Informationen und Fristen des Prüfungsbüros Sozialwesen

Quereinstieg

Voraussetzung für einen Quereinstieg ist, dass Sie in einem anderen akademischen Studiengang als dem BA Soziale Arbeit an der Universität Kassel bereits Leistungen erbracht haben, die in einem Umfang von in der Regel mindestens 30 CP für den BA Soziale Arbeit an der Universität Kassel anerkannt werden können. Die Möglichkeit eines Quereinstiegs besteht daher nicht, wenn Sie weniger Leistungen anerkennen lassen können. Sollten Sie die Bedingungen für einen Quereinstieg nicht erfüllen, können Sie sich Ihre Leistungen im laufenden Studium anerkennen lassen. Auch durch die Anerkennung von Leistungen im laufenden Studium können Sie de facto Ihr Studium verkürzen, da sich durch die Anerkennung der zu absolvierende Leistungsumfang reduziert.
Eine Einschätzung dessen, wie lange Ihr Studium im Fall eines Quereinstiegs dauern wird, ist leider nicht möglich. Auch eine Vorab-Einschätzung der ggf. anerkennungswürdigen Leistungen aus Ihrem vorherigen Studiengang ist außerhalb des regulären Antragsverfahrens in der Regel leider nicht möglich.

Anerkennung von Leistungen und Anrechnung von Kompetenzen

Hintergrundinformationen: Das Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren basiert auf der Lissabon-Konvention (von Deutschland 2007 ratifiziert und in Bundesrecht sowie Landeshochschulgesetze überführt). Die Anerkennung bezieht sich auf in einem akademischen Kontext erbrachte Leistungen an ausländischen Hochschulen, an anderen Hochschulen in Deutschland sowie in anderen Studiengängen an der Universität Kassel. Die Anrechnung bezieht sich auf außerhalb einer Hochschule erworbene Kompetenzen. Im Studiengang Soziale Arbeit können unter bestimmten Umständen Leistungen angerechnet werden, die bspw. im Rahmen einer Ausbildung als Staatlich anerkannte:r Erzieher:in oder auch Bachelor Professional an einer Fachschule erbracht wurden.



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Weiterführende Links

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