Betriebliche Sozialhelfende

Betriebliche Sozialhelfende

Wir hören zu, informieren und beraten. Gerne können Sie sich telefonisch oder per Mail an uns wenden!

Zu unseren Kernaufgaben gehören u.a.


die Information und Aufklärung zu Fragen der Suchtgefährdung und Suchterkrankung


sowie Beratung und Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzten zu Fragen des riskanten, schädigenden oder gar abhängigen Suchtmittelgebrauchs.

Inhalte der Beratungen durch die betrieblichen Sozialhelfenden unterliegen der absoluten Schweigepflicht und umfassen:

Die betrieblichen Sozialhelfenden treten nicht in Konkurrenz zu den Hilfsangeboten von Selbsthilfegruppen sowie den Angeboten öffentlicher Beratungs- und Behandlungsstellen, sie sehen sich vielmehr als ein Bindeglied in der Kette der verschiedensten Hilfsangebote mit dem besonderen Schwerpunkt 'Sucht in der Arbeitswelt' und streben in diesem Sinne eine Koordination und Zusammenarbeit mit den anderen Beratungsinstitutionen sowie Selbsthilfegruppen an.

Weiterhin haben die betrieblichen Sozialhelfenden nicht den Anspruch, alleinige Ansprechpartner:innen zu sein, sondern unterstützen es, wenn Beratung und Hilfe bei externen Institutionen und Gruppen gesucht wird. Wichtiger als die Frage, wer angesprochen wird, ist die Tatsache, überhaupt initiativ zu werden und damit Verantwortung für sich selbst zu übernehmen.

Bei Durchführung einer ambulanten oder stationären Therapie besteht die Möglichkeit der Begleitung und Unterstützung durch die betrieblichen Sozialhelfenden soweit dieses von den Beschäftigten gewünscht ist. Auch die Wiedereingliederung nach einer stationären Therapie kann durch die Sozialhelfer:innen begleitet werden.

Führungskräfte können im Rahmen der betrieblichen Suchtprävention und -hilfe eine Schlüsselrolle wahrnehmen, in dem sie frühzeitig bei unspezifischen bzw. sucht- oder suchtmittelbedingten Auffälligkeiten am Arbeitsplatz intervenieren. Gestufte Interventionsverfahren können als langjährig erprobte, arbeitswissenschaftlich gesicherte Verfahren angesehen werden, die sich zur Vorbeugung und Abwendung gesundheitlicher Gefährdungen und zur Verhütung einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes von Beschäftigten durch riskanten oder schädigenden Substanzkonsum bewährt haben. Ein solcher Stufenplan zur Intervention ist für die Universität Kassel in der Dienstvereinbarung festgeschrieben.

Der Stufenplan beschreibt das Verfahren gegenüber Beschäftigten, die ihre arbeits- oder dienstrechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Suchtmitteln oder suchtbedingten Verhalten vernachlässigen oder dadurch Störungen im Arbeitsablauf oder im Arbeitsumfeld verursachen. Ziel ist es, die betroffenen Personen mit den Auffälligkeiten zu konfrontieren und ihnen deutlich zu machen welche Änderungen im Arbeitsverhalten von ihnen konkret erwartet werden. Einerseits sollen die möglichen Konsequenzen aufgezeigt werden, die sich aus dem fortgesetzten Fehlverhalten zukünftig ergeben werden, andererseits sollen Hilfen angeboten und Perspektiven eröffnet werden, wenn sie Unterstützung brauchen. Es gehört zu den originären Aufgaben von Vorgesetzten, die betroffenen Personen darauf anzusprechen, welche Verhaltensänderung erwartet wird und welche Hilfe die Universität ihnen bietet, damit sie dieser Aufforderung zukünftig nachkommen können.

Zur Vorklärung solcher lösungsorientierten Interventionen, z. B. zur Entscheidung hinsichtlich der Art und Stufe der notwendigen Interventionen, der Möglichkeit und Sinnhaftigkeit von Konsequenzen, der Art und Weise der Hilfeangebote, der Form und des Inhaltes der Gesprächsführung bieten die betrieblichen Sozialhelfenden entsprechende Information und Beratung an.

Vielleicht sind Sie manchmal nicht ganz sicher, ob Ihr eigenes Konsumverhalten in Bezug auf Alkohol noch als Genuss und 'normaler' Konsum einzustufen ist oder ob es sich schon um ein riskantes Konsummuster handelt.

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Unser Auftrag zur betrieblichen Suchtprävention an der Universität Kassel ist in der Dienstvereinbarung über betriebliche Gesundheitsförderung und Suchtprävention sowie Hilfe für Suchtgefährdete und Suchtkranke von 1994 verankert.