KI in der Lehre

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Warum „KI“ Ihre Rolle als Hochschullehrer:in aufwertet und Ihnen in der Lehre neue Freiheiten eröffnet.

Universitäten dienen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften durch Forschung, Lehre und Studium. Die Ursprünge vieler europäischer Universitäten liegen in den mittelalterlichen Klosterschulen und Domschulen. Dies hat bis heute Auswirkungen auf die Hochschullehre. 

Weder die Erfindung des modernen Buchdrucks im 15. Jahrhundert, noch die Entwicklung des Computers in den 1930er Jahren, die Entwicklung des Internets in seiner heutigen Form in den 1990er Jahren, noch die Mobile devices Laptop, Smartphone, IPad etc. der 2000er Jahre haben die Grundfeste dieser Konstellation wesentlich verändert.

Der 30. November 2022 jedoch markiert eine Zäsur. Auch in der Hochschullehre: Weltweit ist die kostenlosen Nutzung des Large-Language-Models ChatGPT möglich. Damit war „der Geist aus der Flasche“ und ein vordergründig "eigenständiges, dialogfähiges Tool” betritt die Bühne des Hörsaals und des Selbststudiums.

Mit den schwindelerregend schnellen weltweiten Entwicklungen von „KI“ und deren Auswirkungen, kann der begleitende Diskurs kaum mithalten. 

Als verantwortungsvolle:r Hochschullehrende:r sind Sie jedoch aufgefordert, sich in diesen zu begeben. Sie können „den Geist“ zu Ihrem Assistenten machen. Er ist bereits seit drei Jahren Ihr (unkontrollierter) Begleiter im Hörsaal, im Seminar, im Labor etc. Kontrollieren Sie den Umgang und Beschäftigung mit “KI” in Ihrer Lehre, können Sie Zeit gewinnen für die kostenbare Präsenzzeit mit Ihren Studierenden.  

Wenn Sie mögen, gehen wir gern ein Stück dieses Weges mit Ihnen.

Einen ersten Einstieg, Impulse und Orientierung zu der Beantwortung Ihrer Fragen im Zusammenhang von “KI” und Lehre, die nur sie beantworten können, finden Sie über diese Internetseite. 


Die Seite ist in ständiger Überarbeitung. Wir bemühen uns, sie so aktuell wie möglich zu halten. Sollten Ihnen dennoch Informationen auffallen, die veraltet sind, schreiben Sie gerne eine E-Mail an scl[at]uni-kassel[dot]de.


Bitte beachten Sie:

Die Nutzung von KI-Anwendungen in der Lehre muss in einem rechtlich gesicherten Rahmen geschehen.

Prinzipiell sind die geltenden Gesetze zu beachten und anzuwenden, auch bei neuartigen Techno-
logien wie Künstliche-Intelligenz-Systeme. Zu nennen sind vor allem das Urheberrecht nach Urhe-
berrechtsgesetz (UrhG), das Datenschutzrecht gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
sowie das hessische Datenschutzgesetz (HDSIG).

Umfänglich geprüft ist der Zugang zu KI Anwendungen für ChatAI, kostenfreier Zugang für alle Angehörigen der Universität Kassel mit dem Uni Account.

Solange eine KI Nutzung noch werbefrei funktioniert, ist deren Nutzung noch vergleichsweise “neutral”. Sobald sich dies ändert, ergeben sich Möglichkeiten für einseitige auch politische Beeinflussungen. 

Veröffentlichungen:

Sollten Sie juristische Fragestellungen haben, wenden Sie sich als Angehörige der Universität Kassel bitte an die Stabsstelle Recht I oder bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen an unsere Stabsstelle Datenschutz und Antikorruption.