Im Studium


Bis zur Anmeldung der Examensprüfung sind Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache oder Latein nachzuweisen

- „Grundkenntnisse“ entsprechen dem Niveau A2 des GER:

- Ein solches Zertifikat kann kostenpflichtig am universitätsinternen Sprachenzentrum oder an anderen Sprachschulen erworben werden (z. B. DELF, DELE).

- Eine kostenlose Möglichkeit bietet das Italicum (Link siehe unten).

- Auch Muttersprachler*innen benötigen einen Nachweis. Möglich ist für das Überprüfen von Spanisch- oder Französischkenntnissen die Teilnahme am Einstufungstest, der jedoch nur zu Beginn des WiSe stattfindet.

- Eine Kostenübernahme des Instituts von Kursen am Sprachenzentrum ist nicht möglich.



Prüfungsinformationen

Prü­­fungs­­be­­rech­­ti­g­­te für mün­d­­li­che und schrift­li­che Ex­a­mi­­na für Lehr­äm­­ter

Fachdidaktik des Französischen und Spanischen:
Prof. Dr. Claudia Schlaak

Französische Literaturwissenschaft:
Prof. Dr. Franziska Sick

Spanische Literaturwissenschaft:
Prof. Dr. Jan-Henrik Witthaus
Dr. Manuel García Serrano

Romanische Sprachwissenschaft:
Prof. Dr. Angela Schrott

Landes- und Kulturwissenschaft:
Prof. Dr. Jörg Requate (Französisch)
Dr. Celia Caruso (Spanisch)

Erstes Staatsexamen

Der Leitfaden richtet sich an Studierende für das Lehramt Französisch (L1, L2, L3) und das Lehramt Spanisch (L3), die Informationen über die allgemeine Planung, die Bestandteile und den Aufbau der schriftlichen und mündlichen Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung am Institut für Romanistik benötigen.