von Stellen, die Hilfskräften zugewiesen waren) gemeinsam mit den Hilfskräftestrukturen der Universität Kassel und Gewerkschaften Öffentlichkeits- und Aktionsarbeit zu leisten.

Spätestens seitdem im Sommer diesen Jahres die Universitätsleitung dem Hochschulpakt zugestimmt hat, ist klar, dass die Uni Kassel strukturell sparen und damit schrumpfen muss. Der Umgang mit diesem Sparzwang allerdings ist intransparent und unkonstruktiv, insbesondere in der Aufteilung auf die Fachbereiche.


Andere Hochschulen in Hessen haben die anstehenden Kürzungen als Anlass genommen, einen offenen, breiten Austausch über ihre Zukunft und Ausrichtung sowie die daraus resultierenden Strukturänderungen zu beginnen. Auch die Uni Kassel, die vom Studierendenzahlen-Rückgang besonders betroffen, und deren Strategiepapiere oft genug noch von den Wachstumsideen der 00er Jahre geprägt sind, müsste sich diesen Zukunftsfragen stellen und einen offenen Austausch, auch mit den Studierenden, beginnen.


Stattdessen versucht das Präsidium der Universität Kassel erklärtermaßen die Kürzungen ohne größeren Diskurs und ohne Änderung der strategischen Planung weg zu verwalten. Zu diesem Zweck hat das Präsidium mit dem Senat über 17 Kriterien zur Verteilung der Kürzungen in den Fachbereichen beschlossen, allerdings ohne einen Gewichtungsschlüssel oder eine transparente Darstellung der Anwendung in den Fachbereichen.


Zwar hat der Senat dem ursprünglichen Kriterienkatalog zugestimmt, die tatsächliche Aufteilung der Kürzungen wird jedoch nicht demokratisch legitimiert, sondern allein zwischen Präsidium und Dekanaten verhandelt. In diesen Diskussionen wiederrum werden verschiedene Kriterien in verschiedenen Fachbereichen unterschiedlich gewichtet. Im Ergebnis steht eine intransparente und undemokratische Verteilung der Kürzungen, bei der der Eindruck entsteht, dass man sich weniger an strategischen Plänen als an persönlichen Gefälligkeiten und dem kleinstmöglichen Widerstand orientiert.


Nachdem nun drei Monate zwischen Fachbereichsleitungen und Präsidium verhandelt wurde, ergeben die uns als Studierenden zur Verfügung stehenden Informationen ein Bild, dass sich nur als chaotisch bezeichnen lässt. Fachbereiche mit stabilen Studierendenzahlen müssen mitunter mehr kürzen als solche mit starkem Rückgang, gleichzeitig werden traditionsreiche und Kassel bedeutende Studiengänge gestrichen, während beliebige Breitenfächer erhalten bleiben. Aus studentischer Sicht besonders fragwürdig ist, dass von Studierenden stark nachgefragte Professuren nicht nachbesetzt werden sollen, während leere Hülsen erhalten bleiben, weil sie der Uni als prestigeträchtig gelten.


Als Studierendenschaft der Uni Kassel ist der Umgang unserer Uni-Leitung mit den Kürzungen weder im Prozess noch im Ergebnis hinnehmbar. Die Verteilung, die aus dem Versuch des Präsidiums, ohne größere Diskussionen einen Kürzungsplan zu erarbeiten, entstanden ist, reflektiert mehr die Machtverhältnisse innerhalb der Professor:innenschaft, als einen strategischen Plan für die Uni Kassel. Wir fordern die Hochschulleitung darum auf, die Verteilung der Kürzung und die Anwendung der beschlossenen Kriterien vollständig transparent zu machen und eine zweite, diesmal hochschulweite Diskussion über den Umgang mit den Kürzungen zu beginnen. Es ist aus unserer Sicht unumgänglich, dass studentische Perspektiven in diesem Prozess mehr Berücksichtigung finden.


Sollte dies ausbleiben, und das Verfahren für uns Studierende weiter intransparent und im Ergebnis problematisch bleiben, fordern wir im Rahmen eine Fachaufsichtsbeschwerde das HMWK auf, den Umgang der Uni-Leitung mit den Kürzungen in Hinblick auf Üblichkeit und Sinnhaftigkeit zu überprüfen.

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